Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6307.10.10.00: Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6307.10.10.00 steht für Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6307.10.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6307.10.10.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.10Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher
  4. 6307.10.10aus Gewirken oder Gestricken
  5. 6307.10.10.00Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.10.10.00

HS-Code6307.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14234/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 40 cm x 14 cm, - aus ca. 1 , 8 mm dicken, buntgewirkten Nähgewirken aus Spinnstoffen, - in Kettenwirktechnik hergestellt (Vliesstoff mit maschenbildenden Spinnstoffgarnen; Meterware der Position 6005), damit keine Ware der Unterposition (KN) 6307 1030, - an den beiden Schmalseiten umgeschlagen und festgenäht, so dass sich Taschen bilden (zum Einspannen in einen Moppwischer); somit konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI20198/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Reinigungstücher, Foto siehe Anlage, - zwei Stück im Set (in unterschiedlichen Farben), an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - aus ca. 2 , 8 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 85 % Polyester und 15 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - mit einer Randeinfassung aus konstrastfarbenen Gewirken versehen, die an einer Ecke zu einer Aufhängeschlaufe gearbeitet ist, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

NLBTI2025-0965Erteilt von NLGültig bis 2029-07-24

Een opzetstuk voor een steelstofzuiger met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - bestemd om te bevestigen op een specifiek type steelstofzuiger; - voor het dweilen van een vloer; - 2 roterende "dweilpads" vervaardigd van breiwerk van synthetische vezels; - de dweilpads zijn machinewasbaar; - een opzetstuk van kunststof; - 10 natte wegwerpdoekjes; - na bevestiging op de steelstofzuiger zuigt het apparaat geen stof of vuil meer op, het schakelt over op de zogenoemde "dweil stand"; - afmetingen van 325x77x160 mm.

FRBTIFR-BTI-2025-06855Erteilt von FRGültig bis 2029-07-21

Gant de nettoyage, confectionné à partir de trois étoffes de bonneterie distinctes (blanche, bleue et verte), élaborées à partir de filaments synthétiques de polyester. Celui-ci est utilisé pour dépoussiérer, laver ou polir à sec ou mouillé préalablement.

FRBTIFR-BTI-2025-08679Erteilt von FRGültig bis 2029-07-16

Article d'entretien de type lavette, confectionné en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (Polyester, Polyamide), de forme carrée, aux bords surfilés, présentant un coin muni d’un revers destiné à gratter une surface. Dimensions (en cm) : 36 x 36.

DEBTI10204/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-13

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen von ca. 40 cm x 35 cm, - aus einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Polyester und 20 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert). "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

FRBTIFR-BTI-2025-07244Erteilt von FRGültig bis 2029-07-01

Article en matière textile prévu pour le nettoyage, de type chiffon, de forme carrée, confectionné en étoffe de bonneterie bouclée, de microfibres synthétiques (80% Polyester – 20% Polyamide ), aux bords surfilés. Le produit est présenté sur un cavalier en carton. Dimensions : 35 x35 cm.

DEBTI12388/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-18

Reinigungstücher, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen von ca. 32 , 5 cm x 32 , 5 cm, - aus einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag Polyester und Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - durch Säumen konfektioniert. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

Pos. 6307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.10.10.00?

Die Zolltarifnummer 6307.10.10.00 umfasst Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.10.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6307.10.10.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6307.10.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.10.10.00?

6307.10.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6307.10.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6307.10.10.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630710 Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher > 63071010 aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.10.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.10.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14234/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.10.10.00?

TARIC-Code 6307.10.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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