Zolltarifnummer 6212.90.00.00.0: Büstenhalter, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6212.90.00.00.0 steht für Büstenhalter, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6212.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6212.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6212.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rückenstützgürtel mit Massagepelotte, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - Rückenstützgürtel: -- wird um die Taille gelegt und in der Art einer Stützbandage getragen; in den maximalen Abmes- sungen (L x B) von ca. 94 cm x ca. 24 cm, -- aus verschiedenen bis zu ca. 2 , 2 mm dicken, buntgewirkten, elastischen bzw. einfarbigen, gerau- ten Gewirken, -- alle Gewirke bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, -- seitlich mit zwei eingearbeiteten, ca. 1 cm breiten, flexiblen Kunststoffstäben ausgestattet, die keine orthopädische Stützwirkung entfalten, sondern lediglich das Aufrollen der Bandage verhin- dern, -- an den Enden mit einer biegsamen Kunststoffplatte verstärkt und mit Handschlaufen sowie Klett- flächen zum Schließen vor dem Bauch ausgestattet, -- am oberen Rand abgepasst gewirkt, am unteren Rand mit einer kontrastfarbenen Überwendlich- naht gesäumt, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - Massagepelotte: ein im Rückenbereich anklettbarer, biegsamer, flexibler Kunststoffeinsatz mit Noppen, annähernd in Form eines Dreiecks (ca. 19 cm x 16 cm), mit Spinnstoffbezug; weist nur eine geringe Festigkeit auf, - dient laut Antrag der Stabilisierung der Lendenwirbelsäule, u. a. bei Lumbalgie und muskulären Dysbalancen im Lendenbereich, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Rücken- stützgürtel der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Rückenstützgürtel) aus Gewirken"
Rückenstützgürtel, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit Papiereinleger verpackt, - wird um die Taille gelegt und in der Art einer Stützbandage getragen; in den maximalen Abmes- sungen (L x B) von ca. 110 cm x 20 cm, - aus ca. 1 , 8 mm dicken, buntgewirkten, elastischen Gewirken aus laut Antrag 50 % Polyester und 15 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), 30 % Kupfer (Metallfasern) und 5 % Carbon (Kohlenstofffasern), - im Rückenbereich mit vier eingearbeiteten, schmalen, flexiblen Federstäbchen aus Kunststoff, die keine orthopädische Stützwirkung entfalten, sondern lediglich das Aufrollen der Bandage verhin- dern, - vor dem Bauch mit Klettverschluss zu schließen, - mit einem aufgenähten Firmenlogo versehen, - an den Rändern mit schmalen, elastischen Gewirkestreifen aus Spinnstoffen eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient laut Antrag der Stabilisierung des unteren Rückens bei Belastung, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Stützgürtel) aus Spinnstoffen"
Formslip, Größe S, Foto siehe Anlage, - in der Taille abschließend; wird in Art einer Leibbinde um die Taille und um den Bauch getragen; mit einem in der Art von Boxershorts gearbeiteten Slipteil, - im oberen, doppelt gearbeiteten Bereich (mit einer seitlichen Höhe der Leibbinde von ca. 11 cm) aus ca. 0 , 7 mm dicken, einfarbigen Gewirken, im einfach gearbeiteten Slipteil aus ca. 0 , 8 mm dicken, bedruckten Gewirken; beide Gewirke bestehen aus laut Antrag 86 % Polyamid und 14 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schrittbereich mit einem Zwickel, - mit kurzen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - laut Untersuchungsergebnis ist die Elastizität in der Querrichtung höher als in der Längsrichtung, damit keine Miederhose der Unterposition (KN) 6212 2000, - kennzeichnet sich wegen der Verarbeitung mit einem Slipteil auch nicht als Leibbinde; nach Schnitt und Ausstattung ist die Ware dazu bestimmt, gewisse Teile des Körpers zu stützen. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware, aus Gewirken, andere als in den Unterpositionen (HS) 6212 10 bis 6212 30 genannte"
Hosenträger, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus drei unterschiedlich langen (2 x ca. 73,5 cm, 1 x ca. 30 cm) und ca. 3,9 cm breiten Bändern aus elastischen Geweben aus Spinnstoffen, - in "Y"-Form zusammengenäht; mit zwei die Verbindungsstelle verdeckenden Zuschnitten aus Spinnstoffen, - mit Klettverschlusslaschen zum Verstellen der Länge und zum Befestigen an der Hose ausge- stattet. "Hosenträger aus Geweben"
