Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6210.20.00: Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung, von der in der Position…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6210.20.00 steht für Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6210.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6210.20.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
  3. 6210.20andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art
  4. 6210.20.00Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6210.20.00

HS-Code6210.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6210.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004Protective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42824/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Blouson, Größe 44/46, Foto siehe Anlage, - aus dreilagigen Textillaminaten der Position 5903 mit einer insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus einem bedruckten Gewebe, einer Zwischenlage aus einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) und einer Innen- lage aus einem Gewirke; die Gewebe und Gewirke bestehen aus laut Antrag Polyamid (synthe- tische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge ca. 81 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss, verdeckt von zwei wechselseitigen Patten mit Druckknopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit einem Klettverschlussriegel zu verengen, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille mit Patte und Druckknopfverschluss, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - vorn und auf den Ärmeln mit aufgenähten sog. Flauschbändern und auf den Ärmeln mit jeweils einem aufgenähten Deutschland-Emblem versehen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI32229/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Blouson und lange Hose, Größe L, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung, gemeinsam in einem einfachen Beutel mit Tunnelzug verpackt, - aufgrund der Ausstattung und Verwendung kein Trainingsanzug, - keine Kombination, da der Blouson mit Verzierungen versehen ist, die sich auf der langen Hose nicht wiederholen und die nicht von geringem Umfang sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Folie aus augen- scheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Blouson: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 80 cm), -- mit einem Stehkragen, mit einem von links auf rechts überlappenden Klettverschlussriegel, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klett- verschluss von links auf rechts (Männerkleidung), -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden elastisch verengt, -- auf einem Ärmel und im Bereich der Brust mit kleinflächigen und auf dem Rückenteil mit zwei großflächigen, reflektierenden Aufdrucken versehen, -- am unteren Rand gesäumt und mit einem Tunnelzug zu verengen, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6210 4000. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI14404/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewirken und Blouson aus Geweben, Größe L, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Blouson: -- aus ca. 0,4 mm dicken Textillaminaten der Position 5903 mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus einfarbigen Geweben, einer Zwischen- lage aus einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) und einer Innenlage aus undichten, einfarbigen Gewirken; alle Gewebe und Gewirke sind aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern gefertigt, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 79 cm), hinten abgerundet, vorn gerade und bis zu ca. 6 cm kürzer gearbeitet, -- mit einem Stehkragen, mit einem von links auf rechts überlappenden Klettverschlussriegel (Männerkleidung), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Klettriegeln zu verengen, -- mit reflektierenden Aufdrucken versehen, -- am unteren Rand gesäumt und mit einem Tunnelzug zu verengen, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke, -- aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6201. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI14392/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewirken und Blouson aus Geweben, Größe L, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Blouson: -- aus ca. 0,4 mm dicken Textillaminaten der Position 5903 mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus einfarbigen Geweben, einer Zwischen- lage aus einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) und einer Innenlage aus undichten, einfarbigen Gewirken; alle Gewebe und Gewirke sind aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern gefertigt, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm); hinten abgerundet, vorn gerade und bis zu ca. 5 cm kürzer gearbeitet, -- mit einem Stehkragen, mit einem von links auf rechts überlappenden Klettverschlussriegel (Männerkleidung), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Klettriegeln zu verengen, -- mit reflektierenden Aufdrucken versehen, -- am unteren Rand gesäumt und mit einem Tunnelzug zu verengen, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke, -- aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse und der Verschlussrichtung keine Ware der Position 6202. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI7444/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Anorakähnliches Kleidungsstück, sog. Regenjacke, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit metallisierten Mikrokügelchen versehenen Geweben der Position 5907 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einem Stehkragen, mit einem Riegel mit Klettverschluss von links auf rechts, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klett- verschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden elastisch verengt, - im Bereich der Taille mit einem längenverstellbaren durch Ösen, Schlaufen und einen Tunnel geführten Klettgurt zu verengen, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - mit aufgebrachten kontrastfarbenen Streifen, Paspeln und Aufdrucken versehen, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als anorakähnliches Kleidungsstück, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6210 4000. "Kleidung (Anorakähnliches Kleidungsstück), aus Erzeugnissen der Position 5907, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI7439/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-08

