Zolltarifnummer 6306.30.00.00: Segel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6306.30.00.00 steht für Segel. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6306.30.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6306.30.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6306.30.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
VOILE DE CHAR A VOILE EN 50% MATIERE PLASTIQUE, 50% MATIERE TEXTILE.
VOILES DE PLANCHE A VOILE ESSENTIELLEMENT EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (DENOMME TETORON) AVEC UNE FENETRE EN MATIERE PLASTIQUE (PVC). SELON LA TAILLE DE LA VOILE (DE 1.9 A 5.5 M2), LA SURFACE EN MATIERE PLASTIQUE VARIE DE 73 A 79%.
VOILES DE PLANCHE A VOILE ESSENTIELLEMENT EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (TETORON) AVEC UNE FENETRE EN PLASTIQUE PVC RESISTANT AUX IMPACTS U.V. SELON LA TAILLE DE LA VOILE (DE 1.9 A 6.2 M2), LA SURFACE EN MATIERE TEXTILE VARIE DE 73 A 79%.
Segel für Wasserfahrzeuge, sog. Segel aus Sandwich, die Einfuhrware wird durch einen etwa 8 x 13 cm großen Musterabschnitt und eine Abbildung veranschaulicht, - von dreieckiger Form, mit einer Fläche von etwa 20 m², - aus einem vierlagigen, 0,6 mm dicken, einfarbigen Flächenerzeugnis, mit einer Ober- und Unterlage aus einem Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetischen Chemiefa- sern), einer Innenlage aus einer Folie aus laut ergänzenden Antragsangaben Kunststoff (sog. Mylar-Folie) und einer weiteren Innenlage aus einem Gelege aus laut ergänzenden Antragsangaben Polyesterfäden; die Folie ist im Querschnitt mit bloßem Auge nicht wahr- nehmbar (somit keine Meterware der Position 5903), - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Spitze des stumpfen Winkels ist mit einem mit Kunststoff überzogenen Gewebe (sog. Kunstleder) eingefasst, - mit aufgenähten "Taschen", in die nach der Einfuhr Glasfaserstangen zur Stabilisierung des Segels eingeschoben werden, - mit unterschiedlich großen, eingestanzten Ösen aus unedlem Metall als Haltevorrichtung versehen, - wird als Segel für moderne Fahrten- und Regattayachten genutzt.
Segel für Wasserfahrzeuge, sog. Segel aus Dacron, die Einfuhrware wird durch einen etwa 8 x 13 cm großen Musterabschnitt und eine Abbildung veranschaulicht, - von dreieckiger Form, mit einer Fläche von etwa 16 m², - aus unterschiedlichen, 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Poly- ester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe soll laut ergänzenden Antragsangaben beidseitig mit Harz überzogen sein, ein Überzug ist aber mit bloßem Auge nicht wahrnehm- bar (somit keine Meterware der Position 5907), - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Spitze des stumpfen Winkels ist mit einem mit Kunststoff überzogenen Gewebe (sog. Kunstleder) eingefasst, - mit aufgenähten "Taschen", in die nach der Einfuhr Glasfaserstangen zur Stabilisierung des Segels eingeschoben werden, - mit unterschiedlich großen, eingestanzten Ösen aus unedlem Metall als Haltevorrichtung versehen, - wird als Segel für Jollen, moderne Fahrtenyachten und Traditionsschiffe genutzt.
Segel für Wasserfahrzeuge, sog. Segel aus Nylon-Ripstop-Gewebe, veranschaulicht durch einen ca. 8 cm x 13 cm großen Probenabschnitt und eine Abbildung, - aus einem 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Nylon (Polyamid - synthe- tische Chemiefasern) - nach ergänzenden Antragsangaben ist die Einfuhrware gesäumt (u.a. dadurch konfektio- niert) und mit Ösen versehen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört eine Reihe von Waren aus Spinnstoffen, im Allgemeinen aus Gewebe, deren gemeinsame Charakteristik darin besteht, dass sie üblicherweise aus widerstandsfähigen, dicht strukturierten Flächenerzeugnissen hergestellt sind. 1. Planen sind Waren, die dazu bestimmt sind, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahnwagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. Sie werden gewöhnlich aus beschichteten oder unbeschichteten Geweben aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen oder aus verhältnismäßig schweren Leinwand-/Canvasgeweben aus Hanf, Jute, Flachs oder Baumwolle hergestellt und sind wasserdicht. Die aus Leinwand/Canvas hergestellten werden gewöhnlich mit Teer oder Chemikalien wasserdicht und verrottfest gemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6306.30.00.00?
Die Zolltarifnummer 6306.30.00.00 umfasst Segel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6306.30.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6306.30.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6306.30.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6306.30.00.00?
6306.30.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6306.30.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6306.30.00.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen > 630630 Segel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6306.30.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6306.30.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-RTC-2017-005037. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6306.30.00.00?
TARIC-Code 6306.30.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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