Zolltarifnummer 6211.32: Trainingsanzüge, andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6211.32 steht für Trainingsanzüge, andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6211.32 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6211.32
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.32
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung, einer langen Hose und einem Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Team Anzug für Training/Show, Art. 339030, Größe 5/190, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem bedruckten Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus verschiedenen ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 55 % Baumwolle und 45 % Polyester (synthetische Chemiefasern); Oberteil und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (andere Kleidung und lange Hose) zu zwei verschiedenen Positionen gehören, - andere Kleidung: -- den Oberkörper bedeckend und bis fast an die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 100 cm), somit deutlich über den halben Oberschenkel hinausreichend und damit keine Jacke der Position 6203, -- weit geschnitten, -- mit langen Ärmeln ohne verengende Abschlüsse, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung; mit seitlich und vorne angebrachten Bindebändern, durch die das Kleidungsstück mit von links auf rechts überlappenden Vorderteilen geschlossen werden kann (Männerkleidung), -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 23 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, -- kein Mantel der Position 6201, da das Kleidungsstück nach Material, Schnitt und Verwendungszweck nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle"
VÊTEMENT DESTINÉ À RECOUVRIR LA PARTIE SUPÉRIEURE DU CORPS POUR HOMMES EN TISSU DE COTON, DESCENDANT SOUS LES HANCHES, AVEC DES MANCHES LONGUES, AVEC UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT SE FERMANT PAR UNE FERMETURE À GLISSIÈRE, AVEC UN COL MONTANT SE FERMANT GAUCHE SUR DROITE AU MOYEN D'UNE PATTE MUNIE DE DEUX BOUTONS. L'ARTICLE COMPORTE UNE FENTE À L'EXTRÉMITÉ DES MANCHES SE FERMANT PAR UN BOUTON, DEUX POCHES LATÉRALES, UNE POCHE INTÉRIEURE, UN OURLET À LA BASE, UNE INSCRIPTION DANS LE HAUT DU DOS ET SUR LE HAUT DE LA MANCHE GAUCHE. POIDS: ENIVIRON 650 GR
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6211 32 31: Für die Anwendung dieser Unterposition müssen die Teile eines Trainingsanzuges die gleiche Gewebestruktur, den gleichen Stil, die gleiche Farbe und die gleiche stoffliche Zusammensetzung aufweisen und sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Wenn ein Teil eines solchen Trainingsanzugs aufgebrachte Verzierungen aufweist, die auf dem anderen Teil nicht vorhanden sind, werden die Kleidungsstücke in dieser Unterposition eingereiht, vorausgesetzt, dass die Verzierungen von geringer Bedeutung und nur an ein oder zwei Stellen angebracht sind (z. B. am Kragen und an den Ärmelenden). Wenn die Verzierungen durch Buntweben entstanden sind, ist eine Einreihung in diese Unterposition ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich nur um Firmenzeichen oder ähnliche Symbole. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.32?
Die Zolltarifnummer 6211.32 umfasst Trainingsanzüge, andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.32?
Der Drittlandszollsatz für 6211.32 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6211.32?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621132. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.32?
6211.32 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6211.32 im Zolltarif eingeordnet?
6211.32 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.32?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.32 erfasst, zum Beispiel DE22846/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.32?
HS-Unterposition 6211.32 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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