Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.32.90.00: Bettwäsche, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.32.90.00 steht für Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.32.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6302.32.90.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.32andere Bettwäsche, aus Chemiefasern
  4. 6302.32.90andere
  5. 6302.32.90.00Bettwäsche, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.32.90.00

HS-Code6302.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.32.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.32.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24937/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-09

Bettwäsche, sog. 3-teiliges Bettlaken Set, Foto siehe Anlage, - als dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Spannbetttuch, einem Betttuch und einem Kopfkissenbezug; keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da die Waren derselben Position / Unterposition zuzuweisen sind, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt; veranschaulicht durch ein Spannbetttuch von ca. 190 cm x 89 cm, ein Betttuch von ca. 274 cm x 157 cm und einen Kopfkissenbezug von ca. 80 cm x 51 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - Spannbetttuch: -- an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug, so dass das Betttuch über herkömmliche Matratzen gezogen werden kann, -- durch Zusammennähen konfektioniert, - Betttuch: -- an allen Seiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - Kopfkissenbezug: -- an einer Schmalseite mit einer Öffnung und einem innenseitigen, sog. Hotelverschluss in Form eines schmalen, durch Umschlagen und Festnähen gebildeten "Einsteckfaches", -- durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Beschaf- fenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"

DEBTI24938/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-09

Betttuch, sog. Bettlaken, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - veranschaulicht durch ein Warenmuster mit den Abmessungen von ca. 274 cm x 177 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - an allen Seiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Material- beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"

SIBTI2022/0145Erteilt von SIGültig bis 2025-11-08

Prevleka vzglavnika, primerna za pranje, strojno sešita iz treh plasti prešitega tekstilnega materiala (iz tar. št. 5811), iz zunanje poliestrske tkanine, vmesne plasti netkanega tekstila in notranje tanjše plasti netkanega tekstila. Prevleka ima na vseh robovih všit trak, vijolične barve, na enem robu pa ima všito zadrgo, ki omogoča polnjenje. Velikost: 50 x 70 cm

ITBTIIT922104-2022-BTI0305Erteilt von ITGültig bis 2025-10-05

Copriguanciale trapuntato di colore bianco, lavabile (cm 50 x 80). Il prodotto è costituito da due strati di materie tessili associate con materiale di imbottitura mediante trapuntatura: lo strato esterno è in microfibra di poliestere, l'imbottitura in ovatta di poliestere e lo strato interno in tessuto non tessuto. L'articolo è cucito su tre lati e sul quarto lato presenta una cerniera lampo che consente di riempirlo. L'articolo si presenta confezionato per la vendita al minuto in una busta di plastica trasparente che contiene una coppia di copriguanciali ed un cartoncino stampato con l'immagine del prodotto, le sue dimensioni e la composizione.

FRBTIFR-BTI-2021-03775Erteilt von FRGültig bis 2024-07-26

Linge de lit, de type drap-housse, confectionné en tissu non imprimé, de fibres synthétiques (100% polyester), de forme rectangulaire, aux coins arrondis, dont deux sont extensibles avec des élastiques, ainsi que sur un des côtés une ouverture permettant d’y introduire un matelas pneumatique.

DEBTI15505/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-02

Bettwäsche (Kissenbezug), sog. Inlett für Stillkissen, "Kisseninlett für das Original Theraline PC/PP", Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd sichelförmig, in den max. Abmessungen von 190 cm x 37 cm, -- zweilagig gearbeitet, mit einer Außenlage aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben und einer Innenlage aus 0,5 mm dicken Vliesstoffen; beide Flächenerzeugnisse bestehen aus 100 % Poly- propylen (synthetische Chemiefasern), -- an einer Längsseite mit einer ca. 22 cm langen Öffnung mit Reißverschluss (mit Schieber ohne Verriegelungsstift), -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Bettwäsche, somit keine Ware der Position 6307, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die die Außenlage bildenden Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"

DEBTI60842/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-18

Bettwäsche, sog. Hüttenschlafsack, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug [übliche Verpackungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - flachliegend annähernd rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen: ca. 225 cm x 80 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - zu einem Schlafsack zusammengenäht, an einer Schmalseite offen und mit einem länger gearbeiteten Rückteil, das mit einem umgeschlagenen und festgenähten "Kopfkissenfach" endet, - an einer Längsseite mit einem etwa bis zur Mitte reichenden Reißverschluss mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift ausgestattet, - auf der Oberseite mit einem kleinflächigen Aufdruck versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als sog. Innenschlafsack bzw. als Bettzeug auf Reisen verwendet, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Material- beschaffenheit als Bettwäsche, - wegen des leichten, nicht widerstandsfähigen Materials keine Campingausrüstung der Position 6306, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"

DEBTI46334/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-08

Bettwäsche, sog. Hüttenschlafsack, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug [übliche Verpackungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - flachliegend annähernd rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen: ca. 225 cm x 80 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 80 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 20 % Baumwolle, - zu einem Schlafsack zusammengenäht, an einer Schmalseite offen und mit einem länger gearbeiteten Rückteil, das mit einem umgeschlagenen und festgenähten "Kopfkissenfach" endet, - an einer Längsseite mit einem etwa bis zur Mitte reichenden Reißverschluss mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift ausgestattet, - auf der Oberseite mit einem kleinflächigen Aufdruck versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als sog. Innenschlafsack bzw. als Bettzeug auf Reisen verwendet, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Material- beschaffenheit als Bettwäsche, - wegen des leichten, nicht widerstandsfähigen Materials keine Campingausrüstung der Position 6306, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.32.90.00?

Die Zolltarifnummer 6302.32.90.00 umfasst Bettwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.32.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6302.32.90.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.32.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.32.90.00?

6302.32.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.32.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6302.32.90.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630232 andere Bettwäsche, aus Chemiefasern > 63023290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.32.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.32.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24937/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.32.90.00?

TARIC-Code 6302.32.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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