Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6307.90.10.00: Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6307.90.10.00 steht für Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6307.90.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6307.90.10.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.10aus Gewirken oder Gestricken
  5. 6307.90.10.00Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.10.00

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15733/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Mousepad, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- gerollt und in eine bedruckte Pappbanderole eingesteckt, -- in annähernd rechteckiger Form, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B) von 27 cm x 21 cm, -- aus einem auf der Schauseite mit geprägtem Zellkunststoff (Polyvinylchlorid) versehenen einfarbigen Gewirke aus synthetischen Chemiefasern; das Gewirke ist dicht und geraut und dient damit nicht nur der Verstärkung (Meterware der Position 5903), - anders als in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert, - wird als Unterlage für die "Computer-Maus" verwendet, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304. "Andere konfektionierte Ware (Mousepad) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI16094/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Sichtschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Designs, -- auf einer Papprolle mit einem Papiereinleger in einer Kunststofffolie verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von 90 cm x 300 cm, -- aus einem ca. 0 , 4 mm dicken, bedruckten Kettengewirke aus Spinnstoffen, -- an allen Rändern gesäumt und mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- wird an ein Geländer (z. B. eines Balkons) gespannt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich u. a. aufgrund der Funktion nicht als Plane der Position 6306 dar. "Andere konfektionierte Ware (Sichtschutz) aus Spinnstoffen, aus Gewirke"

NLBTI2026-0286Erteilt von NLGültig bis 2029-08-26

Een krabpaal met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en kenmerken: - bedoeld om katten aan te trekken om aan te krabben; - een vierkante bodemplaat: - - vervaardigd van spaanplaat; - - afmeting van ongeveer 48,5 x 45 cm; - - aan de bovenzijde bekleed met een gebreide pluche stof; - een zogenaamd kattenhuis; - - vervaardigd van spaanplaat; - - afmeting van ongeveer 35 x 25 x 25 cm; - - bekleed met een gebreide pluche stof; - 2 ronde palen; - - vervaardigd van gerecycled papier in stroken; - - afmeting van ongeveer ø 9 x 40 cm; - - omwikkeld met sisal touw; - een rechthoekig plateau; - - vervaardigd van spaanplaat; - - afmeting van ongeveer 50 x 30 cm; - - aan de bovenzijde bekleed met een gebreide pluche stof; - - aan de onderzijde bekleed met textielvlies; - een ronde paal; - - vervaardigd van gerecycled papier in stroken; - - afmeting van ongeveer ø 9 x 40 cm; - - omwikkeld met sisal touw; - een vierkant mandje; - - vervaardigd van spaanplaat; - - afmeting van ongeveer 35 x 35 x 9 cm; - - bekleed met een gebreide pluche stof; - een balletje (met belletje) aan een touwtje; - - vervaardigd van een gebreide pluche stof; Wordt tezamen verpakt aangeboden met het montage materiaal in een doos van golfkarton.

DKBTI25-5000457Erteilt von DKGültig bis 2029-08-26

Varen er en såkaldt næsenisse i form af en kegleformet figur af tekstil. Varen har en fyldig krop, to arme, langt skæg og en lang, spids hue. Mellem skægget og huen ses en stor fyldig næse. Huen udgør cirka 2/3 af varens samlede højde. Varen har ingen ben, og den er ikke anatomisk korrekt i forhold til den menneskelige krop. Bunden af kroppen har fyld af materiale med tyngde for at stabilisere varen. Varen er sammenføjet ved syning og limning. Varen kan bruges til dekoration. Varens hænder er af filt, mens arme, krop, skæg og hue er af trikotage. Inden i varen er der blødt polyesterfyld og i bunden er der et materiale med tyngde. Varen er 20 cm høj. Den modtagne vareprøve er rød (krop og arme), hvid (skæg) og grå (hænder og hue), mens næsen er ferskenfarvet.

