Zolltarifnummer 6211.49.00.00: Trainingsanzüge, aus anderen Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6211.49.00.00 steht für Trainingsanzüge, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6211.49.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6211.49.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.49.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Weste, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen (pflanzliche Spinnstoffe), - gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 48 cm); hinten gerade, vorn asymmetrisch spitz zulaufend und bis zu ca. 7 cm länger gearbeitet, - mit einem V-förmigen Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung) und einer Nahtführung in Art der sog. Wiener Naht, - ärmellos, mit sehr weiten Armausschnitten (etwa in Höhe der sog. Wiener Naht endend); kann deshalb nicht ohne ein weiteres, den Oberkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit keine Bluse, - mit zwei Taschenimitationen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"
Kleidung, sog. Bluse, Style 567905110, Größe 38, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Farben bzw. Designs), - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm); hinten abgerundet und vorn bis zu ca. 9 cm kürzer gearbeitet, - weit geschnitten, - mit einem runden Hausausschnitt; ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit Brustabnähern (somit erkennbar Frauenkleidung), - mit 3/4-langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit ca. 5 cm hochreichenden Schlitzen, - im Vorderteil am unteren Rand mit einem verengenden Tunnelzug aus zwei Bindebändern ausgestattet (somit keine Bluse der Position 6206), die seitlich (links) miteinander verknotet werden können, - im Rückenteil am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"
Combinaison pour femme, de type combinaison-pantalon, pour usage en extérieur, confectionnée en tissu chaîne et trame de laine majoritaire (86% laine vierge, 9% polyamide, 5% élasthanne), couvrant la partie supérieure du corps, recouvrant chaque jambe, et descendant jusqu'aux chevilles, dotée d’un décolleté à aspect « haut de maillot de bain », avec bretelles.
Kleidung, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - in Art eines Rockes gearbeitet, mit einer Länge von ca. 54 cm, - bestehend aus längsgefalteten Streifen: in gefaltetem Zustand aus bis zu 5 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Meterware der Position 5404) und über 5 mm breiten Streifen aus Kunststoff (Ware des Kapitels 39); die Streifen bilden keine geschlossene Fläche, somit nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück tragbar (damit kein Rock der Position 6104), - mit einem ca. 3 cm breiten Taillenbund aus elastischen Gewirken, an dem außen, die in der Mitte umgeschlagenen Streifen aufgenäht sind, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmen die Streifen aus synthetischer Spinnmasse gegenüber den Streifen aus Kunststoff den Charakter der Ware, somit keine Ware der Position 3926. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, für Frauen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
AUTRE VETEMENT, POUR FEMME, DESTINE A COUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, CONFECTIONNE EN TISSU 100% LAINE ET DESCENDANT JUSQU'A LA TAILLE. CET ARTICLE, COMPORTE UNE DOUBLURE (100% POLYESTER), UNE ENCOLURE ARRONDIE, SANS COL, UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT SE FERMANT AU MOYEN D UNE FERMETURE A GLISSIERE, DES MANCHES LONGUES, DEUX POCHES SITUEES AU NIVEAU DE LA TAILLE.
A WOVEN CEREMONIAL SCHOLASTIC STYLE GOWN FOR UNISEX. DESIGNED TO BE WORN OVER CLOTHING COVERING THE WHOLE OF THE BODY FROM THE SHOULDERS TO BELOW THE THIGH. THE GARMENT HAS A FULL FRONTAL OPENING. WITHOUT FASTENINGS. WITH SLEEVES. HEMMED. THE BODY IS MADE UP OF PANELS ATTACHED TO A YOKE AT THE BACK. THE GARMENT IS MADE FROM 100% WOOL OR PREDOMINANTLY OF WOOL.
SARI EN SOIE TISSEE (100%), DIMENSION 520 x 120 CM, DE FORME RECTANGULAIRE, DESTINE A RECOUVRIR LES PARTIES INFERIEURES ET SUPERIEURES DU CORPS.
AUTRE VETEMENT, COUVRANT LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, JUSQU'A MI-MOLLET, SANS MANCHES, AVEC OUVERTURE TOTALE SUR LE DEVANT, SANS SYSTEME DE FERMETURE, EN LAINE ET CUIR (90 % LAINE ET 10 % CUIR D'AGNEAU). IL EST CONSTITUE DE BANDES DE CUIR ET DE MAILLES DE LAINE TISSEES ENSEMBLE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.49.00.00?
Die Zolltarifnummer 6211.49.00.00 umfasst Trainingsanzüge, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.49.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6211.49.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6211.49.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621149. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.49.00.00?
6211.49.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6211.49.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6211.49.00.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621149 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.49.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.49.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14112/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.49.00.00?
TARIC-Code 6211.49.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.