Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6211.43.42.00.0: Trainingsanzüge, gefüttert, andere, Unterteile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6211.43.42.00.0 steht für Trainingsanzüge, gefüttert, andere, Unterteile. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6211.43.42.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6211.43.42.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
  3. 6211.43andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern
  4. 6211.43.42Unterteile
  5. 6211.43.42.00.0Trainingsanzüge, gefüttert, andere, Unterteile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.43.42.00.0

HS-Code6211.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6211.43.428 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6211.43.42.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6211.43.42.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15305/22-2Erteilt von DEGültig bis 2025-06-19

Trainingsanzug, Größe L, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Ober- und einem Unterteil, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus verschiedenen ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer Hose aus schwarzen sowie einem Oberteil aus weißen und schwarzen Geweben, somit nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt (damit keine Ware der Unterposition 6211 4331), daher getrennte Einreihung innerhalb der Position 6211, - jeweils mit einem Firmenlogo, Paspeln sowie entlang der Ärmel- bzw. Beinaußenseiten mit aufgenähten, bedruckten, kontrastfarbenen Streifen aus Gewirken verziert, - durchgehend gefüttert, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Unterteil: -- in der Taille abschließend mit einem verengenden, elastischen Bund und einem Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- seitlich mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- an den Beinabschlüssen elastisch verengt, mit ca. 21 cm hoch reichenden Öffnungen mit Reißverschluss. „Trainingsanzug, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis, Unterteil“

DEBTI48241/20-2Erteilt von DEGültig bis 2024-01-03

Trainingsanzug, sog. Blouson mit passender Hose, Größe L, Foto siehe Anlage, - bestehend aus Ober- und Unterteil, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - jeweils aus ca. 0,2 mm dicken, verschiedenen einfarbigen (schwarz, rot, weiß) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), somit nicht mit Außenseiten aus ein und dem- selben Flächenerzeugnis hergestellt, daher getrennte Einreihung innerhalb der Position 6211, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Trainingsanzug, somit keine Ware der Position 6202 bzw. 6204, - durchgehend gefüttert, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Unterteil: -- in der Taille abschließend mit einem verengenden, elastischen Bund und einem Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- seitlich mit zwei eingesetzten Taschen sowie hinten mit einer eingesetzten Gesäßtasche; jeweils mit Reißverschluss, -- an den Beinabschlüssen elastisch verengt, mit ca. 21 cm hochreichenden Öffnungen mit Reißverschluss. „Trainingsanzug, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis, Unterteil“

DEBTI44117/20-2Erteilt von DEGültig bis 2023-12-06

Trainingsanzug, Größe L, Foto siehe Anlage, - bestehend aus Ober- und Unterteil, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - im Brustbereich (Oberteil) und an den Seiten (Unterteil) mit Einsätzen aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Polyester und 40 % Baumwolle; somit nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, daher getrennte Einreihung innerhalb der Position 6211, - jeweils mit einem Firmenlogo und aufgenähten, kontrastfarbenen Streifen aus Geweben verziert, - durchgehend gefüttert, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Unterteil: -- in der Taille abschließend mit einem verengenden, elastischen Bund und einem Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, -- an den Beinabschlüssen elastisch verengt, mit ca. 24 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen. „Trainingsanzug, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis, Unterteil"

DEBTI43592/20-2Erteilt von DEGültig bis 2023-11-29

Trainingsanzug, Größe L, Foto siehe Anlage, - bestehend aus Ober- und Unterteil, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus verschiedenen ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), jeweils mit einem Firmenlogo verziert, - mit einer Hose aus überwiegend schwarzen sowie einem Oberteil aus überwiegend weißen und schwarzen Geweben, somit nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis her- gestellt, daher getrennte Einreihung innerhalb der Position 6211, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Trainingsanzug, somit keine Ware der Position 6202 bzw. 6204, - durchgehend gefüttert, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Unterteil: -- in der Taille abschließend mit einem verengenden, elastischen Bund und einem Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- seitlich mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- an den Beinabschlüssen elastisch verengt, mit ca. 21 cm hochreichenden Öffnungen mit Reißverschluss. „Trainingsanzug, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis, Unterteil“

