Zolltarifnummer 6302.10.00: Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6302.10.00 steht für Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6302.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6302.10.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Matratzenschutz, Foto siehe Anlage, - einzeln in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B ) von ca. 83 cm x 46 , 5 cm, - aus einem Textillaminat aus zwei durch Kleben miteinander verbundenen Lagen, mit einer Oberlage aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag: TPU; kein Zellkunststoff) laminierten Plüschgewirken der Position 6001 und einer Unterlage aus einfarbigen Kuliergewirken, - an den Rändern mit einer Randeinfassung aus Gewirken versehen und an den Ecken mit jeweils einem diagonal angenähten, sog. Gummiband aus elastischen Gewirken zur Fixierung an der Matratze ausgestattet, - alle Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - mit einem aufgestickten Logo verziert, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird auf eine Matratze gelegt und dient laut Antrag als Schutz vor Verschmutzungen und bei häufigem Gebrauch auch vor Abnutzung, - wird üblicherweise gewaschen (laut Etikett bei 30 °C waschbar) und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Bettwäsche, - ohne Polsterung oder Füllung, somit keine Ware der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Matratzenschutz, Foto siehe Anlage, - einzeln in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B ) von ca. 192 cm x 81 cm, - aus einem Textillaminat aus drei auf ihrer ganzen Fläche miteinander verbundenen Lagen, mit einer oberen Lage aus einfarbigen Plüschgewirken der Position 6001, einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie und einer Unterlage aus einfarbigen Kuliergewirken, - an den Rändern mit einer Randeinfassung aus Gewirken versehen und in den Eckbereichen mit jeweils einem diagonal angenähten, sog. Gummiband aus elastischen Gewirken zur Fixierung an einer Matratze ausgestattet, - alle Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - mit einem aufgestickten Logo verziert, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird auf eine Matratze gelegt und dient laut Antrag als Schutz vor Verschmutzungen und bei häufigem Gebrauch auch vor Abnutzung, - wird üblicherweise gewaschen (laut Etikett bei 30 °C waschbar) und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Bettwäsche, - ohne Polsterung oder Füllung, somit keine Ware der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, mit drei konkav gewölbten Seiten; in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 45 , 5 cm x 29 cm x 8 cm, - aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag: thermo- plastisches Polyurethan) laminierten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyamid/Nylon (synthetische Chemiefasern), - am Rand der Unterseite mit einer etwa von der Mitte einer Schmalseite bis etwa zur Mitte der anderen Schmalseite reichenden Öffnung mit Reißverschluss (mit einem Schieber ohne Ver- riegelungsstift) versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - der Bezug ist so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen aufzunehmen oder zu ent- fernen; er ist laut Antrag im Schonwaschgang bei 40 °C waschbar und dient dem Schutz des Kissens vor Verschmutzung, Feuchtigkeit und hygienischen Einflüssen, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, unten offen, mit einer Höhe von ca. 25 cm; laut Antrag für Matratzen mit den Abmessungen (L x B) von 90 cm x 200 cm, - aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag: thermoplas- tisches Polyurethan) laminierten Gewirken aus laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern und über Eck mit innenseitig auf- bzw. angenähten, ca. 3 cm breiten Bändern aus elastischen Geweben aus Spinnstoffen zur Fixierung an der Matratze ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ist laut Antrag im Schonwaschgang bei 60 °C waschbar und dient dem Schutz von Matratzen vor Feuchtigkeit, Verschmutzung und Abnutzung, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, mit drei konkav gewölbten Seiten; in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 56 cm x 37 , 5 cm x 8 cm, - mit einer Ober- und Unterseite aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag: thermoplastische Polyurethan-Membran) laminierten Gewirken, - mit Seitenteilen aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Gewirken und einer Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - am Rand der Unterseite mit einer etwa von der Mitte einer Schmalseite bis etwa zur Mitte der anderen Schmalseite reichenden Öffnung mit Reißverschluss (mit einem Schieber ohne Ver- riegelungsstift) versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - der Bezug ist so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen aufzunehmen oder zu ent- fernen; er ist laut Antrag im Schonwaschgang bei 60 °C waschbar und dient als vollständig um- schließender Kissenbezug dem Schutz vor Feuchtigkeit, Verschmutzung und Abnutzung, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche (Kissenbezug), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem bedruckten Karton verpackt, -- annähernd quaderförmig; in den Abmessungen von ca. 50 cm x 30 cm x 11 cm, -- auf der Oberseite aus bedruckten Gewirken aus 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), -- auf der Unterseite und den Seiten aus einfarbigen Gewirken aus 60 % Polyester und 40 % Viskose (künstliche Chemiefasern), -- am oberen Rand mit einem Paspelband aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen versehen, -- am Rand der Unterseite mit einer etwa von der Mitte einer Schmalseite bis etwa zur Mitte der anderen Schmalseite reichenden Öffnung mit Reißverschluss (mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift) versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - der Bezug ist so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen aufzunehmen oder zu ent- fernen; er wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche (Kissenbezug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche (Kissenbezug), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem bedruckten Karton verpackt, -- annähernd rechteckig; in den Abmessungen von ca. 50 cm x 30 cm x 11 cm, -- aus einfarbigen Gewirken aus 60 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 40 % Viskose (künstliche Chemiefasern), -- am oberen Rand mit einem Paspelband aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen versehen, -- an einer Seite mit Öffnung mit Reißverschluss zum Einstecken einer Kissenfüllung, mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Verwendungszweck und Material- beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche (Kissenbezug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche (Kissenbezug), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem bedruckten Karton verpackt, -- annähernd rechteckig; in den Abmessungen von ca. 50 cm x 30 cm x 11 cm, -- aus einfarbigen Gewirken aus 100 % Baumwolle, -- an einer Seite mit Öffnung mit Reißverschluss zum Einstecken einer Kissenfüllung, mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Verwendungszweck und Material- beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche (Kissenbezug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.10.00?
Die Zolltarifnummer 6302.10.00 umfasst Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 6302.10.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6302.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.10.00?
6302.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6302.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
6302.10.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630210 Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI6320/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.10.00?
KN-Code 6302.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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