DEBTI15386/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Katzenkratzbaum, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, - mit einer Gesamthöhe von laut Antrag 123 cm, - mit einer runden Grundplatte aus Holz (∅: ca. 59 cm), die bis auf die Unterseite mit Plüsch- gewirken aus Spinnstoffen überzogen ist, - mit vier annähernd blütenförmigen Liegeplatten/-mulden (∅: max. ca. 42 cm) aus Holz, die bis auf die Unterseiten mit den o. g. Plüschgewirken überzogen sind, mit Schaumkunststoff und Wattierungsstoff gepolstert; an den Unterseiten zweier Liegeplatten jeweils mit einem an einer elastischen Kordel befestigten, gepolsterten Plüschball mit Glöckchen versehen, - mit zwei Säulen aus Pappe (Ø: ca. 8 , 5 cm, H: 1 x ca. 55 cm, 1 x ca. 35 cm); auf den Mantelflächen mit Seilen aus laut Antrag Sisal umwickelt, - mit einem gebogenen "Stamm" (Ø: ca. 6 cm, L: ca. 40 cm) und einem gebogenen "abzweigenden Ast" (D: ca. 6 cm, L: ca. 60 cm bzw. ca. 35 cm) aus augenscheinlich unedlem Metall; auf den Mantelflächen jeweils mit Seilen aus laut Antrag Sisal umwickelt; mit einem kegelstumpfförmigen unteren Ende des Stammes (∅: max. ca. 20 cm, H: ca. 15 cm) aus augenscheinlich Kunststoff; auf der Mantelfläche mit den o. g. Plüschgewirken überzogen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient der Beschäftigung von und als Ruheplatz für Katzen, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9403, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Seile und die Gewirke gegenüber dem Metall, dem Holz und der Pappe den Charakter der Ware; im Hinblick auf den Umfang ver- leihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Katzenkratzbaum), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI18897/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Tierbett, Foto siehe Anlage, - in Form eines nahezu rechteckigen Körbchens; laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 70 cm × 55 cm, mit einer Höhe von ca. 18 cm und einem bis zu ca. 12 cm hohen Rand; vorn mit einem bis zu ca. 5 cm tiefer gearbeiteten Einstieg, - mit einer Liegefläche, einer Randinnenseite und einer Randaußenseite (im oberen Bereich) aus buntgewirkten Plüschgewirken, - mit einer Randaußenseite (im unteren Bereich) aus buntgewebten Geweben (augenscheinlich mit eingewebten Chenillegarnen), - mit einem rutschhemmend punktuell bedruckten Bodenteil aus einfarbigen Geweben, - zur Entnahme der mit Wattierungsstoffen gefüllten Vliesstoffpolster am inneren Rand der Liegefläche mit einem umlaufenden Reißverschluss versehen; zur Entnahme des laut Antrag viskoelastischen Schaumstoffpolsters am äußeren Bodenrand mit einem über eine Schmal- und eine Längsseite reichenden Reißverschluss ausgestattet, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammennähen konfektioniert, - keine Einreihung in die Position 9404, da Körbchen aus Spinnstoffen keine Ähnlichkeit mit Bettausstattungen und ähnlichen Waren aufweisen; zudem ohne zusätzliche Elemente, die auf eine Verwendung als Bettausstattung hinweisen, - ohne raumbezogene Funktion, somit auch keine Ware der Position 6304, - dient als Ruheplatz für Tiere, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewirke den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Tierbett), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI19889/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Schnullerhalter, Foto siehe Anlage, - an einem Kunststoffaufhänger befestigt, - in Form eines Teddybär-Kopfes gearbeitet, mit einer Länge von ca. 13 cm und einer Breite von ca. 16 , 5 cm, - auf der Vorderseite mit einer Außenseite aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus einfarbigen Plüschgewirken sowie einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken und einer Innen- seite aus undichten, mit Zellkunststoff überzogenen Gewirken (Meterware des Kapitels 39), - mit einer Rückseite aus einfarbigen Samtgewirken, - alle Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - vorn mit einem aufgestickten Gesicht und hinten mit einem Markenemblem verziert, - am unteren Rand mit einer ca. 8 , 5 cm langen Gewebeschlaufe zur Befestigung an einem Schnuller versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Spielzeug in die Position 9503, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewirke aus Spinn- stoffen gegenüber dem Kunststoff der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Schnullerhalter), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI19901/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Schnullerhalter, Foto siehe Anlage, - an einem Kunststoffaufhänger befestigt, - in Form eines Teddybärs gearbeitet, mit einer Länge von ca. 20 cm und einer Breite von ca. 16 , 5 cm, - auf der Vorderseite mit einer Außenseite aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus einfarbigen Plüschgewirken sowie einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken und einer Innen- seite aus undichten, mit Zellkunststoff überzogenen Gewirken (Meterware des Kapitels 39), - mit einer Rückseite aus einfarbigen Samtgewirken, - alle Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - mit einem aufgestickten Gesicht und einem Markenemblem verziert, - auf einer Seite mit einer ca. 8 , 5 cm langen Gewebeschlaufe zur Befestigung an einem Schnuller versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Spielzeug in die Position 9503, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewirke aus Spinn- stoffen gegenüber dem Kunststoff der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Schnullerhalter), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 63, sofern sie nicht in anderen Positionen des Abschnitts XI erfasst sind. Darunter fallen auch Waren, die auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden können und die im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI konfektioniert sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, Absätze 1 und 3). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken in den KN-Code 6307 90 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1370 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. EU Nr. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.10.00?

Die Zolltarifnummer 6307.90.10.00 umfasst Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6307.90.10.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.10.00?

6307.90.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6307.90.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6307.90.10.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere > 63079010 aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15733/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.10.00?

TARIC-Code 6307.90.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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