Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6304.99.00: Andere Waren zur Innenausstattung, andere, aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6304.99.00 steht für Andere Waren zur Innenausstattung, andere, aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken). Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6304.99.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6304.99.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6304I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
  3. 6304.99aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
  4. 6304.99.00Andere Waren zur Innenausstattung, andere, aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6304.99.00

HS-Code6304.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6304.99.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-02950Erteilt von FRGültig bis 2028-12-09

Article de décoration majoritairement confectionné en matière textile de feutre non aiguilleté de fibres naturelles de laine. Cet article de décoration de forme rectangulaire comporte des motifs en fibres végétales et en laine. Le feutre est fixé sur un support rigide par des agrafes. Cette pièce est destinée à servir de décoration d’intérieur murale d'après les données de l'opérateur. Certains modèles comportent des fibres de soie, et certains sont présentés dans un cadre en bois. À l’exportation, l’article est conditionné dans un sachet plastique, lui-même conditionné dans une boîte en carton.

FRBTIFR-BTI-2025-03206Erteilt von FRGültig bis 2028-10-28

Article d'ameublement en matière textile (48% laine, 48% coton, 4% PES), autre qu'en bonneterie, se présentant sous la forme d'une tapisserie murale confectionnée en fils de diverses couleurs par tissage jacquard, sur métier à tisser en chaine et trame. Le produit est muni d'une doublure en coton cousue à la machine. La tapisserie est destinée à la décoration des murs d'intérieur. Le produit est disponible à la vente en plusieurs tailles et motifs.

FRBTIFR-BTI-2025-03207Erteilt von FRGültig bis 2028-10-28

Article d'ameublement en matière textile, autre qu'en bonneterie, majoritairement en laine, se présentant sous la forme d'une tapisserie murale confectionnée en fils de diverses couleurs par tissage jacquard, sur métier à tisser en chaine et trame. Le produit est muni d'une doublure en coton cousue à la machine. La tapisserie est destinée à la décoration des murs d'intérieur. Le produit est disponible à la vente en plusieurs tailles et motifs.

FRBTIFR-BTI-2025-03336Erteilt von FRGültig bis 2028-09-30

Article textile d'ameublement confectionné à la main en matière textile de feutre de laine majoritaire, décoré de fibres textiles telles que soie, chanvre, lin, ramie par exemple, superposées en relief et, en tissu de coton sur l'autre face, se présentant sous la forme d’une housse de coussin. L’article se décline en plusieurs dimensions et couleurs. Cette housse de coussin est dotée d’une fermeture à glissière, et de motifs spécifiques à chaque modèle réalisés en différentes fibres naturelles (soie, chanvre, lin, ramie, etc.). L’article est destiné à la décoration d’articles d’ameublement (canapé, lit, fauteuil..), et comprend également une fonction utilitaire.

DEBTI20473/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Pinnwand, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer Pinnwand, 5 Pinnwandnadeln und Befestigungs- material, in einer Kunststofffolie verpackt, -- Pinnwand: --- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 30 cm, --- mit einer Schauseite aus Geweben aus Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff des Kapitels 53) und einer Rückseite aus Pappe, --- mit einem Rahmen aus Holz (Kiefer), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird üblicherweise an der Wand befestigt, stellt sich damit weder als Ware der Position 9403 noch als Ware der Position 9404 dar, - im Hinblick auf den Umfang sind das Gewebe und die Pappe gegenüber dem Holz charakter- bestimmend, im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind das Gewebe und das Holz gegen- über der Pappe charakterbestimmend und im Hinblick auf die Verwendung sind das Gewebe, die Pappe und das Holz gleichbedeutend; insgesamt verleiht somit das Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter, - laut Antrag: -- 5 Pinnwandnadeln: --- ca. 2 cm lang, --- mit zugespitztem Schaft aus Stahldraht und kugelförmigen Kopf aus Holz ausgestattet, -- Befestigungsmaterial: --- in Form von zwei Ringschrauben aus unedlem Metall, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Aufstecken von Nachrichten) zusammengestellt, - im Hinblick auf Umfang und Verwendungszweck bestimmt die Ware zur Innenausstattung (Pinnwand) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Pinnwand), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen (HS) 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"

FRBTIFR-BTI-2025-03173Erteilt von FRGültig bis 2028-07-07

Article textile d'ameublement confectionné en tissu de fibres de lin majoritaires, de type housse de forme carrée pour coussin de décoration. Cette housse, équipée d'une fermeture à glissière, est présentée sous plusieurs coloris. Dimension : 45x45 cm.

