Zolltarifnummer 6306.90.00.90: Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 6306.90.00.90 steht für Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6306.90.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6306.90.00.90
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6306I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
- 6306.90andere
- 6306.90.00andere
- 6306.90.00.90Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6306.90.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen mit Tunnelzug und Tragegriff verpackt; laut Antrag mit Montagematerial (vier sog. Heringe), - dreidimensional in der Art eines Innenzeltes gearbeitet; in den Abmessungen von laut Antrag 240 cm x 240 cm x 175 cm, - mit Ausnahme des Bodenteils aus netzartigen Gewirken aus laut Polyethylen (synthetische Chemiefasern), - mit einem seitlich erhöhten Bodenteil aus augenscheinlich beidseitig mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, - mit zwei Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss versehen, - mit mehreren angenähten längenverstellbaren Bändern mit Kunststoffhaken ausgestattet, - wird laut Antrag als Moskitonetz in einem sog. Pop Up Pavillon (nicht Gegenstand der vZTA) eingehängt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Zelt. "Campingausrüstung (Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Ouvrage confectionné en matière textile, se présentant sous la forme d'un matelas de piscine pour enfants, fabriqué à partir d'une bouée gonflable en plastique assurant la flottaison du produit et d'un fond en maille (100% polyester), laissant passer l'eau, sur lequel l'enfant vient s'allonger. Le produit est destiné aux enfants de plus de 6 ans et moins de 40kgs. L'article se décline en différents modèles représentant des animaux.
Campingausrüstung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- bestehend aus einem Hängesessel, einem Flaschenhalter und zwei Kissen; in einer einfachen Aufbewahrungstasche und einem Pappkarton verpackt, -- Hängesessel: --- den Hängematten ähnlich gearbeitet, --- mit einer rechteckigen, ca. 146 cm x 108 cm großen Auflagefläche (inkl. Befestigungsschlaufen): ---- aus buntgewebten Geweben (melierte Garne) aus 70 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 30 % Baumwolle, ---- längsseitig mit Schlaufen aus den o. g. Geweben sowie mit Aufhängevorrichtungen aus Seilen aus Spinnstoffen versehen, die jeweils an einem Ende zu einem Ring zusammengefügt und am anderen Ende durch die o. g. Schlaufen geführt sind, ---- innenseitig ein kleines Utensilienfach, am vorderen Rand ein netzartiges Gebilde mit ange- knoteten Fransen aufweisend, --- zur Befestigung (bspw. an einem Gestell) mit einer weiteren Aufhängevorrichtung aus den o. g. Seilen versehen, die an den Enden ebenfalls zu einem Ring und in der Mitte in Art eines Galgen- knotens zusammengefügt sind; mit einer Halteöse mit Drehgelenk aus unedlem Metall ausgestattet, --- mit den ringförmig zusammengefügten Enden an einem sog. Spreizstab aus Holz befestigt, -- Flaschenhalter: --- nahezu zylinderförmig, oben offen, flachliegend ca. 16 cm (H) x 8 cm (B), --- abgepasst (durch Häkeln) hergestellt, aus Gewirken aus Spinnstoffen, --- mit einer Aufhängeschlaufe versehen, -- Kissen: --- nahezu quadratisch (SL: ca. 47 cm), mit einer Hülle aus den o. g. Geweben und einer Füllung aus Wattierungsstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne definierte Sitzfläche und angrenzende Rückenlehne (somit keine Ware der Position 9401), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter des Hängesessels, - stellt sich insgesamt als zusammengesetzte Ware dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Hängesessel den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Campingausrüstung (Hängesessel), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern"
Campingausrüstung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer durch Teilungsnähte dreigeteilten Liegefläche (158 cm x 56 cm), deren "Rückenlehne" bis zu einer Höhe von 45 , 5 cm verstellbar ist, -- mit einer Oberseite aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einer Unterseite aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen, unbeschichteten Geweben; beide Gewebe bestehen aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit eingelegten Zuschnitten aus Schaumkunst- stoff gepolstert, -- an der Rückseite der "Rückenlehne" mit: --- zwei unterschiedlich großen, aufgenähten Einschubtaschen (oben aus den Geweben der Ober- seite, unten aus den Geweben der Unterseite) zur Aufnahme des klappbaren Rohrgestänges aus unedlem Metall, das zur Höhenverstellung und Fixierung der "Rückenlehne" einen am Gestänge befestigten Gewebegurt mit einer Schnalle aus Kunststoff aufweist, --- einer angenähten, über einen Reißverschluss verfügenden Utensilientasche aus den Geweben der Unterlage, --- einem festgenähten, nach vorn umschlagbaren, mit Schaumkunststoff gepolsterten "Kopf- kissen" aus den Geweben der Oberseite, -- mit einem seitlich an der Rückenlehne festgenähten Tragegurt, -- dient als Strandliege, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ist aufgrund ihres Gewichts, der einfachen Montage-, Demontage- und Transportmöglichkeit geeignet, um beim Camping verwendet zu werden; u. a. somit keine Ware der Position 9401 bzw. der Position 9403, - stellt sich u. a. aufgrund des integrierten Metallgestänges auch nicht als eine "den Bettausstattungen ähnliche Ware" dar, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Campingausrüstung (Strandliege), aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Een strandmat met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld om op de grond te plaatsen en op te zitten/liggen; - vast te zetten door middel van 4 haken; - de mat is vervaardigd van een weefsel van polyester; - 4 zwarte haken van kunststof; - de mat is omgezoomd; - de hoeken zijn voorzien van 4 lussen; - afmeting 200 x 210 cm; - lichtgewicht; - draagbaar. Het geheel is opgemaakt voor de verkoop in het klein en wordt aangeboden in een niet karakterbepalende draagzak van textiel met een trekkoord.
