Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.99.90.90.0: Bettwäsche, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.99.90.90.0 steht für Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.99.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6302.99.90.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.99andere, aus anderen Spinnstoffen
  4. 6302.99.90andere
  5. 6302.99.90.90andere
  6. 6302.99.90.90.0Bettwäsche, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.99.90.90.0

HS-Code6302.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.99.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6302.99.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48346/21-3Erteilt von DEGültig bis 2025-05-26

Seifensäckchen (aus „Seifenschalen Set aus Bambus“, Abbildung siehe Anlage) - zwei Seifensäckchen, annähernd rechteckig, Abmessung jeweils ca. 14,5 x 10,5 cm, - aus Schlingengewirken aus lt. Antrag 100 % Sisal (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), - durch Zusammennähen konfektioniert und am oberen Rand mittels Kordelzug zu verschließen, - wird üblicherweise gewaschen, dient zur Aufnahme einer Seife zum Einseifen beim Baden oder Duschen und zum Peeling der Haut, stellt sich somit als Wäsche zur Körperpflege dar, lt. Antrag können die Säckchen auch als Verpackung für die Seifenschalen dienen, - aufgrund der hauptsächlichen Verwendung als Wäsche zur Körperpflege kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. Die Seifensäckchen sind gemeinsam mit zwei Seifenschalen mit Abtropfgittern und zwei Zahnbürsten in einem sogenannten „Seifenschalen Set aus Bambus“ aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) scheidet wegen des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Somit sind alle Artikel getrennt einzureihen. „Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Sisal, sog. Seifensäckchen“

DEBTI48376/21-3Erteilt von DEGültig bis 2025-05-26

Seifensäckchen (aus „Seifenschalen Set mit Deckel aus Bambus“, Abbildung siehe Anlage) - zwei Seifensäckchen, annähernd rechteckig, Abmessung jeweils ca. 16 x 12 cm, - aus Schlingengewirken aus lt. Antrag 100 % Sisal (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), - durch Zusammennähen konfektioniert und am oberen Rand mittels Kordelzug zu verschließen, - wird üblicherweise gewaschen, dient zur Aufnahme einer Seife zum Einseifen beim Baden oder Duschen und zum Peeling der Haut, stellt sich somit als Wäsche zur Körperpflege dar, lt. Antrag können die Säckchen auch als Verpackung für die Seifenschalen dienen, - aufgrund der hauptsächlichen Verwendung als Wäsche zur Körperpflege kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. Die Seifensäckchen sind gemeinsam mit zwei Seifendosen (Schalen mit Deckel) mit Abtropfgitter und zwei Zahnbürsten in einem sogenannten „Seifenschalen Set mit Deckel aus Bambus“ aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) scheidet wegen des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Somit sind alle Artikel getrennt einzureihen. „Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Sisal, sog. Seifensäckchen“

DE17487/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-27

Badeset, Art. 6040033 Apothecary, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Sisal-Pad, einem Duschgel, einer Bodylotion und einem sog. Badefizzer, - als Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und in einer einfachen Pappfaltschachtel mit einem Sichtfenster aus klarsichtigem Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht, - Wäsche zur Körperpflege (Sisal-Pad): -- oval, mit einer Länge von ca. 15,5 cm und einer Breite von ca. 11,5 cm, -- auf der Vorderseite aus einem Gestricke laut Antrag Sisal (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), auf der Rückseite aus einem Gewirke aus augenscheinlich Chemiefasern, mit einer Polsterungslage aus Zellkunststoff, -- am Rand mit einem Band aus Gewebe eingefasst und auf der Rückseite mit einer elastischen Handschlaufe ausgestattet (u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert), -- die Gestricke aus Sisal bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung zur Körpermassage den Charakter der Ware, - organische, grenzflächenaktive Zubereitung zum Waschen der Haut (Duschgel): -- viskose, hellgelbe, duftende, in Wasser schäumende Flüssigkeit, -- in etikettierter, laut Antrag 130 ml-Kunststoffflasche mit Schraubverschluss, - Zubereitung zur Hautpflege (Bodylotion): -- weiße, duftende Lotion, -- in etikettierter, laut Antrag 60 ml-Kunststofftube mit Schraubverschluss, - zubereiteter Badezusatz (Badefizzer): -- in Form eines cremefarbenen, schmetterlingsförmigen Badezusatzes, -- laut Antrag mit einem Gewicht von 130 g, - im Hinblick auf den Wert ist die Wäsche zur Körperpflege (Position 6302) gegenüber der Zubereitung zum Waschen der Haut, der Zubereitung zur Hautpflege und dem zubereiteten Badezusatz charakterbestimmend. "Wäsche zur Körperpflege (Sisal-Pad), aus Spinnstoffen, aus Sisal"