DEBTI38494/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Akustikelement zur Schallabsorption, sog. Akustik-Paneele für Wand und Decke mit Bezugsstoff: Art. Woolly JA1025, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt; in verschiedenen Größen, veranschaulicht durch ein annähernd quadratisches Warenmuster in den Abmessungen (L x B) von ca. 49,5 cm x 49,5 cm, - mit einem ca. 4,5 cm breiten Kern aus augenscheinlich Vliesstoffen aus synthetischen Chemie- fasern, - mit einem Rahmen aus laut Antrag Aluminium, - mit einer Bespannung aus buntgewebten Geweben (melierte Garne) aus laut Antrag 75 % Wolle sowie 15 % Polyester und 10 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird in Innenräumen an Wänden oder der Decke befestigt und dient dazu, die Akustik zu optimieren (damit keine Ware des Kapitels 94), - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenaus- stattung, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewebe und die Vliesstoffe aus Spinnstoffen (zusammen) gegenüber dem Aluminium charakterbestimmend; innerhalb der Position 6304 verleihen insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild die Flächen- erzeugnisse aus Wolle (Gewebe) gegenüber den Flächenerzeugnissen aus synthetischen Chemiefasern (Vliesstoff) der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Akustikelement zur Schallabsorption), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle"

DEBTI20015/24-4Erteilt von DEGültig bis 2027-08-15

Raumteiler zur Schallabsorption, sog. Acoustic Guard Vorhang, hier: mit einer Außenlage aus Artikel Woolly JA1025 und einer Außenlage aus Geweben aus Polyester, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in Form eines frei in den Raum oder von Wand zu Wand zu hängenden, schwerentflamm- baren Raumteilers zur Verringerung der Geräuschkulisse, in unterschiedlichen Abmessungen und zwei Ausführungen, mit runden oder eckigen Griffflächen aus Echt- oder Kunstleder, - veranschaulicht durch Abbildungen, eine Stoffprobe des Artikels Lunar Linen JA6036-071 und einen den Aufbau darstellenden Musterabschnitt mit abweichender Spinnstoffzusammensetzung der Außenlagen, - jeweils mehrlagig gearbeitet: -- mit zwei verschiedenen Außenlagen (Schauseiten): --- auf einer Seite (Ausführungen A + B): aus Geweben aus laut Antrag 75 % Wolle sowie 15 % Polyester und 10 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), --- auf der anderen Seite: ---- Ausführung A: aus Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester, ---- Ausführung B: aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis der Position 5903 mit einer Außen- und Innenlage aus Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester und einer Zwischenlage aus Kunststoff (kein Zellkunststoff), -- mit zwei Zwischenlagen aus gerauten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- mit einer Mittellage aus einer sog. Akustik-Folie aus laut Antrag 100 % PVC (Meterware des Kapi- tels 39), - die Außenlagen (Schauseiten) sind durch Reißverschluss abtrennbar, die drei mittleren Lagen oben zusammengenäht und teilweise mit aufgenähten Gardinenbändern ausgestattet, - am unteren Rand sind die Außenlagen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, die Zwischenlagen jeweils mit einem Streifen aus laut Antrag Leder eingefasst und die Mittellage lediglich geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Raumteiler zur Schallabsorption, stellt sich damit weder als Vorhang vor Fenster, Nischen o. ä. der Position 6303 noch als Möbel des Kapitels 94 dar, - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung, - im Hinblick auf die Verwendung sind die Spinnstoffe und der Kunststoff gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang sind jedoch die Spinnstoffe charakterbestimmend; innerhalb der Position 6304 sind alle Gewebe im Hinblick auf die Verwendung gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang überwiegen die Baumwollgewebe und im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild die Gewebe aus synthetischen Chemiefasern sowie die Gewebe aus Wolle; da somit keines der Gewebe vorherrscht, ist das in der Nomenklatur zuletzt genannte (aus Wolle bestehende) Gewebe, das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Andere Ware zur Innenausstattung (Raumteiler zur Schallabsorption), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Wolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

Pos. 6304

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die hierher gehörenden Kissenbezüge zur Innenausstattung kennzeichnen sich dadurch, dass sie in der räumlichen Umgebung, in der sie verwendet werden, eine dekorative Wirkung entfalten, die so erheblich ist, dass eine gegebenenfalls mögliche weitere Verwendung als Bettwäsche zurücktritt (Zierkissenbezüge). Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Kissenbezüge dieser Position handelt, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale sein: - grob strukturierte, feste (steife) oder sehr feine, empfindliche Gewebe oder Gewirke/Gestricke des Kissenbezugs, - Stickereien (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6304.99.00?

Die Zolltarifnummer 6304.99.00 umfasst Andere Waren zur Innenausstattung, andere, aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6304.99.00?

Der Drittlandszollsatz für 6304.99.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6304.99.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6304.99.00?

6304.99.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6304.99.00 im Zolltarif eingeordnet?

6304.99.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 > 630499 aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6304.99.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6304.99.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-02950. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6304.99.00?

KN-Code 6304.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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