Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6304.91.00: Andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6304.91.00 steht für Andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6304.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6304.91.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6304I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
  3. 6304.91aus Gewirken oder Gestricken
  4. 6304.91.00Andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6304.91.00

HS-Code6304.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6304.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI79/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - mit bedrucktem Einleger in einem Polybeutel verpackt, - quaderförmig; in den Abmessungen von laut Antrag (L x B x H) 300 cm x 300 cm x 250 cm, - aus einfarbigen, undichten Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - an den oberen vier Ecken mit einem Schlaufenband aus Geweben ausgestattet; zum Befestigen des Netzes, - zusätzlich mit vier separaten ca. 180 cm langen Rundgeflechten aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der Verwendung als Insektenschutznetz im Außen- sowie Innenbereich sowohl als konfektioniertes Netz wie auch als Ware zur Innenausstattung dar; damit ist eine Einreihung nach AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5608 / 6304) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, somit keine Ware der Position 5608. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, keine Ware der Unterposition (HS) 6304 20, aus Gewirken"

BEBTIDT.50.020.691Erteilt von BEGültig bis 2028-11-19

Moustiquaire de protection pour couffin transportable, confectionnée à partir de fibres synthétiques 100% polyester, combinant un tissu à effet pêche et un filet maillé. Le produit mesure 90 × 30 cm à plat et présente les dimensions 65 × 32 × 34 cm (L × l × h) une fois montée sur le couffin. La moustiquaire élastique de couleur blanche est spécialement conçue pour protéger les bébés des insectes et s'adapte universellement aux couffins transportables.

DEBTI23934/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Sitzauflage, Foto siehe Anlage, - von quadratischer Form, mit Seitenlängen von ca. 35 cm, - aus einfarbigen, einseitig (Unterseite) mit augenscheinlich geprägtem Kunststoff (keine Zell- struktur erkennbar) überzogenen Plüschgewirken (mit ca. 3 cm hohem Flor) der Position 6001 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - ohne Polsterung oder Füllung, somit keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - wird laut Antrag als Auflage für Stühle verwendet; kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sitzauflage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"

DEBTI44255/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-16

Sonnen-/Insektenschutz für Dachfenster, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Befestigungs- material und Bauanleitung, - laut Antrag in den max. Abmessungen von 140 cm x 170 cm, an die Fenstergröße durch Zuschneiden anpassbar, - aus einem einfarbigen Gewirke aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); das Gewirke soll einseitig mit Aluminium überzogen (bedampft) sein, das Überziehen mit Aluminium ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5907); im unteren Bereich mit einem eingenähten, ca. 32 cm langen Reißverschluss aus- gestattet, - mit einem zusammensteckbaren Rahmen aus laut Antrag unedlem Metall, Verbindungs- elementen aus Kunststoff und einer sog. Dichtungsbürste, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag innen an einem Dachfenster angebracht und dient als Insekten- und Sonnen- schutz; stellt sich aufgrund der Verwendung als Ware zur Innenausstattung dar; aufgrund der Ausstattung keine Ware der Position 6303, - u. a. aufgrund der Konfektionierung keine Ware des Kapitels 60, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Gewirke aus Spinnstoffen gegenüber dem unedlem Metall den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sonnen-/Insektenschutz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"

DEBTI48878/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-13

Auflage, sog. Kunstfell als Sitzkissen, Art.Nr.: i30103017, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt und mit einem Label versehen, - quadratisch, mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 40 cm, - aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit einer Schauseite aus einem Plüschgewirke der Position 6001 und einer Rückseite aus einem gerauten Gewirke; beide Flächenerzeugnisse aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyacryl und Polyester), - an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Polsterung oder Füllung, somit keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - weist aufgrund der Abmessungen nicht die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages aus Spinnstoffen auf (somit kein Fußbodenbelag und keine Ware des Kapitels 57), - wird laut Antrag als Auflage für Möbel (z. B. Sitzmöbel) verwendet; kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Auflage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"

DEBTI11494/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-02

Platzset, Foto siehe Anlage, - rund; mit einem Durchmesser von laut Antrag 38 cm, - aus Gewirken, aus gefalteten und gedrehten Papiergarnen der Position 5308 [somit keine Ware aus Flechtstoffen des Kapitels 46, keine Ware aus Papier des Kapitels 48 und keine Ware der Unterposition (HS) 6304 99]; am Rand mit angesetzten, zu Schlingen von ca. 4 cm gearbeiteten "Fransen", - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient als Untersetzer z. B. für Teller bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzset) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"

DEBTI39632/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-05

Insektenschutznetz, sog. Universal-Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einer Faltschachtel verpackt, - haubenförmig; flachliegend in den Abmessungen von ca. 93 cm x 55 cm, - aus einem einfarbigen, undichten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - am Rand mit einem ca. 0,8 cm breiten, elastischen Band aus Geweben eingefasst, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag passend für Buggys, Kinder- und Sportwagen sowie Reisebetten, - wird als Insektenschutznetz verwendet und stellt sich aufgrund der Verwendung für Buggys, Kinder- und Sportwagen sowie der Verwendung in Schlafräumen (Reisebetten) sowohl als konfektioniertes Netz wie auch als Ware zur Innenausstattung dar; damit ist eine Einreihung nach AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5608 und 6304) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - stellt sich nicht als Ware der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 63 dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, keine Ware der Unterposition 6304 20, aus Gewirken"

FRBTIFR-BTI-2023-04714Erteilt von FRGültig bis 2026-09-12

Article d'ameublement, consistant en une housse pour coussin d'assise, lavable, confectionné en bonneterie de fibres synthétiques (polyester) enduit de matière plastique non alvéolaire (polyuréthane). L'article comporte une ouverture partielle se fermant au moyen d'une fermeture à glissière.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

Pos. 6304

Zu Unterposition 6304 91: 1. Schonsitzbezüge für Kraftfahrzeuge, aus (Schlingen)-Gewirke oder Gestricke, in Form eines Quadrats von etwa einem Meter je Seite, mit einem aufgenähten elastischen Geflecht (8 mm breit) besetzt mit acht Befestigungsstreifen versehen. Der Sitzbezug dient dazu, die Sitzfläche, die Rückenlehne und möglicherweise die Kopfstütze zu bedecken. (entfallen)

Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6304.91.00?

Die Zolltarifnummer 6304.91.00 umfasst Andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6304.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 6304.91.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6304.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630491. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6304.91.00?

6304.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6304.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

6304.91.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 > 630491 aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6304.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6304.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI79/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6304.91.00?

KN-Code 6304.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.