Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6210.30.00.90: Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6210.30.00.90 steht für Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6210.30.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6210.30.00.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
  3. 6210.30andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art
  4. 6210.30.00andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art
  5. 6210.30.00.90Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6210.30.00.90

HS-Code6210.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6210.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6210.30.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004Protective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI104/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-13

Mantel, sog. Women Mayleene Winterparka, Art. 33120, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 79 % Baumwolle und 21 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund des leichten Materials kein Parka, - durchgehend wattiert (teilweise abgesteppt) gefüttert, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: bis zu ca. 105 cm); hinten abgerundet, vorne bis zu ca. 11 cm kürzer gearbeitet, - mit einer den Hals umschließenden Kapuze mit Tunnelzug; innenseitig mit einem stehkragen- ähnlichen Einsatz aus doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten Gewirken, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einer überlappenden Patte mit Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen, spitz zulaufenden Ärmeln; an den Ärmelenden mit innen angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen (sog. Windfang), - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen sowie zwei aufgesetzten Pattentaschen mit Knopf- verschluss unterhalb der Taille, - im Bereich der Taille mit einem Tunnelzug weitenverstellbar, - mit verschiedenen Blenden, Steppnähten sowie an den Tunnelzügen mit aufgeschobenen ovalen Scheiben aus augenscheinlich sog. Kunstleder verziert, - am unteren Rand gesäumt und mit einem ca. 21 cm hochreichenden Rückenmittelschlitz versehen. "Kleidung (Mantel) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6202 beschriebenen Art"

DEBTI60667/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-31

Mantel, sog. Woman Savannah Parka, Art. 33123, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; u. a. aufgrund des leichten Materials kein Parka, - durchgehend wattiert gefüttert, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: bis zu ca. 93 cm); hinten abgerundet, vorne bis zu ca. 6,5 cm kürzer gearbeitet, - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einer überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit innen angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen (sog. Windfang), - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand gesäumt und mit einem ca. 8 cm hochreichenden Rückenmittelschlitz versehen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Kleidung (Mantel) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6202 beschriebenen Art"

FRBTIFR-BTI-2023-01822Erteilt von FRGültig bis 2026-04-04

Vêtement destiné à recouvrir la partie supérieure du corps dépassant la mi-cuisse, de type parka, confectionné en tissu de polyester, avec une enduction perceptible à l’œil nu sur la face externe de polyuréthane. L'article comporte une capuche réglable au moyen d’un cordon de serrage élastique, des manches longues réglables au moyen d’une bande, réfléchissante sur un de ses côtés, se fermant par bouton pression d’un côté comme de l’autre et deux poches extérieures se fermant au moyen d’une fermeture à glissière. L’article présente une ouverture complète sur le devant se fermant au moyen d'une fermeture à glissière et d’un rabat de la droite sur la gauche avec fermeture à boutons-pression.

FRBTIFR-BTI-2022-06668Erteilt von FRGültig bis 2025-12-12

Vêtement imperméable, de type poncho, non reconnaissable comme étant un vêtement pour hommes ou pour femmes, confectionné en surface majoritairement en tissu de fibre synthétique constitué en polyester (80%), avec une enduction interne, perceptible à l’œil nu, de matière plastique de polyuréthane, et doté d’une doublure en bonneterie velours de coton. Le poncho descend en dessous des genoux, il comporte une ouverture complète sur le devant avec fermeture à glissière, une capuche, des manches amples, et deux poches. Cet article est destiné notamment lors du changement de tenue vestimentaire et le séchage, lors de la pratique du surf. Ce manteau existe uniquement en taille unique.

FRBTIFR-BTI-2022-01897Erteilt von FRGültig bis 2025-06-22

Vêtement pour femmes, à manches longues, couvrant la partie supérieure du corps jusqu'à mi-cuisse, en tissu de fibres synthétiques de polyester, enduit de polyuréthane perceptible à l'œil nu dans sa partie intérieure, même si cette enduction est masquée par la fausse fourrure servant de doublure. Ce manteau comporte un capuchon, deux poches extérieures et une poche intérieure zippées, des boutons-pression de serrage sur le col et à l’extrémité des manches, ainsi qu'une ouverture complète sur le devant se fermant droite sur gauche, au moyen d’une fermeture à glissière équipée d’une patte de protection munie de boutons-pression.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …

Pos. 6210

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …

Pos. 6210

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …

Pos. 6210

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.30.00.90?

Die Zolltarifnummer 6210.30.00.90 umfasst Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.30.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 6210.30.00.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6210.30.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.30.00.90?

6210.30.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6210.30.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

6210.30.00.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621030 andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art > 62103000 andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.30.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.30.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI104/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6210.30.00.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6210.30.00.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.30.00.90?

TARIC-Code 6210.30.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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