Zolltarifnummer 6211.32.10.00.0: Arbeits- und Berufskleidung
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6211.32.10.00.0 steht für Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6211.32.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6211.32.10.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
- 6211.32andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle
- 6211.32.10Arbeits- und Berufskleidung
- 6211.32.10.00.0Arbeits- und Berufskleidung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.32.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Overall, sog. Overall Stretch X Anthrazit, Art. Nr. M405101010, Größe XS, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem an einer Schlaufe befestigten Beutel mit Ersatzknöpfen und -nieten in einem Polybeutel verpackt; die Ersatzknöpfe und -nieten für den Overall sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Hauptware nicht und sind deshalb wie der Overall einzureihen, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 72 % Baumwolle, 25 % Polyester und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit eingenähten, elastisch verengten Bündchen (sog. Windfang) ausgestattet, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten, offenen oder mit Reißverschluss bzw. mit Patte und Druckknopf- verschluss ausgestatteten Taschen, - vorn im Bereich der Knie mit aufgesetzten "Einschubtaschen", - mit reflektierenden Paspeln versehen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, mit ca. 20 cm hochreichenden Öffnungen mit Reißverschluss, - lässt erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Herrenkittel, Größe 52, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 88 % Baumwolle und 12 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 105 cm); damit weder eine Ware der Position 6203 noch der Position 6205, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit einer aufgesetzten Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille; alle Taschen sind mit einer Patte mit Druckknopfverschluss ausgestattet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Overall, Größe 48, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 88 % Baumwolle und 12 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mittels Druckknopfverschluss zu verengen, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - seitlich im Bereich der Hüfte mit zwei Eingriffsöffnungen mit Druckknopfverschluss, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - u. a. aufgrund des zweckbestimmten Schnitts, des strapazierfähigen Materials und der Ausstattung erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe- oder Berufstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Herren Kittel, Größe 54, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 115 cm); damit weder eine Ware der Position 6203 noch der Position 6205, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - im Bereich der Taille mittels angenähter Bänder mit Druckknopfverschluss zu verengen, - mit langen Ärmeln, - vorn mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit einem ca. 46 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Unterposition 6201 12. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Herren Kittel, Größe 52, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 58 % Baumwolle, 30 % Polyester, 11 % Basofil (beides synthetische Chemiefasern) und 1 % Carbon (Kohlenstofffasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 105 cm); damit weder eine Ware der Position 6203 noch der Position 6205, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen im Brustbereich und zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille; alle Taschen sind mit einer Patte mit Druckknopfverschluss ausgestattet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Herren Kittel, Größe 44, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 103 cm); damit weder eine Ware der Position 6203 noch der Position 6205, - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mittels Druckknopfverschluss zu verengen, - vorn mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel, - aufgrund der Materialzusammensetzung keine Ware der Unterposition 6211 33. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Herren Kittel, Größe 52, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, verschiedenen einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 103 cm); damit weder eine Ware der Position 6203 noch der Position 6205, - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Druckknopfverschluss im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Overall, Größe 54, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, verschiedenen einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 58 % Baumwolle, 30 % Polyester, 11 % Basofil (beides synthetische Chemiefasern) und 1 % Carbon (Kohlenstofffasern), - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mittels Druckknopfverschluss zu verengen, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - u. a. aufgrund des zweckbestimmten Schnitts, des strapazierfähigen Materials und der Ausstattung erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe- oder Berufstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.32.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6211.32.10.00.0 umfasst Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.32.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6211.32.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6211.32.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621132. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.32.10.00.0?
6211.32.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6211.32.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6211.32.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621132 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle > 62113210 Arbeits- und Berufskleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.32.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.32.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13103/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.32.10.00.0?
Warennummer 6211.32.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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