Zolltarifnummer 6212.90.00.00: Büstenhalter, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6212.90.00.00 steht für Büstenhalter, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6212.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6212.90.00.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6212.90.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Hosenträger, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einer bedruckten Pappkarte befestigt, -- aus verschiedenen, teilweise elastischen, mittels Klettverschluss längenverstellbaren Trägern aus Geweben aus Spinnstoffen, -- in "Y"-Form zusammengenäht; mit zwei die Verbindungsstelle verdeckenden Zuschnitten aus augenscheinlich Leder, -- mit einem an den Trägern befestigten, doppelt gearbeiteten Zuschnitt in den Abmessungen (L x B) von ca. 70 cm x 7 cm aus Geweben aus Spinnstoffen; mit zwei Reißverschlusselementen (sog. Verbindungsreißverschluss), an denen eine Hose und eine Jacke befestigt werden können, ausgestattet. "Hosenträger aus Geweben"
Formslip, Größe L, Foto siehe Anlage, - in der Taille abschließend; wird in Art einer Leibbinde um die Taille und um den Bauch getragen; mit einem in Art von Boxershorts gearbeiteten Slipteil, - im oberen, doppelt gearbeiteten Bereich (mit einer seitlichen Höhe der Leibbinde von ca. 11 cm) aus ca. 0 , 9 mm dicken, einfarbigen Gewirken, im einfach gearbeiteten Slipteil aus bis zu ca. 0 , 8 mm dicken, unterschiedlich strukturierten Gewirken; beide Gewirke bestehen aus laut Antrag 86 % Polyamid und 14 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - ohne Eingriff, ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schrittbereich mit einem erweiternden Einsatz in Art eines Zwickels, - mit kurzen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - laut Untersuchungsergebnis ist die Elastizität in der Querrichtung höher als in der Längs- richtung, damit keine Miederhose der Unterposition (KN) 6212 2000, - kennzeichnet sich wegen der Verarbeitung mit einem Slipteil auch nicht als Leibbinde; nach Schnitt und Ausstattung ist die Ware dazu bestimmt, gewisse Teile des Körpers zu stützen. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware, aus Gewirke, andere als in den Unterpositionen (HS) 6212 10 bis 6212 30 genannte"
Article divers, confectionné majoritairement en tissu de fibres synthétiques (Polyester - Acrylique), comportant des bretelles élastiquées avec coussinet de confort et des baleines au dos. Il est ajustable à la taille par une bande auto-agrippante. L'article permet de corriger la posture et de maintenir l’alignement de la colonne vertébrale.
Rückenstützgürtel, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - wird um die Taille gelegt und in der Art einer Stützbandage getragen; in den maximalen Abmes- sungen (L x B) von ca. 85 cm x ca. 18 cm, - bestehend aus einem Rückenteil und zwei Seitenteilen, deren schmalere Enden durch Umkehr- ösen aus Kunststoff auf dem Rückenteil geführt und druckregulierbar aufgeklettet werden, - zweilagig gearbeitet, mit einer Außenseite aus gerauten, einseitig (Innenseite) mit einer Kunst- stofffolie laminierten Gewirken der Position 5903 und einer Innenseite aus beidseitig gerauten Gewirken; im Bereich der Ränder sowie der o. g. schmalen Enden der Seitenteile augenscheinlich verschweißt, - hinten mit zwei eingearbeiteten, ca. 1 cm breiten, biegsamen Kunststoffstäben, die lediglich das Aufrollen der Bandage verhindern, - zusätzlich mit einem anklettbaren Innenteil aus überwiegend buntgewirkten Gewirken, an den Enden jeweils aus den o. g. zweilagigen Flächenerzeugnissen; mittig mit zwei aufgekletteten, tropfenförmigen Pelotten; am oberen Rand abgepasst gewirkt, am unteren Rand mit einer kon- trastfarbenen Überwendlichnaht gesäumt, - an den Enden mit einer biegsamen Kunststoffplatte verstärkt und mit Handschlaufen sowie Klett- flächen zum Schließen vor dem Bauch ausgestattet, - alle Gewirke bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Stabilisierung des Beckens, u. a. bei Iliosakralgelenk-Syndrom, Myalgien und Tendopathien in der Beckenregion und Beckenringinstabilität, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Rückenstützgürtel) aus Gewirken"
Rückenstützgürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktinformation in einem Polybeutel verpackt, - wird um die Taille gelegt und in der Art einer Stützbandage getragen; in den maximalen Abmes- sungen (L x B) von ca. 106 cm x ca. 27 cm, - aus bis zu ca. 2 , 1 mm dicken, buntgewirkten, elastischen Gewirken, - hinten mit Besätzen aus gerauten, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie laminierten Gewirken der Position 5903; mit vier eingearbeiteten, mit Kunststoff gepolsterten, ca. 2 , 5 cm breiten, flexiblen Metallstäben ausgestattet, - mit mehreren, teilweise über Kreuz geführten, durch Umkehrösen aus Kunststoff geführten und außen aufzuklettenden Unterstützungsgurten aus elastischen Geweben bzw. unelastischen, gerauten Gewirken, - an den doppelt gearbeiteten Enden aus gerauten Gewirken mit einer biegsamen Kunststoffplatte verstärkt und mit Handschlaufen sowie Klettflächen zum Schließen vor dem Bauch ausgestattet, - am oberen Rand abgepasst gewirkt, am unteren Rand mit einer kontrastfarbenen Überwendlich- naht gesäumt, - alle Gewirke und Gewebe bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Teilentlastung der Lendenwirbelsäule, u. a. bei Facettengelenksarthrose, Lumbalgie und Schmerzzuständen im lumbosakralen Übergang, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Rückenstützgürtel) aus Gewirken und Geweben"
Rückenstützgürtel, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - wird um die Taille gelegt und in der Art einer Stützbandage getragen; in den maximalen Abmes- sungen (L x B) von ca. 94 cm x ca. 26 cm, - aus ca. 2 , 1 mm dicken, buntgewirkten, elastischen Gewirken; mit doppelt gearbeiteten Enden aus gerauten Gewirken; mit einer biegsamen Kunststoffplatte verstärkt, - hinten mit Besätzen aus gerauten, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie laminierten Gewirken der Position 5903 mit vier eingearbeiteten, mit Kunststoff gepolsterten, ca. 2 , 5 cm breiten, flexiblen Metallstäben ausgestattet, - alle Gewirke bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, - an den Enden mit Handschlaufen sowie Klettflächen zum Schließen vor dem Bauch ausgestattet, - am oberen Rand abgepasst gewirkt, am unteren Rand mit einer kontrastfarbenen Überwendlich- naht gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Stabilisierung der Lendenwirbelsäule, u. a. bei Lumbalgie, muskulärer Insuffizienz und Schmerzzuständen im lumbosakralen Übergang, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Rückenstützgürtel) aus Gewirken"
Rückenstützgürtel mit Massagepelotte, Größe IV, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktinformation in einem Polybeutel verpackt, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - Rückenstützgürtel: -- wird um die Taille gelegt und in der Art einer Stützbandage getragen; in den maximalen Abmes- sungen (L x B) von ca. 111 cm x ca. 26 cm, -- aus ca. 2 , 1 mm dicken, buntgewirkten, elastischen Gewirken; mit doppelt gearbeiteten Enden aus gerauten Gewirken; mit einer biegsamen Kunststoffplatte verstärkt, -- hinten mit Besätzen aus gerauten, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie laminierten Gewirken der Position 5903 mit vier eingearbeiteten, mit Kunststoff gepolsterten, ca. 2 , 5 cm breiten, flexiblen Metallstäben ausgestattet, -- mit außen aufzuklettenden, durch Umkehrösen aus Kunststoff geführten Unterstützungsgurten aus elastischen Geweben bzw. unelastischen, gerauten Gewirken, -- alle Gewirke und Gewebe bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, -- an den Enden mit Handschlaufen sowie Klettflächen zum Schließen vor dem Bauch ausgestattet, -- am oberen Rand abgepasst gewirkt, am unteren Rand mit einer kontrastfarbenen Überwendlich- naht gesäumt, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - Massagepelotte: ein im Rückenbereich anklettbarer, biegsamer, flexibler Kunststoffeinsatz mit Noppen, annähernd in Form eines Dreiecks (ca. 19 cm x 16 cm), mit Spinnstoffbezug; weist nur eine geringe Festigkeit auf, - dient laut Antrag der Entlastung und Mobilisierung der Lendenwirbelsäule, u. a. bei mittel- schwerer Lumboischalgie, mittelschwerem pseudo-radikulärem Lumbalsyndrom und Spon- dylolisthese, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Rücken- stützgürtel der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Rückenstützgürtel) aus Gewirken und Geweben"
