Zolltarifnummer 6302.32.90.00.0: Bettwäsche, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6302.32.90.00.0 steht für Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6302.32.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6302.32.90.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
- 6302.32andere Bettwäsche, aus Chemiefasern
- 6302.32.90andere
- 6302.32.90.00.0Bettwäsche, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.32.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bettwäsche (Kissenbezüge), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- von quadratischer Form, mit Seitenlängen von 40 cm, jeweils fünf Stück in einem Polybeutel verpackt, -- aus verschiedenen einfarbigen Geweben, auf der weißen Vorderseite aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und auf der farbigen Rückseite aus 100 % Baumwolle, -- an einer Seite mit einer annähernd über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit Reißver- schluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ohne Weiteres ein Kissen aufzunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungs- zweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche, - im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang sind die Gewebe aus synthetischen Chemie- fasern und die Gewebe aus Baumwolle gleichbedeutend; somit ist keines der beiden Gewebe maßgebend; die Kissenbezüge sind damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN; 6302 3100 und 6302 3290) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unter- position zuzuweisen. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"
Bettwäsche (Kissenbezüge), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Abmessungen und Formen, jeweils zehn Stück in einem Polybeutel verpackt, -- aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an einer Seite mit einer annähernd über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit Reißver- schluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ohne Weiteres ein Kissen aufzunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungs- zweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"
Bettwäsche (Kopfkissenbezüge), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Ausfertigungen: --- quadratisch, in den Abmessungen von 40 cm x 40 cm, --- herzförmig, in den Abmessungen von 40 cm x 44 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss (mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift) versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ohne Weiteres ein Kissen aufzunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungs- zweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"
Bettwäsche, sog. Kopfkissenbezug 2er Set, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- zwei Stück in einer bedruckten Reißverschlusstasche verpackt; in verschiedenen Ausführungen hinsichtlich der Farbgestaltung und der Abmessungen, -- aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Chemiefasern, -- an einer Schmalseite mit einer Öffnung und einem sog. Hotelverschluss in Form eines schmalen, innenseitig durch Umschlagen und Festnähen gebildeten "Einsteckfaches", -- an allen Rändern gesäumt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es möglich ist, ein Kissen aufzunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"
Kopfkissenbezüge, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - in quadratischer Form; mit Seitenlängen von ca. 44,5 cm, - dreilagig gearbeitet und thermisch abgeteilt; mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff, - zum Einstecken eines Kissens an einer Seite mit einer ca. 36 cm langen Öffnung mit Reißver- schluss versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche (Kopfkissenbezüge), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemie- fasern"
Bettwäsche, sog. Satin Bettwäsche mit Rüschen, Foto siehe Anlage, - um einen Pappzuschnitt gelegt und in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, - als dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Deckbettbezug und zwei Kopfkissenbezügen, - keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da die o. g. Bezüge derselben Position / Unterposition zuzuweisen sind, - annähernd rechteckig, mit Rüschen; in den Abmessungen von (laut Antrag): 65 cm x 65 cm (Kopfkis- senbezüge) bzw. 240 cm x 220 cm (Deckbettbezug), - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - an einer Seite mit einer Öffnung, - Kopfkissenbezüge: -- mit einem innenseitigen, sog. Hotelverschluss in Form eines schmalen, durch Umschlagen und Fest- nähen gebildeten "Einsteckfaches" zur Aufnahme eines Kopfkissens, - Deckbettbezug: -- im Bereich der Öffnung in Form einer sich verjüngenden, ca. 40 cm langen Verlängerung gearbeitet (laut Antrag sog. Flaschenhals), die das Verrutschen des einzulegenden Deckbetts verhindert und unter der Matratze festgesteckt wird, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Beschaf- fenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"
Bettwäsche, sog. Polycotton Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kopfkissen- und einem Deckbettbezug; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einer bedruckten Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht, - Kopfkissenbezug: -- in den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 80 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 52 % Polyester (synthetische Chemie- fasern) und 48 % Baumwolle, -- an einer Schmalseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche, - Deckbettbezug: -- in den Abmessungen von laut Antrag 135 cm x 200 cm, -- auf der einen Seite aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben, -- auf der anderen Seite aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben, -- beide Gewebe bestehen aus laut Antrag 52 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 48 % Baumwolle, -- an einer Schmalseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die bedruckten Gewebe und die einfarbigen (nicht bedruckten) Gewebe als gleichbedeutend zu betrachten, somit ist keines der beiden Gewebe charakterbestimmend; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6302 2290 / 6302 3290) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht der Deckbettbezug gegenüber dem Kopfkissen- bezug der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"
Bettwäsche (Kopfkissenbezug), sog. Sublistar® Kissenbezug weiß mit strukturierter Oberfläche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in runder Form, mit einem Durchmesser von 40 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); soll nach der Einfuhr bedruckt werden, -- an den Rändern zusammengenäht und an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss (mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift) zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Verwendungszweck und Material- beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.32.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 6302.32.90.00.0 umfasst Bettwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.32.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6302.32.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6302.32.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.32.90.00.0?
6302.32.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6302.32.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6302.32.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630232 andere Bettwäsche, aus Chemiefasern > 63023290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.32.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.32.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9706/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.32.90.00.0?
Warennummer 6302.32.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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