Zolltarifnummer 6302.51.00.90.0: Bettwäsche, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6302.51.00.90.0 steht für Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6302.51.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6302.51.00.90.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
- 6302.51aus Baumwolle
- 6302.51.00andere Tischwäsche, aus Baumwolle
- 6302.51.00.90andere
- 6302.51.00.90.0Bettwäsche, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.51.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tischwäsche, sog. Christbaumdecke, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt; zusätzlich mit einem Band aus Geweben zusammengebunden, - rund; lt. Antrag mit einem Durchmesser von 100 cm, - aus einem einseitig mit Sternen und Flockensymbolen bedruckten (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt) Gewebe aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern durch Überwendlichnaht gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich insbesondere aufgrund des Materials und der Ausstattung als Tischwäsche, - wird als Tischwäsche nicht vom Warenkreis der Position 6304 erfasst, - stellt sich aufgrund der Gestaltung nicht erkennbar als Unterlage für einen Christbaum dar und weist einen eigenen Gebrauchswert als Tischwäsche auf (somit keine Ware der Position 9505). "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Platzmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B): ca. 47 cm x 32,5 cm, - aus ca. 1,3 mm dicken, flachen, buntgewebten Jacquardgeweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche, somit keine Ware der Position 6304. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Tischläufer, sog. Tischläufer breite Streifen, Art.-Nr.: 288269, Foto siehe Anlage, - aufgerollt und mit einer bedruckten Papierbanderole zusammengehalten, - laut Antrag in den Abmessungen von 40 cm x 148 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen bzw. an den Schmalseiten durch kontrastfarbene Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Tischläufer, sog. Tischläufer schmale Streifen, Art.-Nr.: 288269, Foto siehe Anlage, - aufgerollt und mit einer bedruckten Papierbanderole zusammengehalten, - laut Antrag in den Abmessungen von 40 cm x 148 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten mit echten Webkanten; an den Schmalseiten durch kontrastfarbene Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Platzmatten, sog. Platzset schmale Streifen, Art.-Nr.: 288269, Foto siehe Anlage, - laut Antrag vier Stück im Set, aufgerollt und mit einer bedruckten Papierbanderole zusammengehalten, - laut Antrag in den Abmessungen von 35 cm x 50 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten mit echten Webkanten; an den Schmalseiten durch kontrastfarbene Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Platzmatten, sog. Platzset breite Streifen, Art.-Nr.: 288269, Foto siehe Anlage, - laut Antrag vier Stück im Set, aufgerollt und mit einer bedruckten Papierbanderole zusammengehalten, - laut Antrag in den Abmessungen von 35 cm x 50 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen bzw. an den Schmalseiten durch kontrastfarbene Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Tischläufer, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag in den Abmessungen von 140 cm x 40 cm, - aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - an den Längsseiten mit echten Webkanten; an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Platzmatte, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag in den Abmessungen von 32 cm x 47 cm, - aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - an den Längsseiten mit echten Webkanten; an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …
Zu Unterposition 6302 51 00: 1. Warenzusammenstellung, bestehend aus: - einer rechteckigen Ware (183 x 274 cm), aus einem Gewebe (100 % Baumwolle) hergestellt, mit bogenförmig geschnittenen, eingefassten Rändern. Sie weist in ihrem mittleren Teil und an jeder Ecke Verzierungen in Form von eingearbeiteter Häkelspitze, von Applikationsstickerei und Stickerei in verschiedenen Farben auf (Tischdecke); - zwölf Waren von quadratischer Form (46 x 46 cm), aus demselben Baumwollgewebe hergestellt. Sie sind gesäumt und haben an einer Ecke Stickereimotive, wie sie in der Tischdecke erscheinen (Servietten). Unterposition 6302 51 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 und dem Wortlaut der KN-Codes 6302, 6302 51 und 6302 5190.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.51.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 6302.51.00.90.0 umfasst Bettwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.51.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6302.51.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6302.51.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630251. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.51.00.90.0?
6302.51.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6302.51.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6302.51.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630251 aus Baumwolle > 63025100 andere Tischwäsche, aus Baumwolle > 6302510090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.51.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.51.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DE5373/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.51.00.90.0?
Warennummer 6302.51.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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