Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6304.99.00.10: Andere Waren zur Innenausstattung, aus Flachs oder Ramie

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6304.99.00.10 steht für Andere Waren zur Innenausstattung, aus Flachs oder Ramie. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6304.99.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6304.99.00.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6304I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
  3. 6304.99aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
  4. 6304.99.00andere, aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
  5. 6304.99.00.10Andere Waren zur Innenausstattung, aus Flachs oder Ramie

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6304.99.00.10

HS-Code6304.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6304.99.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6304.99.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2022-00322Erteilt von FRGültig bis 2025-06-28

Embrasse de rideau se présentant sous la forme d’un cordon en fibres naturelles (lin) et d'une décoration en bois (hévéa).

ATBTID2018000572-8Erteilt von ATGültig bis 2021-12-09

Andere Ware zur Innenausstattung, in Form eines „Memoboards“ - mit den Abmessungen von 60x44,5x2,5cm (HxBxT), - bestehend aus einer einem Rahmen aus Kiefernholz und einer MDF-Platte, welche an der Schauseite mit einem bedruckten Gewebe (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt) aus Flachs überzogen wurde, - zwischen dem Gewebe und der MDF-Platte mit Schaumstoff verarbeitet, - mit Spinnstoffschnüren versehen, welche das Gewebe rautenartig überziehen und an den Schnittpunkten mit Messingnägeln fixiert sind, - mit einer Aufhängevorrichtung ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zum Anstecken oder Einklemmen von Bildern, Fotos, Memos etc., - in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild stellt das bedruckte Gewebe aus Flachs den Charakter der Ware dar. (Abbildung siehe Anlage, Materialangaben laut Antragsteller)

SEBTITV-2018-12936Erteilt von SEGültig bis 2021-12-04

Konfektionerad textilvara i form av kuddöverdrag. Kuddöverdraget är enligt uppgift tillverkat av 90 % lin och 10 % bomull, försett med tryckt motiv, har dold dragkedja och måtten 45 x 45 cm.

GB121579478Erteilt von GBGültig bis 2018-03-15

WOVEN CUSHION COVER. CONTENT MATERIAL; 50% LINEN, 50% COTTON. MADE IN INDIA.

FR-PRO-2011-002715Erteilt von FRGültig bis 2017-06-23

EMBRASSE DE RIDEAU COMPOSEE D'UN CORDON DE FIBRES VEGETALES (100% LIN) ET D'UN CERCLE DE BOIS FIXE A CHAQUE EXTREMITE DE CE CORDON.

DEF/3655/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-05-28

Ware zur Innenaustattung, sog. Überhandtuch, Modell 10-099, siehe Foto, - in den Abmessungen: etwa 58,5 cm breit und 107 cm lang, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 55 % Leinen (Flachs) und 45 % Baumwolle, - am oberen Rand mit einem Tunnelzug sowie einem etwa 32,5 cm breiten Umschlag, der mit unterschiedlichen Auszieharbeiten verziert ist, - am unteren Rand mit einer angenähten, etwa 19 cm breiten, an einer Längsseite zackenförmig gearbeiteten Häkelspitze, - im unteren Drittel des Gewebes mit einem aufgedruckten Stickmuster, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und entlang der Naht mit einer Auszieharbeit verziert, - wird auf die an der Unterseite eines Regals verlaufende Stange aufgefädelt und verdeckt so die dahinter angebrachte Hakenleiste, an der z. B. Geschirrhandtücher aufgehangen werden können, stellt sich u. a. somit nicht als Vorhang der Position 6303 dar, - kennzeichnet sich damit aufgrund der Ausstattung und insbesondere in Bezug auf den Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung der Position 6304.

DEF/4254/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-10-24

Warenzusammenstellung bestehend aus einer Zierkissenhülle und verschiedenen Garnen aus Baumwolle, sog. Handarbeitspackung: Kissenhülle (Schmetterling mit blauen Blumen, Art. 809-566), Stickgarn und Anleitung, siehe Foto, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf mit einer Packungsbeilage und Stick- anleitung (aus Papier) in einem Polybeutel; zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit (Besticken) zusammengestellt, - Ware zur Innenausstattung (Zierkissenhülle), -- aus verschiedenen 0,5 und 0,6 mm dicken, einfarbigen und bedruckten Geweben aus lt. Antrag 100 % Leinen, -- gebrauchsfertig, kann somit ohne weitere Bearbeitung verwendet werden und wird daher nicht vom Warenkreis der Pos. 6308 erfaßt, -- durch Zusammennähen konfektioniert; quadratisch, in den Abmessungen 40 cm x 40 cm, -- an allen Rändern mit Häkelborten verziert, -- auf der Rückseite mit einer Öffnung zum Einstecken der Kissenfüllung, -- kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Abmessung nicht als Bettwäsche (Kopfkissenbezug) der Position 6302, sondern als Ware zur Innenausstattung, - zwölf Stränge Baumwollgarne in verschiedenen Farben; je Strang mit einem Gewicht von unter 1 g, -- die beigefügten Garne sind dazu bestimmt, die Zierkissenhülle mit dem aufgedruckten Motiv auf der Vorderseite zu besticken, - in Bezug auf die Verwendung, den Umfang und den Wert bestimmt die Zierkissenhülle den Charakter der Ware.

GB112804312Erteilt von GBGültig bis 2010-03-18

A WOVEN BOLSTER SHAPED CUSHION COVER MEASURING 61 CMS. X 30 CMS. APPRO X. WITH A PARTIAL OPENING WITH A ZIP FASTENER. WITH RUCHED PANELS. WITH RIBBON, BEAD AND SILK FLOWER DECORATION. WITH PIPING. 100% LINE N.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

Pos. 6304

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die hierher gehörenden Kissenbezüge zur Innenausstattung kennzeichnen sich dadurch, dass sie in der räumlichen Umgebung, in der sie verwendet werden, eine dekorative Wirkung entfalten, die so erheblich ist, dass eine gegebenenfalls mögliche weitere Verwendung als Bettwäsche zurücktritt (Zierkissenbezüge). Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Kissenbezüge dieser Position handelt, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale sein: - grob strukturierte, feste (steife) oder sehr feine, empfindliche Gewebe oder Gewirke/Gestricke des Kissenbezugs, - Stickereien (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6304.99.00.10?

Die Zolltarifnummer 6304.99.00.10 umfasst Andere Waren zur Innenausstattung, aus Flachs oder Ramie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6304.99.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 6304.99.00.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6304.99.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6304.99.00.10?

6304.99.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6304.99.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

6304.99.00.10 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 > 630499 aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) > 63049900 andere, aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6304.99.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6304.99.00.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2022-00322. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6304.99.00.10?

TARIC-Code 6304.99.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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