DEBTI39669/20-2Erteilt von DEGültig bis 2023-11-05

Trainingsanzug, Größe L, Foto siehe Anlage, - bestehend aus Ober- und Unterteil, - in einem Polybeutel gemeinsam verpackt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus verschiedenen ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), mit jeweils einem Firmenlogo verziert, - mit einer Hose aus dunkelblauen, weißen und roten Geweben und einem Oberteil ebenfalls aus dunkelblauen, weißen und roten Geweben sowie aus dunkelblauen Gewirken an den Ärmelenden, somit nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, daher getrennte Einreihung innerhalb der Position 6211, - vollständig gefüttert, somit keine Einreihung in die Codenummer 6211 4390 00 0, - Unterteil: -- in der Taille abschließend mit einem verengenden, elastischen Bund und einem Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweis auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- seitlich mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- an den Beinabschlüssen elastisch verengt, mit ca. 22 cm hochreichenden Öffnungen mit Reißverschluss. „Trainingsanzug, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, nicht mit Außenseiten aus ein und demselben Flächenerzeugnis, Unterteil“

DE19397/13-2Erteilt von DEGültig bis 2019-11-03

Trainingsanzug, sog. Trainingsanzug Fire, Größe XXL, Fotos siehe Anlage, - bestehend aus Ober- und Unterteil, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus verschiedenen etwa 0,2 mm dicken, einfarbigen (schwarz und rot) und 0,4 mm dicken, einfarbigen (gelb) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vollständig gefüttert, - mit einem Oberteil aus schwarzen, roten und gelben Geweben und einer langen Hose aus schwarzen und roten Geweben, somit nicht mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, daher getrennte Einreihung innerhalb der Position 6211, - Unterteil (lange Hose): -- in der Taille abschließend, mit einem etwa 3,5 cm breiten elastischen Taillenbund mit Bindeband, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit zwei seitlich eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- auf dem rechten Oberschenkel mit einem aufgestickten Schriftzug "KWON", -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit etwa 22 cm hoch reichenden Reißverschlüssen zu verengen. "Trainingsanzug, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, nicht mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis, Unterteil"

DE23350/12-2Erteilt von DEGültig bis 2019-01-24

Trainingsanzug, sog. Trainingsanzug Statement, Art. 7236105, Größe XXL, Fotos siehe Anlage, - bestehend aus Ober- und Unterteil, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden (u. a. deshalb weder eine Kombination noch ein Hosenanzug), - aus verschiedenen etwa 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - mit einem Oberteil und einem Unterteil aus jeweils blauen, schwarzen und weißen Geweben, somit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, daher getrennte Einreihung innerhalb der Position 6211, - ohne Hinweis auf den Trägerkreis (unisex), - Unterteil: -- in der Taille abschließend, mit einem etwa 3,5 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit zwei seitlich eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- auf der linken Seite mit dem aufgestickten Schriftzug "KWON", -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, mit etwa 22 cm hoch reichenden Öffnungen mit Reißverschluss. "Trainingsanzug, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, nicht mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis, Unterteil"

DE3036/12-2Erteilt von DEGültig bis 2018-03-15

Trainingsanzug, Größe 3 (enspricht Größe 36), Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil (lange Hose), - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus verschiedenen, ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend leicht gefüttert, - mit einem Oberteil aus roten und weißen Geweben und einer langen Hose aus schwarzen Geweben, somit nicht mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, daher getrennte Einreihung innerhalb der Position 6211, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - Unterteil: -- in der Taille abschließend, mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, mit ca. 28 cm hoch reichenden Öffnungen mit Reißverschluss, mit elastischen, verengenden Beinabschlüssen, -- am linken Hosenbein mit einem Firmenlogo bestickt. "Trainingsanzug (Unterteil), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, nicht mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6211

Zu Unterpositionen 6211 43 41 und 6211 43 42: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6211 32 41 und 6211 32 42.

Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.43.42.00.0?

Die Zolltarifnummer 6211.43.42.00.0 umfasst Trainingsanzüge, gefüttert, andere, Unterteile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.43.42.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6211.43.42.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6211.43.42.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621143. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.43.42.00.0?

6211.43.42.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6211.43.42.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6211.43.42.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621143 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern > 62114342 Unterteile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.43.42.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.43.42.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI15305/22-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.43.42.00.0?

Warennummer 6211.43.42.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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