Colchoneta abatible para uso exterior, diseñada para playa, jardín, camping o zonas de descanso. El producto incorpora una estructura metálica abatible integrada en la zona del respaldo, permitiendo ajustar una posición elevada para apoyo de espalda y cabeza. La superficie textil de doble capa de fibras de poliéster, ofrece una base flexible y cómoda para el usuario, mientras que la estructura plegable facilita el almacenamiento y transporte. Dispone de relleno interior de espuma EPE (polietileno expandido). Función o uso: El artículo está concebido como colchoneta ligera portátil para descanso ocasional.
Hamac aquatique, de type matelas gonflable, composé d'un tour gonflable en matière plastique (PVC) et d'un fond en textile confectionné (maille) permettant de s'allonger ou de s’assoir, et d’être en partie immergé dans l’eau. Celui-ci se décline en différents coloris, selon les références.
Strandliege und sog. Handyhülle , Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Einreihung als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b), da die Waren weder der Befriedi- gung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen, somit getrennte Einreihung aller Bestandteile, - Strandliege: -- laut Antrag in vier unterschiedlichen Farbausführungen, -- mit einer durch Teilungsnähte dreigeteilten Liegefläche in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 158 cm x 56 cm, dessen "Rückenlehne" bis zu einer Höhe von laut Antrag 46 cm verstell- bar ist, -- mit einer Oberseite aus ca. 0 , 4 mm dicken, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Kunststoff- folie (keine Zellstruktur erkennbar) laminierten Geweben der Position 5903 und einer Unterseite aus ca. 0 , 1 mm dicken unbeschichteten Geweben; beide Gewebe bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit eingelegten Zuschnitten aus augenscheinlich Schaum- kunststoff gepolstert, -- an der Rückseite der "Rückenlehne" mit: --- einer großen, aufgenähten Einschubtasche aus den Geweben der Unterseite zur teilweisen Aufnahme des klappbaren Rohrgestänges aus unedlem Metall; zur Höhenverstellung und Fixierung sind "Rückenlehne" und Gestänge an beiden Seiten jeweils mit einem Gewebegurt mit Klickverschluss aus Kunststoff miteinander verbunden, --- einer kleineren, angenähten Utensilientasche mit Reißverschluss aus den Geweben der Unter- seite, --- einem festgenähten, nach vorn umschlagbaren, mit Schaumkunststoff gepolsterten "Kopfkissen" aus den Geweben der Oberseite, --- mit einem an den oberen Ecken der "Rückenlehne" festgenähten Tragegurt, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ist aufgrund ihres Gewichts, der einfachen Montage-, Demontage- und Transportmöglichkeit geeignet, um beim Camping verwendet zu werden; u. a. somit keine Ware der Position 9401 bzw. der Position 9403, -- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404, -- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Campingausrüstung (Strandliege), aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterposition 6306 90 00: Hierher gehören auch Campingausrüstungen wie aufblasbare Sitze aus Spinnstoff, aufblasbare Liegesessel aus Spinnstoff und ähnliche Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale wie ihres geringen Gewichts sind diese aufblasbaren Waren leicht zu transportieren sowie einfach und schnell aufzustellen und wieder einzupacken Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines. Beispiele für einige dieser aufblasbaren Waren:
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6306.90.00.90?
Die Zolltarifnummer 6306.90.00.90 umfasst Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6306.90.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 6306.90.00.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6306.90.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6306.90.00.90?
6306.90.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6306.90.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
6306.90.00.90 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen > 630690 andere > 63069000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6306.90.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6306.90.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI16920/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6306.90.00.90?
TARIC-Code 6306.90.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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