Einteilige Miederware, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 ,8 mm dicken, einfarbigen, elastischen Gewirken aus laut Antrag 70 % Polyamid und 30 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im Bereich der Büste aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 94 % Polyamid und 6 % Elasthan, - mit konvex ausgearbeiteten Büstenteilen, mit eingearbeiteten Formbügeln unterhalb der Brust; seitlich mit eingearbeiteten Stäbchen, - mit schmalen, längenverstellbaren Trägern, - hinten mit einem Haken- und Ösenverschluss, - im unteren Teil in der Art eines Slips mit hohen Beinausschnitten gearbeitet [somit kein Korselett der Unterposition (HS) 6212 3000], - im Schritt mit Hygieneeinlage und einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; an den Beinausschnitten mit einer bis zu ca. 6 cm breiten Borte aus den o. g. durchbrochen gearbeiteten Gewirken, - nach Schnitt, Ausstattung und Material dazu bestimmt, gewisse Teile des Körpers zu stützen, zu formen und zu korrigieren, somit keine Unterwäsche der Position 6108. "Den Korsetten ähnliche Ware (Body), aus Gewirken, andere als in den Unterpositionen (HS) 6212 10 bis 6212 30 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) beschrieben. (entfallen) bis Entgegen den Miederhosen dieser Position weisen die Slips der Position 6108 keine maßgebenden Verstärkungen auf und haben aufgrund ihres Materials und/oder Schnitts keine stützende Funktion. Zu den Miederhosen dieser Position gehören nicht Slips in knappen Schnittformen, wie z. B. Tanga- oder Minislips (Abb. 7 und 8), selbst wenn sie die in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur aufgeführten Spinnstoffzusammensetzungen aufweisen (Pos. 6108). Abb. 3 Abb. 4 klassische Miederhose, kurz klassische Miederhose, lang Pos. 6212 Pos.6212 Abb. 5 Abb. 6 leichte Miederhose Taillenslip Hüftslip Pos. 6212 (entfallen) Abb. 7 Abb. …
Zu Unterposition 6212 90: 1. Kappen („cups“) für die Büstenpartie von Badeanzügen, hergestellt durch Ausschneiden aus einer durchlochten und beidseitig mit einer Auflage von Nylongewirke- oder gestricke versehenen Polyethylenfolie und anschließendem Formen unter Wärmeeinwirkung. 2. Verstärkter Lumbalstützgürtel, zur Haltungskorrektur, aus elastischem Gewebe (43 % Polyamid, 25 % umsponnene Elastomergarne, 16 % Baumwolle, 16 % Polyester) mit kreuzweiser Struktur, die die Stabilität des Gürtels bewirkt (und die Bildung von Falten verhindert), und mit Klettverschluss. Im hinteren Teil (mit einer Breiter von ca. 27 cm) befinden sich drei gewebte Streifen (der Muskelfunktion entsprechend gekreuzt) und steife anatomische Stützen, die aus vier senkrecht zur Länge des Gürtels angeordneten steifen Streifen bestehen (zur Haltungskorrektur). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1611/93 der Kommission vom 24. Juni 1993 1) (RV L 1611/93): 2. Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (85 % Polyamid, 15 % Elastomere) mit schmalen, regulierbaren Trägern, den Körper bis zum Schritt bedeckend. Das Vorderteil ist durchbrochen gewirkt, um die Beinausschnitte und im Rücken ist das Kleidungsstück mit elastischen Bändern versehen. Der Schritt des Kleidungsstücks wird mit drei Druckknöpfen geschlossen und ist mit einem Baumwollgewirke gefüttert. Der obere Teil des Kleidungsstücks ähnelt einem Büstenhalter und ist mit entsprechenden Bügeln mit Stützfunktion versehen. (siehe Foto Nr. 525 2)) Unterposition 6212 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6212 und 6212 90 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6212.90.00.00?
Die Zolltarifnummer 6212.90.00.00 umfasst Büstenhalter, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6212.90.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6212.90.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6212.90.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6212.90.00.00?
6212.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6212.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6212.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6212 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken > 621290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6212.90.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6212.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17552/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6212.90.00.00?
TARIC-Code 6212.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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