Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0: Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0 steht für Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6307.10.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6307.10.10.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- 6307.10Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher
- 6307.10.10aus Gewirken oder Gestricken
- 6307.10.10.00.0Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 cm x 11 , 5 cm, - mehrlagig gearbeitet, aus verschiedenen einfarbigen bzw. buntgewirkten (Schlingen-)gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus buntgewirkten Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in zwei unterschiedlichen Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm bzw. 53 cm x 15 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus buntgewirkten Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einer aufgenähten Lasche oder einem auf- genähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in zwei unterschiedlichen Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm bzw. 53 cm x 15 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 42 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer in Kettenwirktechnik hergestellten Oberlage (Wischseite) mit einem Grund und einem Oberflächenmaterial (im Nähwirkverfahren aufgenähte Rundgewirke) sowie einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken; am Rand mit einem aufgenähten, ca. 2 , 3 cm breiten Häkelgalonband (Kettengewirke der Position 6003) versehen; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 42 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer in Kettenwirktechnik hergestellten Oberlage (Wischseite) mit einem Grund und einem Oberflächenmaterial (im Nähwirkverfahren aufgenähte Rundgewirke) sowie einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken; am Rand mit einem aufgenähten, ca. 2 , 3 cm breiten Häkelgalonband (Kettengewirke der Position 6003) versehen; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 , 5 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Oberlage (Wischseite) aus einer Träger-/Grundfläche aus ein- farbigen Gewirken mit auf der Außenseite aufgenähten, die gesamte Fläche bedeckenden Häkelgalonbändern (Kettengewirke der Position 6003) sowie einer Zwischen- und einer Unter- lage aus verschiedenen Gewirken; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 , 5 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Oberlage (Wischseite) aus einer Träger-/Grundfläche aus ein- farbigen Gewirken mit auf der Außenseite aufgenähten, die gesamte Fläche bedeckenden Häkelgalonbändern (Kettengewirke der Position 6003) sowie einer Zwischen- und einer Unter- lage aus verschiedenen Gewirken; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0 umfasst Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.10.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6307.10.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6307.10.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0?
6307.10.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6307.10.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6307.10.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630710 Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher > 63071010 aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.10.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.10.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10098/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0?
Warennummer 6307.10.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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