Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6306.90.00.90: Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6306.90.00.90 steht für Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6306.90.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6306.90.00.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6306I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
  3. 6306.90andere
  4. 6306.90.00andere
  5. 6306.90.00.90Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6306.90.00.90

HS-Code6306.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6306.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6306.90.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2026-0028Erteilt von NLGültig bis 2029-05-26

Een strandmat met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld om op de grond te plaatsen en op te zitten/liggen; - vast te zetten door middel van 4 haken; - de mat is vervaardigd van een weefsel van polyester; - 4 zwarte haken van kunststof; - de mat is omgezoomd; - de hoeken zijn voorzien van 4 lussen; - afmeting 200 x 210 cm; - lichtgewicht; - draagbaar. Het geheel is opgemaakt voor de verkoop in het klein en wordt aangeboden in een niet karakterbepalende draagzak van textiel met een trekkoord.

ESBTIESBTI2026SOL565Erteilt von ESGültig bis 2029-05-17

Colchoneta abatible para uso exterior, diseñada para playa, jardín, camping o zonas de descanso. El producto incorpora una estructura metálica abatible integrada en la zona del respaldo, permitiendo ajustar una posición elevada para apoyo de espalda y cabeza. La superficie textil de doble capa de fibras de poliéster, ofrece una base flexible y cómoda para el usuario, mientras que la estructura plegable facilita el almacenamiento y transporte. Dispone de relleno interior de espuma EPE (polietileno expandido). Función o uso: El artículo está concebido como colchoneta ligera portátil para descanso ocasional.

FRBTIFR-BTI-2026-01050Erteilt von FRGültig bis 2029-04-20

Hamac aquatique, de type matelas gonflable, composé d'un tour gonflable en matière plastique (PVC) et d'un fond en textile confectionné (maille) permettant de s'allonger ou de s’assoir, et d’être en partie immergé dans l’eau. Celui-ci se décline en différents coloris, selon les références.

DEBTI108/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Strandliege und sog. Handyhülle , Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Einreihung als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b), da die Waren weder der Befriedi- gung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen, somit getrennte Einreihung aller Bestandteile, - Strandliege: -- laut Antrag in vier unterschiedlichen Farbausführungen, -- mit einer durch Teilungsnähte dreigeteilten Liegefläche in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 158 cm x 56 cm, dessen "Rückenlehne" bis zu einer Höhe von laut Antrag 46 cm verstell- bar ist, -- mit einer Oberseite aus ca. 0 , 4 mm dicken, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Kunststoff- folie (keine Zellstruktur erkennbar) laminierten Geweben der Position 5903 und einer Unterseite aus ca. 0 , 1 mm dicken unbeschichteten Geweben; beide Gewebe bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit eingelegten Zuschnitten aus augenscheinlich Schaum- kunststoff gepolstert, -- an der Rückseite der "Rückenlehne" mit: --- einer großen, aufgenähten Einschubtasche aus den Geweben der Unterseite zur teilweisen Aufnahme des klappbaren Rohrgestänges aus unedlem Metall; zur Höhenverstellung und Fixierung sind "Rückenlehne" und Gestänge an beiden Seiten jeweils mit einem Gewebegurt mit Klickverschluss aus Kunststoff miteinander verbunden, --- einer kleineren, angenähten Utensilientasche mit Reißverschluss aus den Geweben der Unter- seite, --- einem festgenähten, nach vorn umschlagbaren, mit Schaumkunststoff gepolsterten "Kopfkissen" aus den Geweben der Oberseite, --- mit einem an den oberen Ecken der "Rückenlehne" festgenähten Tragegurt, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ist aufgrund ihres Gewichts, der einfachen Montage-, Demontage- und Transportmöglichkeit geeignet, um beim Camping verwendet zu werden; u. a. somit keine Ware der Position 9401 bzw. der Position 9403, -- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404, -- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Campingausrüstung (Strandliege), aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI46638/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Strandmuschel, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen verpackt; mit Befestigungsmaterial (zehn Erdnägel und vier Spannseile), - annähernd in Form einer Muschel, aufgestellt laut Antrag mit den Abmessungen (H x B x T) von 165 cm x 300 cm x 140 cm, - aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) augenscheinlich mit einem metallisierten, silber- farbenen Aufstrich versehenen Geweben der Position 5907 aus synthetische Chemiefasern; mit einem eingearbeiteten Spannrahmen aus augenscheinlich unedlem Metall (Pop-up- Funktion), - an den beiden Seitenwänden jeweils mit einem ca. 139 cm x 34 cm großen Sichtfenster aus klarsichtigem Kunststoff; am unteren Rand mit jeweils außen aufgenähten "Taschen" aus den o. g. Geweben, - an der Rückwand mit einem ca. 110 cm x 34 cm großen, sog. Belüftungsgitter aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken, das außen ​auf der Rückwand mit einer etwas größeren, aufrollbaren und mit Bindebändern fixierbaren Abdeckung aus den o. g. Geweben versehen ist, - mit diversen Gurtbändern (eines mittels eine Kunststoffschnalle längenverstellbar) ausge- stattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Ware dient als Sonnen- und Windschutz, - vorn offen, bildet somit keinen geschlossenen Raum, damit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 22. "Andere Campingsausrüstung (Strandmuschel) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

