Zolltarifnummer 6211.42.90.00: Trainingsanzüge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6211.42.90.00 steht für Trainingsanzüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6211.42.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6211.42.90.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
- 6211.42andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle
- 6211.42.90andere
- 6211.42.90.00Trainingsanzüge, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.42.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Vêtement pour femme destiné à couvrir la partie haute du corps, confectionné en matière textile de tissu de fibres naturelles majoritaires (90 % coton), et de fibres synthétiques (8 % polyester et 2 % élasthanne), se présentant sous la forme d’un crop top arrivant au-dessus de la taille, dépourvu de manches et de doublure. Ce vêtement est doté, au dos, d’une bande élastiquée avec une attache à crochets, et de 2 liens à nouer en matière textile. Il est ouvert dans le dos. Taille du XS au XL. Conditionnement : plié et attaché par une corde.
Vêtement destiné à couvrir tout le corps, de type gigoteuse, pour jeunes enfants d’une hauteur de corps excédant 86 cm, confectionné en matière textile tissée de fibres naturelles (double gaze de coton). L’article est doté d’une encolure ronde et d’une fermeture à glissière sur le devant. L'article est conditionné dans un emballage individuel, disponible à la vente dans deux tailles (0-6 mois et 6-24 mois). Le présent RTC concerne uniquement la gigoteuse en taille 6-24 mois.
Vêtement pour bébés (de 6 à 36 mois) de type « gigoteuse », mesurant 90 cm de longueur, en tissu de mousseline de coton doublé d’une bonneterie Jersey, sans manches ni garnissage, présentant une encolure arrondie et des biais colorés. Ce vêtement comporte des bouton-pression colorés au niveau des épaules, une fermeture à glissière allant d’un côté à l’autre de la gigoteuse, ainsi que des motifs imprimés. Il est destiné à des bébés ayant une hauteur de corps inférieure ou supérieure à 86 cm, selon l'âge.
Vêtement pour bébés, destiné à couvrir tout le corps, de type gigoteuse, pour enfant de 65 à 95 cm soit de 6 à 24 mois. Cet article est confectionné en textile tissé (double gaze) en coton, avec un rembourrage en polyester. Il dispose d’une encolure ronde, d’une fermeture à glissière sur le devant, et de boutons pressions sur l'arrière afin de faire évoluer la taille de la gigoteuse. L’article est conditionné pour la vente au détail dans un emballage en matière plastique.
Kleidungsstück, sog. Woman Emma Winterpark, Art. 33122, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken (leichten), einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle; u. a. aufgrund des leichten Materials kein Parka, - durchgehend (teilweise wattiert) gefüttert, - hinten über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: bis zu ca. 86,5 cm), somit kein Anorak; vorn bis zu ca. 7 cm kürzer gearbeitet und nicht bis zum halben Oberschenkel reichend (u. a. deshalb kein Mantel), - mit einer Kapuze (u. a. somit kein Kurzmantel) mit Tunnelzug und einem abnehmbaren Besatz aus Plüschgewirken, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einer überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit einem Druckknopfriegel zu verengen; zusätzlich mit innen angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen (sog. Windfang), - im Bereich der Taille mit einer Verengung in Form eines Tunnelzuges, - vorn mit zwei eingesetzten Brusttaschen mit Reißverschluss und mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille sowie einer Tasche am linken Ärmel, jeweils mit Patte und Druckknopfver- schluss, - am unteren Rand mit einem angesetzten Bund und einem ca. 19 cm hochreichenden Rücken- mittelschlitz. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositio- nen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Schlafkleidung, sog. Baby-Schlafsack, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben, - zweilagig, durch Steppen abgeteilt; mit einer Außenlage aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle und einer Innenlage aus Wattierungsstoff, - durchgehend gefüttert, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer bis zum unteren Rand reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen und unteren Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung), - ärmellos, - dient als Schlafkleidung für Kleinkinder, somit keine Ware der Position 9404, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder, - u. a. aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6111. "Andere Kleidung (Schlafkleidung), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Overall, sog. Klein-Kind-Schlafsack, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt; laut Antrag in verschiedenen Farben, - zweilagig, durch Steppen abgeteilt; mit einer Außenlage aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle und einer Innenlage aus Wattierungsstoff, - durchgehend gefüttert, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Arme und der Füße bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen und unteren Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung), - ärmellos, - mit knöchellangen Hosenbeinen mit tiefem Schritt, - an den Beinabschlüssen mit angesetzten, verengenden, doppelt gearbeiteten Bündchen aus Gewirken, - kein einteiliger Schlafanzug, da das Kleidungsstück nach seinen objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden kann und daher nicht dazu bestimmt ist, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - dient als Kleidung für Kinder, somit keine Ware der Position 9404, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder, - aufgrund der nur geringfügig vorhandenen Gewirke keine Ware der Position 6114. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Vêtement destiné à couvrir tout le corps, de type gigoteuse, pour enfant d'une hauteur de corps excédant 86 cm. Il est confectionné en tissu imprimé de coton, il dispose d’une encolure triangulaire et d’une fermeture à glissière sur le devant.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.42.90.00?
Die Zolltarifnummer 6211.42.90.00 umfasst Trainingsanzüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.42.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 6211.42.90.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6211.42.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621142. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.42.90.00?
6211.42.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6211.42.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
6211.42.90.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621142 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle > 62114290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.42.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.42.90.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08196. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.42.90.00?
TARIC-Code 6211.42.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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