Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6210.20.00.10: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6210.20.00.10 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6210.20.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6210.20.00.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
  3. 6210.20andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art
  4. 6210.20.00andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art
  5. 6210.20.00.10Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6210.20.00.10

HS-Code6210.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6210.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6210.20.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004Protective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-07172Erteilt von FRGültig bis 2029-07-09

Vêtement couvrant la partie supérieure du corps, de type anorak, confectionné en tissu de polyester, avec enduction de matière plastique (TPU), pour hommes. L’article descend jusqu'à la mi-cuisse sans la dépasser, comporte des manches longues, une ouverture complète sur le devant se fermant au moyen d’une fermeture à glissière avec rabats auto aggripants se fermant gauche sur droite, un col montant, un cordon de serrage, un velcro aux niveau des poignets, un capuchon amovible, 3 poches extérieures, 1 poche intérieure, des bandes réfléchissantes ainsi qu’une doublure en polyester et des coutures étanches. L’article est conditionné par lot de 10 unités dans un carton et individuellement dans un sachet. L’article existe en plusieurs coloris et tailles.

DEBTI13266/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Blouson, Größe 6XL, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - durchgehend wattiert gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 87 cm), - mit einem Stehkragen mit einer in den Kragen einrollbaren Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einer überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - im linken Brustbereich und hinten auf Schulterblatthöhe jeweils mit einem reflektierenden Schriftzug verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, teilweise gerippt gewirkten, verengenden Bund gearbeitet, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Kleidung (Blouson) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI13270/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Blouson, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - durchgehend wattiert gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - mit einem Stehkragen mit einer in den Kragen einrollbaren Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einer überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, teilweise gerippt gewirkten, verengenden Bund gearbeitet, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Kleidung (Blouson) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI14276/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Windjackenähnliches Kleidungsstück (wattierte Weste), Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus einem ca. 0 , 8 mm dicken, dreilagigen Textillaminat der Position 5903, mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus ein- farbigen Geweben aus laut Antrag 94 % Polyester und 6 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), einer Zwischenlage aus einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) und einer Innenlage aus einfarbigen, einseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - durchgehend abgesteppt, wattiert gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reiß- verschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männer- kleidung), somit keine Frauenkleidung, - ärmellos, - mit einer eingesetzten Brusttasche und zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille; alle mit Reißverschluss, - am unteren Rand und an den Armausschnitten mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Kleidung (windjackenähnliches Kleidungsstück) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

FRBTIFR-BTI-2025-07141-01Erteilt von FRGültig bis 2029-04-23

Lot de deux vêtements, pouvant être portés séparément ou ensemble. Le lot comprend : 1) : un vêtement pour homme, destiné à couvrir la partie supérieure du corps, de type anorak, descendant bien au-delà de la taille mais ne dépassant pas la mi-cuisse, d'un poids unitaire dépassant 1kg, confectionné en tissu de fibres synthétiques (polyester) enduit de matière plastique (PVC), perceptible à l’œil nu. Ce vêtement type anorak dispose : - d'une doublure en taffetas 100 % polyester ; - d’une capuche intégrée dans le col, ajustable à l’aide du cordon de serrage élastiqué ; - d’un col montant en velours maille ; - d’une ouverture complète sur le devant à fermeture à glissière, munie avec une patte de protection avec scratchs se fermant gauche sur droite ; - de plusieurs poches (2 poches basses avec rabat fermé par scratch, 1 poche poitrine plaquée à zip caché, 1 poche poitrine plaquée avec rabat fermé par scratch, 1 poche téléphone intérieure, 1 poche intérieure plaquée fermée par scratch) ; - d’un élément resserrant à l’aide d’un cordon élastiqué au niveau de la ceinture ainsi que le bas du vêtement ; - de poignets semi-élastiqués réglables par scratch ; - de passepoil réfléchissant sur le haut du vêtement. L'article protège contre les intempéries, et dispose de coutures hydrofuges. Il existe en différentes tailles et coloris. 2) : un vêtement type gilet en fibres de bonneterie de polyester, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, descendant jusqu’aux hanches, comportant un col montant, une ouverture complète sur le devant munie d’une fermeture à glissière et des manches longues amovibles, des poignets élastiqués, ainsi que deux poches basses zippées. Les deux vêtements sont conditionnés ensemble dans un sachet en plastique. Ce RTC ne reprend que le vêtement type anorak. Le vêtement type gilet fait l'objet d'un classement séparé.

DEBTI964/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Blouson, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einem Stehkragen mit einrollbarer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden teilweise elastisch verengt, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI892/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Blouson, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus einem dreilagigen, ca. 0 , 5 mm dicken Textillaminat der Position 5903, mit einer insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus einfarbigen Geweben, einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie (laut Antrag Polyurethan; kein Zellkunst- stoff) und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - teilweise gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), - mit einem Stehkragen und einer mittels Reiß- und Klettverschluss abtrennbaren Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Klettverschlussriegeln zu verengen, - vorn mit einer Brusttasche und zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille; alle mit Reißver- schluss, - am unteren Rand mit einem verengenden Tunnelzug ausgestattet, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Windjacke. "Kleidung (Blouson) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

DEBTI967/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Blouson, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem Stehkragen mit einrollbarer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), somit nicht für Frauen, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden teilweise elastisch verengt, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6201 beschriebenen Art"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …

Pos. 6210

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …

Pos. 6210

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …

Pos. 6210

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.20.00.10?

Die Zolltarifnummer 6210.20.00.10 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.20.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 6210.20.00.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6210.20.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.20.00.10?

6210.20.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6210.20.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

6210.20.00.10 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621020 andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art > 62102000 andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.20.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.20.00.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07172. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6210.20.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6210.20.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.20.00.10?

TARIC-Code 6210.20.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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