Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.93.90: Bettwäsche, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.93.90 steht für Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.93.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6302.93.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.93andere, aus Chemiefasern
  4. 6302.93.90Bettwäsche, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.93.90

HS-Code6302.936 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.93.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15979/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-16

Handtuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zwei Stück im Set, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B) von ca. 80 cm x 51 cm, - aus einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 85 % Polyester und 15 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - mit einer Randeinfassung versehen, die oben einer Aufhängeschlaufe bildet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen, - soll laut Antrag als Handtuch für Hunde dienen, stellt sich jedoch nach den Beschaffenheits- merkmalen als Wäsche zur Körperpflege dar; somit keine Ware der Position 6307. "Wäsche zur Körperpflege (Handtuch), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, aus Gewirken"

FRBTIFR-BTI-2025-07354Erteilt von FRGültig bis 2029-07-16

Article de toilette confectionné en tissu de fibres artificielles (80 % lyocell, 20 % viscose), de type masque facial, ayant la forme d'un visage avec des trous pour les yeux, la bouche et le nez. L’article est destiné à être utilisé pour nettoyer et hydrater le visage. Il est lavable et réutilisable. L'article n'est pas imprégné de préparations cosmétiques au moment du dédouanement. Longueur totale : environ 21 cm. Largeur totale : environ 23 cm.

DEBTI50079/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-26

Gesichtsreinigungstücher, Foto siehe Anlage, - von runder Form mit einem Durchmesser von ca. 12 cm, - aus einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); doppelt gearbeitet und zusätzlich auf einer Seite mit einer aufgenähten, Eingriffstasche ver- sehen, die mit einem kleinen, aufgestickten "Herz" verziert ist, - an den Rändern mit einer Überwendlichnaht gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen (laut Antrag: Handwäsche), - dient zur Gesichtsreinigung und stellt sich damit als Wäsche zur Körperpflege dar, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, keine Ware des Kapitels 39. "Wäsche zur Körperpflege (Gesichtsreinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, aus Gewirken"

DEBTI41657/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Fingerüberzug zur Mundreinigung, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - in Form eines Fingerüberzuges, flachliegend mit den Abmessungen von ca. 6,5 cm x 2,2 cm, - aus einfarbigen (Schlingen)-Gewirken aus synthetischen Chemiefasern und (geringfügig) aus nicht zum Abschnitt XI gehörenden Stoffen, - augenscheinlich abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag zur sanften Reinigung der ersten Zähnchen und der Reinigung/Massage von Zahnfleisch und Zunge, - stellt sich nicht als Garn zur Reinigung der Zahnzwischenräume dar, somit keine Ware der Position 3306. "Wäsche zur Körperpflege (Fingerüberzug zur Mundreinigung), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, aus Gewirken"

FRBTIFR-BTI-2025-05706-02Erteilt von FRGültig bis 2028-10-06

Assortiment conditionné pour la vente au détail, de type coffret de bain, composé de : - une brosse à cheveux en hêtre et poils de chèvre servant à brosser et apaiser le bébé - une cape de bain confectionnée en bonneterie de fibres majoritairement artificielles (87 % viscose de bambou, 10 % polyester, 3 % coton), de forme carrée, ourlée aux extrémités, avec un angle confectionné en forme de tête d’ours, avec oreilles et broderies, pour y passer la tête du bébé. Dimension : 75x75cm. L'assortiment est conditionné dans un emballage en carton avec fenêtre. Le présent RTC ne reprend que la cape de bain. La brosse à cheveux fait l’objet d’un autre RTC.

FRBTIFR-BTI-2024-07455Erteilt von FRGültig bis 2028-03-24

Linge de toilette confectionné en matière textile de tissu de microfibres suédées, synthétiques (80 % polyester et 20 % polyamide), se présentant sous la forme d’une serviette de toilette de forme rectangulaire. Cette serviette comporte une illustration représentant un athlète olympique de canoë-kayak. Destiné à sécher le corps après la toilette, ce linge est conditionné pour la vente au détail dans une boite en carton. Dimensions : 45 x 90 cm.

FRBTIFR-BTI-2025-01285Erteilt von FRGültig bis 2028-03-16

Article confectionné, en bonneterie de fibres synthétiques (polyester/polyamide), de type serviette dont les bords sont travaillés (dentelures). L'article est utilisé comme linge de salles de bain pour se sécher le corps ou comme serviette invité. Il se décline en plusieurs couleurs, grammage et dimensions : 30x40, 40x40, 40x50, 50x50, 50x60, 50x70 cm.

FRBTIFR-BTI-2025-01286Erteilt von FRGültig bis 2028-03-16

Linge de toilette, confectionné en bonneterie de fibres synthétiques (polyester et polyamide), de forme carrée ou rectangulaire dont les bords sont travaillés (dentelures). L'article, lavable, est utilisé comme lingette pour se démaquiller. Il peut avoir un grammage différent et peut être vendu en lot ou à l'unité. Il se décline en 3 dimensions : 20x20, 20x30, 30x30 cm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.93.90?

Die Zolltarifnummer 6302.93.90 umfasst Bettwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.93.90?

Der Drittlandszollsatz für 6302.93.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.93.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630293. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.93.90?

6302.93.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.93.90 im Zolltarif eingeordnet?

6302.93.90 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630293 andere, aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.93.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.93.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI15979/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.93.90?

KN-Code 6302.93.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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