Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6211.32.90: Trainingsanzüge, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6211.32.90 steht für Trainingsanzüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6211.32.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6211.32.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
  3. 6211.32andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle
  4. 6211.32.90Trainingsanzüge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.32.90

HS-Code6211.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6211.32.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI20002/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-07

Kampfsportkleidung, sog. Karateanzug Kata WKF, 12 oz, Art.-Nrn. 1141 und 1142 (Weiß mit roten bzw. blauen Schulterstreifen), Größe 170, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Oberteil (andere Kleidung) und einer langen Hose; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, u. a. da die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind (Hauptgewebe und Bindebänder), - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - Oberteil: -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 87 cm), somit keine Jacke, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einer Verschlussvorrichtung in Form von vier ca. 2,5 cm breiten Bindebändern, von denen zwei vorn sichtbar gebunden werden und die eine Überlappung von links über rechts bewirken (Knabenkleidung), -- entlang der Öffnung mit einer ca. 4,5 cm breiten, mehrfach versteppten, gewebten Randeinfassung, -- mit 7/8-langen Ärmeln, -- an mehreren Stellen mit verschiedenen groß- und kleinflächigen Verzierungen versehen, -- am unteren Rand und an den Ärmelenden innenseitig mit einem Gewebestreifen verstärkt; am unteren Rand mit ca. 27 cm hochreichenden Seitenschlitzen versehen, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Knaben, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"

DEBTI24668/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-23

Weste, sog. Zunftweste Cord, Art. 8246544, Größe 50, Foto siehe Anlage, - mit einem Vorderteil aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Rippenschusssamtgeweben mit einem Grund und einem Flor aus laut Antrag 85 % Baumwolle und 15 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Rückenteil aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 85 % Baumwolle und 15 % Polyester, - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), - mit einem V-förmigen Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - hinten im Bereich der Taille mit einem Riegel mit Clipverschluss zu verengen, - am unteren Rand gesäumt, - lässt aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit nicht erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/ oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI24666/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-23

Weste, sog. Zunftweste Pilot, Art. 8249546, Größe 50, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), - mit einem V-förmigen Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - hinten im Bereich der Taille mit einem Riegel mit Clipverschluss zu verengen, - am unteren Rand gesäumt, - lässt aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit nicht erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/ oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DE9906/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-11

Oberteil, sog. Kurzarm-Hemd Lübeck, Art. 8828041, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 102 cm); somit keine Ware der Position 6205, - mit einem Umlegekragen, - im Rücken mit Schultersattel, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung); somit kein Kleid, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer offenen Brusttasche, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"

DE9908/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-08

Oberteil, sog. Langarm-Hemd Hamburg, Art. 8828341, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 102 cm); somit keine Ware der Position 6205, - mit einem Umlegekragen, - im Rücken mit Schultersattel, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung); somit kein Kleid, - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit einer offenen Brusttasche, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"

DE5626/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-20

Oberteil, sog. Hemd Bergen, Art. 8812139, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 101 cm); u. a. aufgrund der Länge keine Kleidung der Position 6205, - mit einem Umlegekragen, - im Rücken mit Schultersattel, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), damit kein Kleid der Position 6204, - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit einer offenen Brusttasche, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"

DE5625/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-20

Oberteil, sog. Hemd Bergen, Art. 8825437, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 101 cm); u. a. aufgrund der Länge keine Kleidung der Position 6205, - mit einem Umlegekragen, - im Rücken mit Schultersattel, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), damit kein Kleid der Position 6204, - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei Brusttaschen mit Knopfverschluss, - am unteren, abgerundeten Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"

DE5491/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-17

Oberteil, sog. Hemd Lübeck, Art. 8821841, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 106 cm); u. a. aufgrund der Länge keine Kleidung der Position 6205, - mit einem Umlegekragen, - im Rücken mit Schultersattel, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), damit kein Kleid der Position 6204, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer offenen Brusttasche, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.32.90?

Die Zolltarifnummer 6211.32.90 umfasst Trainingsanzüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.32.90?

Der Drittlandszollsatz für 6211.32.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6211.32.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621132. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.32.90?

6211.32.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6211.32.90 im Zolltarif eingeordnet?

6211.32.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621132 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.32.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.32.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI20002/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.32.90?

KN-Code 6211.32.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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