Zolltarifnummer 6302.10.00.00.0: Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6302.10.00.00.0 steht für Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6302.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6302.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bettwäsche (Kopfkissenbezüge), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Ausfertigungen: --- quadratisch, in den Abmessungen von 40 cm x 40 cm, --- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 80 cm, -- jeweils aus Gewirken aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an einer Seite bzw. an einer Längsseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss (mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift) versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ohne Weiteres ein Kissen aufzunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungs- zweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Designs, -- als 2er Set in einem Polybeutel verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 145 cm, -- aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss (mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift) versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ohne Weiteres ein Kissen aufzunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungs- zweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Deckbett- und einem Kopfkissenbezug, - gemeinsam in einer Pappbanderole verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 140 cm x 200 cm bzw. 70 cm x 90 cm, - aus jeweils ca. 0,5 mm dicken, gerauten, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss zum Einstecken einer Bettdecke bzw. eines Kopfkissens, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen bzw. ein Deckbett auf- zunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - mit einer Pappunterlage in einem Polybeutel verpackt, - der Matratzenform entsprechend gearbeitet, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle (sog. Jersey), - an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug, so dass das Betttuch über eine Matratze gezogen werden kann, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; laut Antrag in verschiedenen Abmessungen; veranschaulicht durch ein Warenmuster mit den Abmessungen von laut Antrag 95 cm x 195 cm, - aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - an den vier Ecken mit elastischen Bändern ausgestattet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Matratzenauflage für den Winter, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Bett- wäsche, damit keine Ware der Position 6307, - ungefüttert und ohne Polsterung oder Füllung, somit keine Bettausstattung der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, sog. Matratzenbrücke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Nutzerhinweis verpackt, - annähernd rechteckig; aus einem ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Textillaminat der Position 5903 aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen; mit einer charakterverleihenden Oberlage (Liegefläche) aus Ge- wirken (laut Antrag Polyester; synthetische Chemiefasern), mit einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie und einer Unterlage aus Geweben, - an den Schmalseiten mit jeweils drei Gurtbändern aus Geweben mit Klickverschluss zur Be- festigung über zwei Matratzen ausgestattet, - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - dient laut Antrag als Spannbettlaken, das quer über zwei Matratzen gezogen wird, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Bett- wäsche, - ungefüttert und ohne Polsterung oder Füllung, somit keine Bettausstattung der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Deckbett- und einem Kopfkissenbezug, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag in verschiedenen Größen und Farben, veranschaulicht durch einen Deckbettbezug in den Abmessungen (L x B) von ca. 200 cm x 135 cm und einen Kopfkissenbezug in den Abmessungen (L x B) von ca. 80 cm x 80 cm, - jeweils aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss, mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen bzw. ein Deckbett aufzu- nehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Bettwäsche, sog. Spannbetttuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - der Matratzenform entsprechend gearbeitet; laut Antrag in verschiedenen Größen und Farben für Matratzen mit einer Höhe von max. 30 cm, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug, so dass das Betttuch über herkömmliche Matratzen gezogen werden kann, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6302.10.00.00.0 umfasst Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6302.10.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6302.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.10.00.00.0?
6302.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6302.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6302.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630210 Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI32023/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.10.00.00.0?
Warennummer 6302.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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