Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6301.30.90.90.0: Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6301.30.90.90.0 steht für Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6301.30.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6301.30.90.90.0
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6301I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken
  3. 6301.30Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle
  4. 6301.30.90andere
  5. 6301.30.90.90andere
  6. 6301.30.90.90.0Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6301.30.90.90.0

HS-Code6301.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6301.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6301.30.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6301.30.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10924/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Decke, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster aus Kunststofffolie verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B) von 100 cm x 70 cm, - mit einer Seite aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen Geweben und einer Seite aus ca. 0 , 2 mm dicken, bedruckten Geweben; jeweils aus laut Antrag aus 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf einer Seite mit einem aufgestickten Motiv verziert, - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI25118/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-22

Decke, sog. Überwurf, Art. 337708, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 170 cm x 130 cm, - aus ca. 2,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 88 % Baumwolle und 12 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Schmalseiten mit geknoteten Fransen ausgestattet (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI20594/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-16

Decke, sog. Schmusedecke, Art. 9092072, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd quadratisch, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von ca. 120 cm x 120 cm, - einlagig, aus einem ca. 0,7 mm dicken, einseitig bedruckten Dreifachgewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einer schmalen Randeinfassung aus Gewirken versehen, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI12293/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-21

Decke, sog. UV-Decke, Emmi Girl, Art. Nr. 9051938, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster aus Kunststofffolie verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 100 cm x 70 cm, - doppellagig gearbeitet; mit einer Schauseite aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten Geweben und einer Unterseite aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben [beide Gewebe laut Antrag aus 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synhetische Chemiefasern)], - auf einer Seite mit aufgestickten Motiven verziert, - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI18908/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-24

Decke, sog. Schmusedecke, Art. 9092073, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd quadratisch, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von ca. 125 cm x 125 cm, - doppellagig gearbeitet; mit einer Schauseite aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Geweben und einer Unterseite aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben (beide Gewebe laut Antrag aus 100 % Baumwolle), - mit einer kontrastfarbenen Randeinfassung aus Gewirken versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI13718/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-17

Decke, sog. Sommerdecke mit UV Schutz, Art. Nr. 9051938, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster aus Kunststofffolie verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 100 cm x 70 cm, - doppellagig gearbeitet; mit einer Schauseite aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten Geweben und einer Unterseite aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben [beide Gewebe laut Antrag aus 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synhetische Chemiefasern)], - auf einer Seite mit einer Applikation verziert, - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI14587/21-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-25

Decke, sog. YOGA BLANKET Yogadecke, Foto siehe Anlage, - in eine bedruckte Pappbanderole eingesteckt und in einem Polybeutel verpackt, - in rechteckiger Form, laut Antrag in den Abmessungen (L x B) von 200 cm x 150 cm, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI23845/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-29

Decke, sog. LUMALAND Baumwoll Tagesdecke, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen 200 cm x 240 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten mit echter Webkante, an den Schmalseiten durch 7 cm lange, geknüpfte Fransen aus den Fäden des Gewebes befestigt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Abmessung als Decke, die im Haus oder auf Reisen verwendet wird (somit kein Bettüberwurf der Position 6304). - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Unterposition 6301 3010. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6301

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Decken bestehen im Allgemeinen aus Wolle, Tierhaaren, Baumwolle oder Chemiefasern, ihre Oberfläche ist meist geraut und sie werden, um einen guten Kälteschutz zu bieten, im Prinzip aus ziemlich dicken Geweben hergestellt. Zu dieser Position gehören sowohl Bettdecken, Decken für Kinderbetten und Kinderwagen usw. als auch Reisedecken. Während Reisedecken häufig mit angewebten Fransen versehen sind, sind die Ränder von anderen Decken üblicherweise gesäumt, eingefasst oder in anderer Weise gegen Ausriefeln gesichert. Zu dieser Position gehören auch Gewebe als Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht eingebundene Fäden aufweisen und aus denen durch einfaches Zerschneiden dieser Fäden Waren mit Fransen entstehen. Elektrisch beheizte Decken gehören ebenfalls zu dieser Position. …

Pos. 6301

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/99) (RV L 22/1524) Eine Ware („Picknickdecke“), mit Abmessungen von etwa 200 cm × 150 cm, bestehend aus zwei Lagen aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen (aus synthetischen Fasern), von denen eine auf einer Seite mit einer Kunststofffolie laminiert ist. Die beiden Lagen aus Spinnstofferzeugnissen sind durch Säumen der vier Kanten mit einem schmalen Gewebeband zusammengefügt. Die laminierte Schicht schützt vor Feuchtigkeit und Schmutz am Boden, ist jedoch nicht wasserdicht. Im aufgerollten Zustand wird die Ware mittels einer an ihr befestigten Klappe aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen mit einem Klettverschluss zusammengehalten und an einem an der Klappe befestigten Griff (Spinnstoffgurt) getragen. …

Pos. 6301

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6301.30.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 6301.30.90.90.0 umfasst Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6301.30.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6301.30.90.90.0 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6301.30.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6301.30.90.90.0?

6301.30.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6301.30.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6301.30.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6301 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken > 630130 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle > 63013090 andere > 6301309090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6301.30.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6301.30.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10924/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6301.30.90.90.0?

Warennummer 6301.30.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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