Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6214.90: Schals, aus anderen Spinnstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6214.90 steht für Schals, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6214.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6214.90
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6214Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
  3. 6214.90Schals, aus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6214.90

HS-Code6214.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2016-009618Erteilt von FRGültig bis 2020-05-30

ETOLE IMPRIMEE, CONFECTIONNÉE EN TISSU (70 % COTON, 30 % SOIE). UN BOUTON EN PORCELAINE EST COUSU SUR L’ETOLE. EXISTE EN 2 TAILLES DIFFERENTES (140 x 140 CM ET 70 x 70 CM). 4 IMPRIMES DISPONIBLES.

PLPL-WIT-2008-00802Erteilt von PLGültig bis 2014-07-22

Chusta w kształcie prostokąta wykonana z tkaniny bawełnianej. Wymiary 182 x 112 cm.

DEF/2355/08-4Erteilt von DEGültig bis 2014-04-27

Fünfteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Bluse, einer langen Hose, einer westenähnlichen Kleidung, einem Dreiecktuch (Bekleidungszubehör) und einer Schärpe (Applikationsstickerei), sog. Karnevalskostüm Piratin, Größe 38, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da die Bluse und die lange Hose nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind und somit nicht als Kombination in eine Position eingereiht werden können, - Dreiecktuch (Bekleidungszubehör): -- aus 0,4 mm dicken, einfarbigen (rot) Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, -- in dreieckiger Form; in den Abmessungen 95 cm x 67 cm x 67 cm, -- an den Rändern mit einer Überwendlichnaht gesäumt (u.a. somit konfektioniert), -- wird als "Piraten-Kopftuch" getragen.

DEF/2309/08-4Erteilt von DEGültig bis 2014-04-23

Fünfteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Hemdbluse, einer langen Hose, einer Weste (Kleidung aus Kunststoff der Position 3926), einem Dreiecktuch (Bekleidungszubehör) und einer Schärpe (Applikationsstickerei), sog. Karnevalskostüm Pirat, Artikel 4111, Größe 50, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da die Hemdbluse und die lange Hose nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind (unterschiedliche Farben und Materialien) und somit nicht als Kombination in eine Position eingereiht werden können, - Dreiecktuch (Bekleidungszubehör): -- aus 0,4 mm dicken, einfarbigen (rot) Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, -- in dreieckiger Form; in den Abmessungen 108 cm x 77 cm x 77 cm, -- an den Rändern mit einer Überwendlichnaht gesäumt (u.a. somit konfektioniert), -- wird lt. Antrag als Piraten-Kopftuch getragen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6214

Zu Unterposition 6214 10 bis 6214 90 1. Umschlagtuch aus besticktem Gewebe, rechteckig, konfektioniert und gebrauchsfertig (unmittelbar durch Sticken fertiggestellt). Das Umschlagtuch ist Teil einer Warenzusammenstellung, zu der noch ein rechteckiges, besticktes Stück Gewebe gehört, das in keiner Weise konfektioniert ist. Die beiden Waren sind in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und das Stück Gewebe ist zur Herstellung von Kleidungsstücken (mehr als einem) bestimmt. Siehe auch Avis 5810 91 bis 5810 99/2. Zu Unterposition 6214 90 2. Schal („Dupatta“) aus Baumwollgewebe, rechteckig, von grüner und gelber Farbe. …

Pos. 6214

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 559/95 der Kommission vom 13. März 19951) (RV L 559/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Rechteckiges, leichtes Gewebe aus 100 % Baumwolle mit den Abmessungen 105 x 180 cm, an zwei Seiten gesäumt und mit echten Webkanten an den beiden anderen Seiten: Dieses Gewebe weist im Mittelteil aufgedruckte mehrfarbige Verzierungen sowie einen einfarbigen Aufdruck an den Längskanten auf (Umschlagtuch). (Siehe Foto Nr. 5282)). Unterposition 6214 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6214, 6214 90 und 6214 90 00. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6214.90?

Die Zolltarifnummer 6214.90 umfasst Schals, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6214.90?

Der Drittlandszollsatz für 6214.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6214.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6214.90?

6214.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6214.90 im Zolltarif eingeordnet?

6214.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6214 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6214.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6214.90 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2016-009618. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6214.90?

HS-Unterposition 6214.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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