Zolltarifnummer 6303.92.90.90.0: Gardinen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6303.92.90.90.0 steht für Gardinen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6303.92.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6303.92.90.90.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6303I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)
- 6303.92andere, aus synthetischen Chemiefasern
- 6303.92.90andere
- 6303.92.90.90andere
- 6303.92.90.90.0Gardinen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6303.92.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bettbehang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, - in den Abmessungen von ca. 170 cm x 280 cm, - überwiegend aus ca. 0,1 mm dicken, durchscheinenden Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand mit einem ca. 10 cm breiten Abschluss aus einem einfarbigen Gewebe aus Spinnstoffen, - am oberen Rand mit einem eingefassten Schlitz und so umgeschlagen und festgenäht, dass der Bettbehang über die Befestigungsvorrichtung ("Himmelstange") geschoben werden kann; mit einem abnehmbaren Gewebeband verziert, - an einer Seite zusätzlich mit einem angenähten ca. 35 cm langen Bändchen aus dem gleichen Gewebe wie am unteren Rand, zum Zusammenbinden des Betthimmels an der Himmelstange, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Bettbehang, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
Innenrollo, Fotos siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial und Bauanleitung, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Größen, veranschaulicht durch ein Warenmuster mit den Abmessungen von laut Antrag 45 cm x 130 cm, - bestehend aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), das abwechselnd als undurchsichtiges Gewebe und als durchsichtiges, lichtdurch- lässiges Drehergewebe gearbeitet ist, das Gewebe soll laut Antrag mit einem Kunststoff ent- haltenden Produkt beschichtet sein, ein "Beschichten" mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch nicht wahrnehmbar, - mit einer Schiene und Klemmhaltern aus augenscheinlich Kunststoff sowie einer Rollowelle und einer Beschwerung aus laut Antrag Aluminium, - mit einer seitlichen Zugschnur stufenlos höhenverstellbar, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ermöglicht aufgrund des umgelegten, übereinander laufenden Gewebes eine individuelle Licht- dosierung im Raum, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Innenrollo, somit keine Gardine. "Innenrollo, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
Vorhänge, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Abmessungen; veranschaulicht durch ein Zweier-Set in den Abmessungen von laut Antrag 117 cm x 138 cm, - jeweils aus einem ca. 0,6 mm dicken, dichten, einfarbigen, undurchsichtigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand mit Ösen aus Metall zur Befestigung an einer Gardinenstange (nicht Gegenstand der vZTA) versehen, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert). "Vorhänge, aus Spinnstoffen, aus Gewebe, aus synthetischen Chemiefasern"
Vorhänge, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Abmessungen; veranschaulicht durch ein Zweier-Set in den Abmessungen von laut Antrag 117 cm x 138 cm, - jeweils aus einem ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, undurchsichtigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); somit keine Gardine, - am oberen Rand umgeschlagen und festgenäht; innenseitig mit einem ca. 8,3 cm breiten Ge- webeband mit regelmäßig eingearbeiteten Befestigungsschlaufen ausgestattet, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. somit konfektioniert). "Vorhänge, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
Innenrollo, Foto siehe Anlage - laut Antrag in verschiedenen Farben und Abmessungen, - in einem Pappkarton verpackt, - aus einem plissierten, undurchsichtigen Gewebe aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern); somit keine Gardine, - mit einer Kopf- und einer Unterleiste aus unedlem Metall (laut Antrag Aluminium) und Endkappen aus Kunststoff, - mit seitlich angebrachten, sog. Zugschnüren stufenlos höhenverstellbar, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf Verwendung bestimmt das Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware. "Innenrollo, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern, keine Gardine"
Innenrollo, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Abmessungen, einzeln oder als zweiteiliges Set, - in einem Pappkarton verpackt, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial und Bauanleitung, - aus ca. 0,3 mm dicken, undurchsichtigen, laut Untersuchungsergebnis einseitig mit einem drei- lagigen Kunststoff (keine Zellstruktur erkennbar) versehenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Klemmhaltern und einer Beschwerung aus augenscheinlich Kunststoff sowie einer Rollowelle aus laut Antrag Aluminium, - mit einer seitlichen Zugschnur stufenlos höhenverstellbar, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Gewebe aus Spinnstoffen bestimmen im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Innenrollo, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