Hosenträger, sog. Hosenträger Cologne, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus drei unterschiedlich langen (2 x ca. 86 cm, 1 x ca. 16 cm) und ca. 3,7 cm breiten, bedruckten Bändern aus elastischen Geweben aus Spinnstoffen, - in "Y"-Form zusammengenäht; mit zwei die Verbindungsstelle verdeckenden Zuschnitten aus sog. "Lederimitat", - mit verschiedenen Klemmclipsen aus unedlem Metall zum Verstellen der Länge und zum Befestigen an der Hose ausgestattet. "Hosenträger aus Geweben"
Geradehalter, sog. Rückenkorrektor, Größen S/M und L/XL, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit Papiereinleger verpackt, - nach dem Rucksackprinzip am Rumpf anzulegen, - bestehend aus einem bis zu ca. 13 cm breiten und ca. 95 cm (Größe S/M) bzw. ca. 122 cm (Größe L/XL) langen Taillengurt mit Klettverschluss mit einem angearbeiteten, X-förmigen Rückenteil mit Trägern, - aus elastischen, dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906, mit Außen- und Innenlagen aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 64 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 36 % Baum- wolle und einer Zwischenlage aus laut Antrag Polychloropren (Zellkautschuk; Quadratmetergewicht augenscheinlich unter 1.500 Gramm), - seitlich im unteren Bereich des Rückenteils mit zwei an jeweils einem Ring aus unedlem Metall befestigten, längenverstellbaren Gurtbändern aus Geweben versehen, die durch zwei an den Trägern befestigten Metallösen geführt werden, - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Haltungstrainer für eine aufrechte Körperhaltung, - nach der Materialbeschaffenheit und der Ausstattung (keine herausnehmbaren bzw. fest einge- arbeiteten, steifen, anatomischen Stützen) handelt es sich nicht um eine orthopädische Vor- richtung der Position 9021, da die Bandage nicht in der Lage ist, bestimmte Bewegungen des beschädigten Körperteils vollständig zu verhindern, sodass weitere Verletzungen oder körperliche Fehlbildungen oder auch eine Verschlimmerung solcher Verletzungen oder Fehlbildungen ausge- schlossen werden, damit unterscheidet sie sich nicht von gewöhnlichen und allgemein gebräuch- lichen Bandagen; es liegt ein einfacher Gürtel zur Verbesserung der Körperform bzw. zur Stützung des Körpers vor. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Geradehalter), aus Gewirken und Geweben"
Formhemd, sog. Kompressionsbandage, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- doppelt gearbeitet; aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gewirken aus 90 % Nylon und 10 % Spandex (beides synthetische Chemiefasern), -- in der Art einer Weste gearbeitet; kurz oberhalb der Taille endend (Rückenlänge ca. 40,5 cm), -- mit ca. 5,5 cm breiten, längenverstellbaren Trägern mit Hakenverschluss, -- vorn mit einem durchgehenden Reißverschluss, -- im Brustbereich mit sog. Innentaschen mit herausnehmbaren dünnen Polstern versehen, -- am unteren Rand mit einem ca. 7 cm breiten, elastischen, doppelt gearbeiteten Bund, an allen übrigen Rändern mit Randeinfassungen versehen, -- dient als Kompressionskleidung nach rekonstruktiven oder ästhetischen Operationen zur Verbes- serung der Narben-/Wundheilung und zur Stabilisierung des Operationsergebnisses, - stellt sich u. a. aufgrund des Schnitts nicht als Ware der Unterposition 6212 10 dar, - nach Ausstattung und Material dazu bestimmt, gewisse Teile des Körpers zu stützen, zu formen und zu korrigieren. "Den Korsetten ähnliche Ware, aus Gewirken, andere als in den Unterpositionen 6212 10 bis 6212 30 genannte"
Stützkleidung, sog. SDO (sensorisch dynamische Orthese) - Einteiler, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - teilweise zweilfach gearbeitet; aus verschiedenen ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten, elastischen Gewirken aus laut Antrag 75% Polyamid und 25 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern) bzw. aus 51 % Polyamid, 32 % Elasthan und 17 % Baumwolle, - laut Antrag maßgeschneidert, - in Art eines Overalls gearbeitet, den Rumpf und teilweise die Arme und die Beine bedeckend, - mit durchgehender Öffnung vorn, mit zwei Reißverschlüssen, wobei einer der Reißverschlüsse am oberen und unteren Ende mit kurzen Überlappungen