Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6306.30.00.00.0: Segel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6306.30.00.00.0 steht für Segel. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6306.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6306.30.00.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6306I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
  3. 6306.30Segel
  4. 6306.30.00.00.0Segel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6306.30.00.00.0

HS-Code6306.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6306.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6306.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6306.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE7851/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-17

Segel für Wasserfahrzeuge (hergestellt aus Segeltuch, Artikel 661), Foto siehe Anlage - veranschaulicht durch verschiedenfarbige und unterschiedlich große Probenabschnitte und ein Beispielfoto; die Segel werden laut Antrag in unterschiedlichen Größen und Formen hergestellt, - aus einem 0,1 mm dicken Gewebe aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Kunststoff getränkt; eine Tränkung ist jedoch mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, - die Segel sind (lt. Antrag) durch Nähen oder Kleben gesäumt (somit konfektioniert) und ggf. mit Ösen versehen. "Segel für Wasserfahrzeuge, aus Spinnstoff"

DE7850/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-17

Segel für Wasserfahrzeuge (hergestellt aus Segeltuch, Artikel 32 CHS), Foto siehe Anlage - veranschaulicht durch verschiedenfarbige 11 cm x 3,5 cm große Probenabschnitte und ein Beispielfoto; die Segel werden laut Antrag in unterschiedlichen Größen und Formen hergestellt, - aus einem 0,1 mm dicken Gewebe aus (laut Antrag) Nylon (Polyamid = synthetische Chemiefasern), - einseitig mit Kunststoff bestrichen; ein Bestreichen ist jedoch mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, - die Segel sind (lt. Antrag) durch Nähen oder Kleben gesäumt (somit konfektioniert) und ggf. mit Ösen versehen. "Segel für Wasserfahrzeuge, aus Spinnstoff"

DE12985/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-07-18

Segel für Wasserfahrzeuge (hergestellt aus Segeltuch, Artikel 280 AP MTO), - veranschaulicht durch einen 21 cm x 29,5 cm großen Probenabschnitt; die Segel werden laut Antrag in unterschiedlichen Größen und Formen hergestellt, - aus einem 0,3 mm dicken Gewebe aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); laut Antrag ist das Gewebe mit PU (PU = Kunststoff) beschichtet, eine Beschichtung oder ein Tränken ist jedoch mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, - laut Antrag werden die Segel u. a. durch Nähen oder Kleben gesäumt (somit konfektioniert) und ggf. mit Ösen versehen. "Segel für Wasserfahrzeuge, aus Spinnstoff"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört eine Reihe von Waren aus Spinnstoffen, im Allgemeinen aus Gewebe, deren gemeinsame Charakteristik darin besteht, dass sie üblicherweise aus widerstandsfähigen, dicht strukturierten Flächenerzeugnissen hergestellt sind. 1. Planen sind Waren, die dazu bestimmt sind, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahnwagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. Sie werden gewöhnlich aus beschichteten oder unbeschichteten Geweben aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen oder aus verhältnismäßig schweren Leinwand-/Canvasgeweben aus Hanf, Jute, Flachs oder Baumwolle hergestellt und sind wasserdicht. Die aus Leinwand/Canvas hergestellten werden gewöhnlich mit Teer oder Chemikalien wasserdicht und verrottfest gemacht. …

Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6306.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6306.30.00.00.0 umfasst Segel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6306.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6306.30.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6306.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6306.30.00.00.0?

6306.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6306.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6306.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen > 630630 Segel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6306.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6306.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE7851/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6306.30.00.00.0?

Warennummer 6306.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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