DE9529/13-6Erteilt von DEGültig bis 2019-07-30

"Sisalschwamm" aus der Verkaufseinheit "Wellness-Schränkchen" - Wäsche zur Körperpflege (Massageschwamm), - - von zylindrischer Form, - - mit einem Kern aus Schaumkunststoff, - - mit einem Überzug aus einem Schlauchgewirke aus Sisal (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305); an beiden Seiten zusammengeschnürt, - - durch Zusammenfügen konfektioniert, - - die Ware ist waschbar und dient zum Massieren bzw. Einseifen beim Baden oder Duschen, stellt sich somit als Wäsche zur Körperpflege dar, - - im Hinblick auf die Verwendung als Massageschwamm bestimmt das Gewirke aus Sisal den Charakter der Ware, - gemeinsam mit einem Duschgel, einem Duschbad, einem Duschpeeling sowie einer Bodylotion in einem Holzschränkchen (alle Bestandteile nicht Gegenstand dieser vZTA) verpackt. (Abbildung siehe Anlage) "Wäsche zur Körperpflege (Massageschwamm), aus Spinnstoffen, aus Sisal (zusammengesetze Ware aus Spinnstoff -charakterbestimmend- und Kunststoff)"

DE7424/10-8Erteilt von DEGültig bis 2016-05-31

Sisal-Schwamm - aus Gestricken aus Sisal (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5304), - aus einem Schlauchgestricke hergestellt, an beiden Schmalseiten zusammengeschnürt, somit konfektioniert, - Maße: 13 x 9 x 4 cm = L x B x D - mit einem Kern aus Sisalfasern, - wird zur Körperpflege verwendet und üblicherweise regelmäßig gewaschen. Der Sisal-Schwamm ist zusammen mit einem paar Badeschuhen, einer Hornhautraspel, einem Luffa-Pad, einem Netzschwamm, einer Luffagurke, einer Massagebürste und einer Nagelbürste in einem Korb aus Flechtstoffen (alle nicht Gegenstand dieser vZTA, da nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt) enthalten und in Kunststofffolie eingeschweißt verpackt. Diese Ware ist als "Wäsche zur Körperpflege, andere als aus Frottierware, aus aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle und Chemiefasern, aus Sisal" einzureihen.

DE7423/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-05-27

Fünfteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus Wäsche zur Körperpflege (zwei Sisalschwämme), einem Bimsstein (Hornhautfeile), einer Massagevorrichtung (Massageroller) und einer Bürste (Haarbürste), sog. Wellness-Set, Art. 18501, Fotos siehe Anlage, - verpackt in einem Behältnis aus Holz (Abmessungen: ca. 12 cm x 14 cm x 15 cm), eingeschweißt in eine Folie aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht (übliche Verpackung im Sinne der AV 5b)), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Körperpflege) zusammengestellt, - Wäsche zur Körperpflege (Sisalschwamm): -- rechteckig, in den Abmessungen: ca. 14 cm x 9,5 cm x 5 cm; aus abgepasst gestrickten Gestricken aus Sisalfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305); mit einem Kern aus Schaumkunststoff; wird üblicherweise gewaschen; die Gestricke aus Sisal bestimmen insbesondere wegen ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Massageschwamm zur Körperpflege den Charakter der Ware, - Wäsche zur Körperpflege (Sisalschwamm): -- rund; mit einem Durchmesser von ca. 10 cm und einer Höhe von ca. 4 cm; aus ca. 4,0 mm dicken Gestricken aus Sisalfasern; aus einem Schlauchgestricke hergestellt, an beiden Schmalseiten zusammengeschnürt (konfektioniert); an einer Seite mit einem angewirkten, über die ganze Breite verlaufenden, ca. 3,5 cm breiten Halteband zum Einschieben der Hand; mit einem Kern aus Sisalfasern; wird zur Körperpflege verwendet und üblicherweise gewaschen, - Bimsstein (Hornhautfeile): -- poröser, hellgrauer Kunststein; in den Abmessungen: ca. 9 cm x 4 cm x 2 cm; mit einer Kordel versehen und in einer Kunststofffolie verpackt (übliche Verpackung); dient der Hornhautentfernung, - Massagevorrichtung (Massageroller): -- aus Holz; bestehend aus einem ca. 12 cm langen Stab, an dessen einem Ende an beiden Seiten jeweils eine bewegliche Kugel (Durchmesser: ca. 2 cm) befestigt ist; das Massagegerät dient zum Rollen über die menschliche Haut, um diese zu massieren und die Durchblutung der Haut anzuregen, - Bürste (Haarbürste): -- in den Abmessungen: ca. 13 cm x 4 cm x 2 cm; mit Fassung und Griff aus Holz und einer ovalen flexiblen Platte aus Kunststoff, die in der Fassung befestigt ist; mit Einzugsmaterial aus Holzstäbchen mit runden Köpfen, - nach dem Umfang verleiht die Wäsche zur Körperpflege der Position 6302 der Warenzusammenstellung seinen wesentlichen Charakter. "Warenzusammenstellung, bestehend aus Wäsche zur Körperpflege (zwei Sisalschwämme), aus Sisal, (charakterbestimmend), einem Bimsstein (Hornhautfeile), einer Massagevorrichtung (Massageroller) und einer Bürste (Haarbürste)"