von rechts auf links ausgestattet ist, - mit kurzen Ärmeln, - mit offen gearbeitetetem Schritt, - mit über die Knie reichenden Hosenbeinen, - dient laut Antrag als Kompressionskleidung der Verbesserung der Körperfunktionen bei Patienten mit neuromuskulären und muskuloskelettalen Problemen durch Tiefenwahrnehmung, z. B. bei Schlaganfall, Zerebralparese, Multipler Sklerose und Skoliose, - nach Schnitt, Ausstattung und Material dazu bestimmt, gewisse Teile des Körpers zu stützen, zu formen und zu korrigieren, - nach der Materialbeschaffenheit, dem Verwendungszweck und der Ausstattung (keine herausnehm- baren bzw. fest eingearbeiteten, steifen, anatomischen Stützen) handelt es sich nicht um eine ortho- pädische Vorrichtung der Position 9021, da sich die Stützfunktion ausschließlich aus der Elastizität der Spinnstoffe herleitet, - ist aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße bis 86 cm bestimmt. "Den Korsetten ähnliche Ware, aus Gewirken“
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) beschrieben. (entfallen) bis Entgegen den Miederhosen dieser Position weisen die Slips der Position 6108 keine maßgebenden Verstärkungen auf und haben aufgrund ihres Materials und/oder Schnitts keine stützende Funktion. Zu den Miederhosen dieser Position gehören nicht Slips in knappen Schnittformen, wie z. B. Tanga- oder Minislips (Abb. 7 und 8), selbst wenn sie die in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur aufgeführten Spinnstoffzusammensetzungen aufweisen (Pos. 6108). Abb. 3 Abb. 4 klassische Miederhose, kurz klassische Miederhose, lang Pos. 6212 Pos.6212 Abb. 5 Abb. 6 leichte Miederhose Taillenslip Hüftslip Pos. 6212 (entfallen) Abb. 7 Abb. …
Zu Unterposition 6212 90: 1. Kappen („cups“) für die Büstenpartie von Badeanzügen, hergestellt durch Ausschneiden aus einer durchlochten und beidseitig mit einer Auflage von Nylongewirke- oder gestricke versehenen Polyethylenfolie und anschließendem Formen unter Wärmeeinwirkung. 2. Verstärkter Lumbalstützgürtel, zur Haltungskorrektur, aus elastischem Gewebe (43 % Polyamid, 25 % umsponnene Elastomergarne, 16 % Baumwolle, 16 % Polyester) mit kreuzweiser Struktur, die die Stabilität des Gürtels bewirkt (und die Bildung von Falten verhindert), und mit Klettverschluss. Im hinteren Teil (mit einer Breiter von ca. 27 cm) befinden sich drei gewebte Streifen (der Muskelfunktion entsprechend gekreuzt) und steife anatomische Stützen, die aus vier senkrecht zur Länge des Gürtels angeordneten steifen Streifen bestehen (zur Haltungskorrektur). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1611/93 der Kommission vom 24. Juni 1993 1) (RV L 1611/93): 2. Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (85 % Polyamid, 15 % Elastomere) mit schmalen, regulierbaren Trägern, den Körper bis zum Schritt bedeckend. Das Vorderteil ist durchbrochen gewirkt, um die Beinausschnitte und im Rücken ist das Kleidungsstück mit elastischen Bändern versehen. Der Schritt des Kleidungsstücks wird mit drei Druckknöpfen geschlossen und ist mit einem Baumwollgewirke gefüttert. Der obere Teil des Kleidungsstücks ähnelt einem Büstenhalter und ist mit entsprechenden Bügeln mit Stützfunktion versehen. (siehe Foto Nr. 525 2)) Unterposition 6212 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6212 und 6212 90 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6212.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6212.90.00.00.0 umfasst Büstenhalter, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6212.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6212.90.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6212.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6212.90.00.00.0?
6212.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6212.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6212.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6212 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken > 621290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6212.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6212.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI801/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6212.90.00.00.0?
Warennummer 6212.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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