Zolltarifnummer 6308.00.00: II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN, Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6308.00.00 steht für II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN, Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6308.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6308.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6308Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 6308.00.00II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN, Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6308.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bastel-/Stickpackung: Frühling in den Bergen, Art. 108-968, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), bestehend aus einem Grundgewebe, Garnabschnitten und Garn aus Spinnstoffen und Zubehör (zwei Sticknadeln, Perlen und eine Stickanleitung), - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappumschlag für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Grundgewebe: -- in den Abmessungen: ca. 43 cm x 49 cm, -- aus einem sog. Aida-Gewebe aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), das mit den Garnabschnitten und den Perlen bestickt werden soll, - Garnabschnitte: -- in verschiedenen Farben; auf einer Pappkarte farblich sortiert, -- auf ca. 100 cm Länge gechnitten; aus lt. Antrag Chemiefasern, - Garn: -- gezwirnt; lt. Antrag aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- auf einer Unterlage aus Pappe aufgemacht; dient dem Aufsticken der Perlen, - Zubehör: -- zwei Sticknadeln aus unedlem Metall, -- verschiedenfarbige Perlen aus lt. Antrag Glas, -- Stickanleitung aus Papier. "Warenzusammenstellung, aus Gewebe und Garn, mit Zubehör, für die Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
Bastelpackung: Katzenjammer, Art. 109-001, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), bestehend aus einem Grundgewebe, Garn aus Spinnstoffen und Zubehör (zwei Sticknadeln, Perlen, Dekosteine und eine Stickanleitung), - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappumschlag für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Grundgewebe: -- in den Abmessungen: ca. 44 cm x 44 cm, -- aus einem sog. Satingewebe aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), das mit dem Garn, den Perlen und den Dekosteinen bestickt werden soll, - Garn: -- gezwirnt; lt. Antrag aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- auf einer Unterlage aus Pappe aufgemacht; dient dem Aufsticken der Perlen und der Dekosteine, - Zubehör: -- zwei Sticknadeln aus unedlem Metall, -- verschiedenfarbige Perlen aus lt. Antrag Glas, -- Dekosteine aus augenscheinlich Kunststoff, -- Stickanleitung aus Papier, - stellt kein Bastelset der Position 9503 dar, da die "Bastel"-Tätigkeit lediglich im Verzieren besteht. "Warenzusammenstellung, aus Gewebe und Garn, mit Zubehör, für die Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), bestehend aus einem Grundgewebe, verschiedenfarbigen Garnabschnitten aus Spinnstoffen und Zubehör (einer Sticknadel, einer Klappkarte aus Papier/Pappe, einem Briefumschlag aus Papier und einer Stickanleitung); Artikelbezeichnung: 3 Weihnachtskarten im Set (Art. 823-146), siehe beigefügtes Foto, - jeweils in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - als Set mit 3 verschiedenen Warenzusammenstellungen gemeinsam verpackt, - dient dem Basteln von Weihnachtskarten; die auf dem Gewebe aufgestickten Motive werden in die Karten eingeklebt und können mit den Umschlägen versendet werden, - Grundgewebe: in den Abmessungen: 16 cm X 14 cm, -- aus einem sog. Aida-Gewebe, das mit den Garnabschnitten bestickt werden soll; aus lt. Antrag 100 % Baumwolle; gebleicht, - Garnabschnitte (bestehend aus einem zusammengeknoteten Bündel Garnen): -- auf etwa 90 cm Länge geschnitten; aus lt. Antrag mengenmäßig vorherrschend Garnen aus 100 % Baumwolle; in verschiedenen Farben, - Zubehör: -- eine Sticknadel aus unedlem Metall, - Klappkarte: -- aus Papier/Pappe, -- Briefumschlag: -- aus Papier - Stickanleitung: - aus Papier.
ASSORTIMENT, COMPOSÉ DE TISSU, DE FILS ET D'ACCESSOIRES, CONSTITUÉ EN VUE DE LA RÉALISATION DE BRODERIES COMPRENANT : - DES AIGUILLÉES DE FILS DE COTON DE DIVERSES COULEURS, - UNE AIGUILLE À BRODER EN MÉTAL (FER OU ACIER) CONDITIONNÉE DANS UN SACHET PLASTIQUE, - UN SUPPORT CONSISTANT EN UN RECTANGLE DE TISSU, DE TYPE TOILE, BLANC, AYANT POUR DIMENSIONS : 11,4 CM DE LONGUEUR ET 1,5 CM DE LARGEUR. CE RECTANGLE EST REPLIÉ EN DEUX ET SES DEUX EXTRÉMITÉS SONT FIXÉES ENSEMBLE DANS UNE BARRE EN MÉTAL À LAQUELLE EST ACCROCHÉE UN PETIT MOUSQUETON AINSI QUE DEUX CHAÎNETTES SUR LESQUELLES SONT ENFILÉS DES ORNEMENTS TELS QUE PERLES EN PLASTIQUE, NOEUD EN MÉTAL..., - UN FEUILLET DE PRÉSENTATION COMPRENANT UN MODE D'EMPLOI APPUYÉ DE DEUX EXEMPLES DE DESSINS À BRODER ET DE PHOTOS FIGURANT LES DIFFÉRENTES MÉTHODES DE BRODERIE. CES ARTICLES SONT CONDITIONNÉS ENSEMBLE POUR LA VENTE AU DÉTAIL DANS UN SACHET PLASTIQUE.
Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), bestehend aus einem Grundgewebe, verschiedenfarbigen Garnabschnitten aus Spinnstoffen und Zubehör (zwei Sticknadeln, Nadelfilz und einem sog. Fadenhalter aus Pappe sowie einer Stickanleitung), sog. Gobelin-Weihnachts-Stiefel, Stickpackung, Art.-Nr. 815-696, siehe Foto - in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer umschlagähnlichen Blisterpackung verpackt, - Grundgewebe: in den Abmessungen 54 cm lang und 33 cm breit, -- aus lt. Antrag Aidagewebe (100 % Baumwolle), -- an einer Schmalseite mit einer Webkante, -- soll mit den Garnabschnitten bestickt und anschließend in Form eines Stiefels ge- schnitten werden, - Garnabschnitte: auf etwa 85 cm Länge geschnitten, in 4 Stränge aufgeteilt und verknotet, zu einem Strang zusammengebunden, -- die einzelnen Stränge bestehen überwiegend aus Garnen aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, einzelnen Garne aus lt. Antrag 100 % Wolle und einzelne metallisierte Garne, - Zubehör: -- zwei Sticknadeln aus unedlem Metall, -- Nadelfilz aus Chemiefasern, Abmessungen: 42 x 32 cm (LxB), soll als Rückseite auf die fertige Stickerei aufgenäht werden, -- Fadenhalter aus Pappe, Abmessungen: 28 x 5 cm (LXB), in der Mitte der kurzen Seite mit einem Knick und pro Seite mit 22 vorgestanzten Löchern, durch die die Garnabschnitte nach Farbe sortiert, gefädelt werden können, -- Stickanleitung aus Papier.
ASSORTIMENT COMPOSÉ DE FORMES EN FEUTRINE ET EN ORGANZA ET D'ACCESSOIRES CONSTITUÉ EN VUE DE LA RÉALISATION DE BRODERIES ET DE BROCHES COMPRENANT : - DES AIGUILLÉES DE FIL PERLÉ, - UNE ÉPINGLETTE EN MÉTAL, - DES MORCEAUX EN FEUTRINE DÉCOUPÉS EN FORME (FLEURS, FEUILLES, COEURS,...). - DES MORCEAUX EN ORGANZA DÉCOUPÉS EN FORME (FLEURS, FEUILLES, COEURS,...). CES ARTICLES SONT CONDITIONNÉS ENSEMBLE POUR LA VENTE AU DÉTAIL DANS UN SACHET PLASTIQUE. LES FORMES SONT DESTINÉES À ÊTRE BRODÉES ET À ÊTRE APPLIQUÉES SUR LES ÉPINGLETTES POUR FORMER UNE BROCHE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Warenzusammenstellungen zu Handarbeitszwecken. Sie müssen mindestens ein Stück Gewebe (z. B. Stramin, mit oder ohne aufgedruckten Handarbeitsmustern) und Garne, auch auf Längen geschnitten (Stickgarne, Florgarne für Teppiche) enthalten. Sie können auch mit Zubehör (z. B. Nadeln und Häkchen) versehen sein. Das Gewebe darf in jeder beliebigen Form vorliegen und auch konfektioniert sein, wie es z. B. bei gesäumtem Stramin zur Herstellung von Tapisserien als Nadelarbeit der Fall ist; es ist zu beachten, dass das Gewebe jedoch den Charakter eines Ausgangsmaterials zur Ausführung einer Arbeit noch aufweisen muss und nie eine „Ware“ darstellen darf, die ohne weitere Bearbeitung verwendet werden kann, wie es der Fall wäre bei einer gesäumten Tischdecke, die mit einigen wenigen Stickmustern verziert werden soll. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für Ausschusses für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur hat sich auf seiner 400. Sitzung ((Textilien) vom 15. und 16. Juni 2006) mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Textteil „auch mit Zubehör“ im Positionswortlaut der Position 6308 die Auslegung gestattet, dass auch solches Zubehör vom Positionswortlaut erfasst wird, das für die spätere Verwendung von Waren dieser Position (z.B. Tapisserien) bestimmt ist, wie Bilderrahmen, Broschen, etc.
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6308.00.00?
Die Zolltarifnummer 6308.00.00 umfasst II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN, Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6308.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6308.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6308.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630800. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6308.00.00?
6308.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6308.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6308.00.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6308 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6308.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6308.00.00 erfasst, zum Beispiel DE14174/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6308.00.00?
KN-Code 6308.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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