Anorakähnliches Kleidungsstück, sog. Mantel, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan; kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend wattiert, abgesteppt gefüttert, - über den Schritt, jedoch nicht bis zum halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), somit kein Mantel, - mit einem Stehkragen, mit einem Riegel mit Magnetverschluss von links auf rechts; mit einem weiteren heraustrennbaren Stehkragen mit angesetztem sog. Windfang (im Bereich der u. a. Reiß- verschlussöffnung), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Magnet- verschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden innen jeweils mit einem eingesetzten, doppelt gearbeite- ten sog. Windfang aus Gewirken mit Daumenloch, - im Bereich der Schultern und Ellbogen mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer eingesetzten Brusttasche und zwei Taschen unterhalb der Taille, alle mit Patte und Magnetverschluss, - mit einem reflektierenden Aufdruck versehen, - am gerade gearbeiteten unteren Rand gesäumt, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6201. "Kleidung (Anorakähnliches Kleidungsstück), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI29236/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Anorak, sog. Damen Venture-STX 1.0 Laminatjacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - aus verschiedenen bis zu ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag TPU; kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus synthe- tischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester bzw. Polyester und Elasthan), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem Stehkragen, hinten mit einem Reißverschlussfach und einer darin eingerollten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einer überlappenden Patte mit Klett- verschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, jeweils mit einer Druckknopflasche zu verengen; an den Ärmelenden mit erwei- ternden Einsätzen und verengenden Klettverschlussriegeln versehen, - im Bereich der Schultern und der Ellenbögen mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet und teilweise mit aufgebrachten Verstärkungen ausgerüstet, - mit mehreren mit Gewirken unterlegten Belüftungsschlitzen mit Reißverschluss versehen, - im Bereich der Taille mit verengenden, durch Umkehrösen geführten Riegeln, - mit ein- oder aufgesetzten Taschen, mit Reißverschluss bzw. mit Patte und Klett- sowie Druckknopf- verschluss, - innen mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einer Hose, - mit verschiedenen, teilweise reflektierenden Aufdrucken versehen, - am unteren Rand gesäumt und mit einem Tunnelzug zu verengen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6201. "Kleidung (Anorak) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI29259/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Anorakähnliches Kleidungsstück, sog. Venture-BigAir 1.0 Jacke, Größe L, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel aufgehängt und in einem Polybeutel verpackt, - teilweise aus verschiedenen bis zu ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 und teilweise aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken; alle Gewebe und Gewirke sind aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) gefertigt, - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 79 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einem Klettverschluss- riegel von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, entlang der Ärmel mit jeweils einem durch eine Öse geführten, angenähten, in der Weite verstellbaren Band zu verengen; an den Ärmelenden mit erweiternden Einsätzen und verengen- den Klettverschlussriegeln versehen, - im Bereich der Schultern und der Ellenbögen mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet und mit Schaumkunststoff gepolstert, - im Bereich der Taille mit verengenden, durch Umkehrösen geführten Riegeln, - mit aufgesetzten Taschen mit Patte und Klettverschluss, - innen mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einer Hose, - mit verschiedenen, teilweise reflektierenden Aufdrucken versehen, - mit mehreren aufgebrachten Schlaufen und einer Öse ausgestattet, - am unteren Rand gesäumt und mit einem Tunnelzug zu verengen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6201, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe der Position 5903 der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kleidung (Anorak) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …

Pos. 6210

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …

Pos. 6210

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …

Pos. 6210

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.20.00?

Die Zolltarifnummer 6210.20.00 umfasst Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 6210.20.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6210.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.20.00?

6210.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6210.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

6210.20.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621020 andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI42824/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6210.20.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6210.20.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.20.00?

KN-Code 6210.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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