Bettbehang, sog. Betthimmel, Artikel 9231570, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 170 cm x 280 cm, - überwiegend aus ca. 0,1 mm dicken, durchscheinenden Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand mit einem ca. 10 cm breiten Abschluss aus einem einfarbigen Gewebe aus Spinn- stoffen, - am oberen Rand mit einem eingefassten Schlitz und so umgeschlagen und festgenäht, dass der Bettbehang über die Befestigungsvorrichtung ("Himmelstange") geschoben werden kann; mit einem abnehmbaren Gewebeband verziert, - an einer Seite zusätzlich mit einem angenähten ca. 35 cm langen Bändchen aus dem gleichen Gewebe wie am unteren Rand, zum Zusammenbinden des Betthimmels an der Himmelstange, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Bettbehang, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
Vorhang, sog. Verdunkelungsvorhang, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- zwei Stück in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, -- in verschiedenen Größen und Farben, - aus einem ca. 0,6 mm dicken, dichten, nicht durchscheinenden Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); somit keine Gardine, - am oberen Rand mit Ösen aus Metall zur Befestigung an einer Gardinenstange (nicht Gegenstand der vZTA) versehen, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert). "Vorhang, aus Spinnstoffen, aus Gewebe, aus synthetischen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gardinen und Vorhänge, die z. B. an der Innenseite von Fenstern, vor Nischen oder an Theaterbühnen usw. aufgehängt werden. Hierbei kann es sich sowohl um leichte, durchsichtige als auch um halbdurchsichtige oder dichte Ware handeln. 2) Innenrollos, die normalerweise undurchsichtig und mit einer Feder-Aufrollvorrichtung versehen sind (z. B. für Eisenbahnwagen). 3) Fensterbehänge (Schabracken), die aus Gewebestreifen bestehen, die über dem Fenster so angebracht werden, dass sie den oberen Rand der Vorhänge bedecken, sowie Bettbehänge für Abdeck- und Dekorzwecke. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die so weit konfektioniert ist, dass es nur einer einfachen Bearbeitung bedarf, um daraus fertige Waren dieser Position herzustellen, z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3295/93 der Kommission vom 26. November 1993 1) (RV L 3295/93), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Vorhänge, konfektioniert, aus Stickerei auf einem Grundgewebe, das zu 52,7 % aus Leinen und zu 47,3 % aus Baumwolle besteht und 90,2 GHT des Erzeugnisses ausmacht. Auf den Stickfaden, der aus 100 % Baumwolle besteht, entfallen 9,8 % GHT. Unterposition 6303 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) und Unterpositions-Anmerkung 2 B c) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6303, 6303 99 und 6303 99 90. Verordnung (EU) Nr. 297/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. November 1992 Az: VII K 8/92 Aus den Gründen: ... Mit der dem Rechtsvorgänger erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft ... wies die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) „Cafehaus-Gardinen“, Meterware aus Gewirken von synthetischen Chemiefasern (Polyester), am oberen Rand mit eingewirkten Öffnungen zum Einziehen der Gardinenstange versehen, am unteren Rand bogig zugeschnitten, der Unterposition 6303 1200 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - (konfektionierte) Gardinen aus synthetischen Chemiefasern - zu. Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin ausführt, das Erzeugnis sei durch Schneiden mit einem heißen Stift in einfacher Weise gegen „Ausriefeln“ gesichert und somit gemäß Anmerkung 7 c) zu Abschnitt XI KN nicht als konfektioniert anzusehen. ... …
Zu Unterpositionen 6303 12 00 bis 6303 99 90: Unter der Bezeichnung Gardinen sind Waren zu verstehen, die aus durchbrochenen oder durchscheinenden Flächenerzeugnissen gefertigt wurden (z.B. Gewirken, Gestricken, Geweben usw.). Sie sind lichtdurchlässig und bieten einen gewissen Sichtschutz. Innenrollos können sowohl durchscheinend als auch blickdicht als auch verdunkelnd sein und bis zum Boden reichen (z. B. Raffrollos oder Faltstores). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 469. Sitzung am 5. März 2009 entschieden, dass eine so genannte Schlaufengardine mit Beleuchtung als zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Schlaufengardine aus Organza Gewebe (Position 6303), einer elektrischen Lichterkette (Position 9405) und einem Netzteil (Position 8504), sog. Vorhang, Art. Nr. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6303.92.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 6303.92.90.90.0 umfasst Gardinen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6303.92.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6303.92.90.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6303.92.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630392. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6303.92.90.90.0?
6303.92.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6303.92.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6303.92.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6303 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) > 630392 andere, aus synthetischen Chemiefasern > 63039290 andere > 6303929090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6303.92.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6303.92.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI35877/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6303.92.90.90.0?
Warennummer 6303.92.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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