FRBTIFR-BTI-2025-05169Erteilt von FRGültig bis 2028-10-29

Matériel de camping, de type tapis de sol, pour tente, confectionné en tissu de lames de matière plastique (polyéthylène) d’une largeur inférieure à 5mm, sans enduction, dont les bords sont ourlés. L’article comprend également plusieurs mousquetons à son pourtour. L’article est de forme rectangulaire et est conditionné dans un sac de transport en textile (polyester).

NLBTI2025-0707Erteilt von NLGültig bis 2028-09-07

Een zogenoemde picknickdeken met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en kenmerken: - bedoeld voor gebruik om buiten op de grond te zitten, zoals bijvoorbeeld voor een picknick; - beschermt de gebruiker tegen vocht en vuil van de grond; - een bovenzijde van een weefsel van polyester; - een onderzijde vervaardigd van pvc-materiaal - voorzien van een bies langs de randen; - met afgeronde hoeken; - aan 1 zijde zit een flap met klittenband om het kleed in opgevouwen staat vast te maken en te kunnen vervoeren; - in de flap zit een vak met een ritssluiting; - in het midden van de flap zit een handvat van textielstof; - niet opgevuld; - afmetingen zonder flap in uitgevouwen toestand zijn ongeveer 200 x 200 x 0,5 cm; - afmetingen in opgevouwen toestand zijn ongeveer 30 x 22 x 4 cm; - een gewicht van ongeveer 1,12 kg.

FRBTIFR-BTI-2025-02831Erteilt von FRGültig bis 2028-08-12

Il s’agit d’un ensemble d’articles utilisés pour le pique-nique, pour 4 personnes. L’ensemble se compose des éléments suivants : - un panier de pique-nique d’une dimension de 40 x 30 x 24 cm et d’un poids de 2.250 kgs, disposant d'un grand compartiment principal avec une doublure intérieure en coton; - un plaid polaire, en tissu de fibres synthétiques (100 % polyester) avec une face revêtement dit imperméable, dimensions 135 x 115 cm (selon les données transmises par l’opérateur); - des couverts en paille de blé, à savoir : 4 couteaux / 4 fourchettes / 4 cuillères; - un lot de 4 assiettes en paille de blé; - un lot de 4 verres en paille de blé.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6306

Zu Unterposition 6306 90 00: Hierher gehören auch Campingausrüstungen wie aufblasbare Sitze aus Spinnstoff, aufblasbare Liegesessel aus Spinnstoff und ähnliche Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale wie ihres geringen Gewichts sind diese aufblasbaren Waren leicht zu transportieren sowie einfach und schnell aufzustellen und wieder einzupacken Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines. Beispiele für einige dieser aufblasbaren Waren:

Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6306.90.00.90?

Die Zolltarifnummer 6306.90.00.90 umfasst Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6306.90.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 6306.90.00.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6306.90.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6306.90.00.90?

6306.90.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6306.90.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

6306.90.00.90 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen > 630690 andere > 63069000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6306.90.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6306.90.00.90 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0028. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6306.90.00.90?

TARIC-Code 6306.90.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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