DEF/1697/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-19

Fünfteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus Wäsche zur Körperpflege (Sisalschwamm und Netzschwamm), einem Bimsstein und einer Nagelbürste, die in einem Holzkistchen (übliche Verpackung) für den Einzelverkauf aufgemacht sind, sog. Pflege-Set, siehe Fotos, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Körperpflege) zusammengestellt, - Holzkistchen in den Abmessungen: Länge: 16 cm, Breite: 16 cm, Höhe: 5,5 cm, - Wäsche zur Körperpflege (Sisalschwamm): -- zylinderförmig; mit den Abmessungen: Durchmesser: 6,5 cm, Länge: 10 cm, -- aus etwa 1,5 mm dicken Gewirken aus Sisalfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305) abgepasst gewirkt (konfektioniert); mit Griffschlaufe, -- mit einem Kern aus Schaumkunststoff, -- wird üblicherweise regelmäßig gewaschen, - Wäsche zur Körperpflege (Netzschwamm): -- aus einem schlauchartigen Flächenerzeugnis aus zwei Lagen parallel gelegter Monofile (Garne) aus Chemiefasern, die im rechten Winkel übereinander liegen und an den Berührungspunkten miteinander verklebt sind; derartige Erzeugnisse sind den Geweben der Kapitel 50 bis 55 gleichgestellt (somit keine Ware des Kapitels 39) -- gefaltet, in der Mitte kugelförmig zusammengebunden und mit einer Schlaufe ausgestattet, -- wird üblicherweise regelmäßig gewaschen, - Bürste (Nagelbürste): -- in den Abmessungen: Länge: 9,5 cm, Breite: 3,5 cm, -- aus Holz; mit eingelassenen Borstenbüscheln, die beidseitig bis zu 1,5 cm heraus reichen; mit einer Schlaufe ausgestattet, - Bimsstein: -- poröser, hellgrauer Kunststein in Form eines Fußes (ca. 9 cm x 4,5 cm x 1,2 cm), -- mit einer Kordel versehen und mit einer Kunststofffolie verpackt (übliche Verpackung), -- dient der Hornhautentfernung, - nach dem Umfang bestimmen die beiden Wäschestücke zur Körperpflege (Position 6302) den Charakter der Warenzusammenstellung; Innerhalb der Position 6302 ist der Sisalschwamm hinsichtlich des Wertes als charakterbestimmend anzusehen; somit ist die Warenzusammstellung der Unterposition 63029990 zuzuweisen.

DEF/77/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-07

Vierteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus Wäsche zur Körperpflege (Netzschwamm und Sisalschwamm), einer Massagebürste und einer Nagelbürste, sog. Pflege-Set in Rattankörbchen (Art. No. 3224018), siehe Fotos, - in einem runden, geflochtenen Korb (Durchmesser am Boden ca. 16 cm) und mit Folie aus Kunststoff umhüllt für den Einzelverkauf aufgemacht (übliche Verpackung), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Körperpflege) zusammengestellt, - Wäsche zur Körperpflege (Netzschwamm): aus einem schlauchartigen Flächenerzeugnis aus zwei Lagen parallel gelegter Monofile aus Chemiefasern, die im rechten Winkel übereinander liegen und an den Berührungspunkten miteinander verklebt sind; zieharmonikaartig gefaltet, in der Mitte kugelförmig zusammengebunden und mit einer Schlaufe ausgestattet; wird üblicherweise regelmäßig gewaschen, - Wäsche zur Körperpflege (Sisalschwamm): rechteckig, mit den Abmessungen: etwa 16 cm x 8 cm x 4 cm; aus etwa 4 mm dicken, abgepasst gestrickten Gestricken aus Sisalfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305); mit einem Kern aus Sisalfasern; wird üblicherweise regelmäßig gewaschen, - Massagevorrichtung (Massagebürste): oval; mit einer Länge von ca. 13 cm und einer Breite von bis zu 7,5 cm; mit einer Fassung aus Holz und einer flexiblen Kunststoffplatte mit Löchern, in die ca. 1,5 cm dicke Holznoppen eingesteckt sind; auf der Oberseite mit einem 2,5 cm breiten Band aus Spinnstoffgeweben zum Einschieben der Hand; dient als Massagegerät der manuellen Massage der Haut, um die Durchblutung anzuregen, - Bürste (Nagelbürste): in Form einer ca. 9,5 cm langen und 4 cm breiten Bürste aus lackiertem Holz; mit eingelassenen Borstenbüscheln, die beidseitig bis zu 1,5 cm heraus reichen; mit einer Schlaufe ausgestattet, - die Waren zur Körperpflege der Position 6302 (Netzschwamm und Sisalschwamm) bestimmen nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung; innerhalb der Position 6302 kann keinem der Spinnstoffe (Chemie- und Sisalfasern) eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden, sie sind somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannten zuzuweisen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.99.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 6302.99.90.90.0 umfasst Bettwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.99.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6302.99.90.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.99.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.99.90.90.0?

6302.99.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.99.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6302.99.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630299 andere, aus anderen Spinnstoffen > 63029990 andere > 6302999090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.99.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.99.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48346/21-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.99.90.90.0?

Warennummer 6302.99.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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