Zolltarifnummer 6307.90.91: Andere konfektionierte Waren, aus Filz
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6307.90.91 steht für Andere konfektionierte Waren, aus Filz. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6307.90.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6307.90.91
- Drittlandszoll
- 6,3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.91
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem mit der Abbildung eines Hundes und Hinweisen zur Nutzung durch Hunde bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- in Form eines Fantasiewesens, in den Abmessungen (H x B x T) von ca. 18 cm x 23 cm x 6 cm, -- aus zweilagigen Flächenerzeugnissen aus Spinnstoffen mit jeweils einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus einem genadelten Filz und einer Innenlage aus einem einfarbigen Gewirke; mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem eingelegten, nur für Hunde hörbaren, sog. leisen Quietschmechanismus versehen, -- mit "Armen" aus einem dreilitzigen Seil aus 100 % Baumwolle, das durch den "Körper" gezogen, an den Enden abgeknotet und zu Fransen gearbeitet ist, -- mit aufgestickten Verzierungen ("Gesicht" und "Schlips") versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Beschaffenheit und Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Filz gegenüber dem Seil den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Stanzling, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit abgerundeten Ecken und einer Aussparung (L x H: 4 , 5 cm x 3 , 3 cm) in der Mitte, in den Abmessungen (L x H) von ca. 7 , 5 cm x 4 , 6 cm, -- aus einem genadelten Filz aus synthetischen Chemiefasern, -- auf der Rückseite mit Kleber und einer Abdeckfolie versehen, - anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert, - laut Antrag universell einsetzbar u. a. in den Anwendungsbereichen Schwingungsisolierung und Schalldämpfung sowie zum Schließen größerer Lücken bei anspruchsvollen Klebeflächen, wie z. B. bei gekrümmten Flächen eines KFZ-Interieurs, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in das Kapitel 87. "Andere konfektionierte Ware (Stanzling), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Schutzabdeckung, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tragetasche verpackt und in eine bedruckte Pappbanderole eingesteckt, - auf die Größe eines PKW abgestimmt und diesen fast vollständig bedeckend; dreidimensional gearbeitet, in den Abmessungen (L x B x H) von laut Antrag: 510 cm x 178 cm x 119 cm; daher keine Plane der Position 6306, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Seitenteilen aus jeweils einem ca. 0,6 mm dicken, einseitig (Außenseite) mit einer geprägten Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Nadelfilz der Position 5602 mit einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT, -- im Bereich der Dach-, Heckklappen- und Motorhaubenoberfläche aus jeweils einem ca. 5 mm dicken, dreilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus einfarbigen Gewirken, einer Zwischen- lage aus Zellkunststoff und einer Innenlage aus punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen, - an den Verbindungsnähten mit kontrastfarbenen Randeinfassungen aus Gewirken aus Spinn- stoffen versehen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt sowie zur Befestigung der Ab- deckung teilweise elastisch verengt und mit diversen Gurtbändern mit Klickverschluss aus Kunststoff ausgestattet, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in das Kapitel 87, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Nadelfilze den Charakter der Ware, u. a. somit keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9010. "Andere konfektionierte Ware (Schutzabdeckung), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Pferdeapfel-Nachbildung, sog. Pferdeäpfel -Hobby Horsing-, Art. 15213, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zu mehreren Stück in einer Tüte verpackt, - annähernd kugelförmig, mit einem Durchmesser von ca. 5 cm, - durch Verfilzen von laut Antrag Wolle abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - dient laut Antrag der spielerischen Betätigung; stellt sich aufgrund der neutralen Form jedoch nicht als Spielzeug der Position 9503 dar, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304. "Andere konfektionierte Ware (Pferdeapfel-Nachbildung), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Varen er selvklæbende filtpuder i forskellige farver, former og størrelser, der foreligger i en plastkuffert, hvor de er fordelt i 12 rum. Filtpuderne bruges som beskyttelse under fx møbler og andre varer som kan ridse gulve og andre overflader. Det er oplyst, at filtpuderne er lavet af nålefilt af polyester og har dobbeltklæbende tape på bagsiden. Plastkufferten er lavet af polypropylen. Ifølge det oplyste indeholder varen 146 runde filtpuder med diameter 20, 25 og 30 mm. 129 kvadratiske filtpuder i størrelse 20 x 20, 25 x 25 og 30 x 30 mm. Alle størrelserne findes i både sort og hvid.
Podkładki ochronne wykonane z filcu. Podkładki stosowane m.in. do ochrony garnków i patelni przed zarysowaniami, jako podkładki pod ciepłe naczynia. Opakowanie: torebka foliowa z papierową etykietą zawiera 3 szt. podkładek o wymiarach 27 cm, 33 cm i 38 cm.
Article de bijouterie de fantaisie, de type épinglette (pin's) en matière textile de feutrine pailletée représentant un cœur comportant un système de fixation sur l’envers avec attache en métal. Cet article est conditionné pour la vente au détail et présenté dans une coquille d’œuf recyclée, emballé dans une boîte en carton.
Article de bijouterie de fantaisie, de type épinglette (pin's) en matière textile de feutrine de couleur, pailletée représentant un piment et comportant un système de fixation sur l’envers avec attache en métal.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.91?
Die Zolltarifnummer 6307.90.91 umfasst Andere konfektionierte Waren, aus Filz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.91?
Der Drittlandszollsatz für 6307.90.91 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.91?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.91?
6307.90.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6307.90.91 im Zolltarif eingeordnet?
6307.90.91 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.91?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI17998/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.91?
KN-Code 6307.90.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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