Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.19: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.19 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6402.19
Drittlandszoll
16,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.19Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.19

HS-Code6402.196 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/4583/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-03

Sportschuhe (lt. Antrag "Mountain Touring Schuh", s. Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kautschuk (mit glasfaserverstärkter Nylonzwischensohle), - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnisse mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit einem Schnür- und einem Klettverschluss versehen, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der zwischen Einleg- und Zwischensohle eingelegten Schuhplattenmutter (Metallplatte mit Bohrungen) zur Anbringung einer Schuhplatte (Pedalhaken) zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal

DEF/4580/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-03

Sportschuhe (lt. Antrag "Heavy Duty MTB-Wettkampf-/Leistungssportschuh", s. Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kautschuk (mit glasfaserverstärkter Nylonzwischensohle), - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnisse mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff und Kautschuk als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit zwei Klettverschlüssen und einem Ratschenverschluss versehen, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der zwischen Einleg- und Zwischensohle eingelegten Schuhplattenmutter (Metallplatte mit Bohrungen) zur Anbringung einer Schuhplatte (Pedalhaken) zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal

DEF/4584/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-03

Sportschuhe (lt. Antrag "Mountain Touring Schuh", s. Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kautschuk (mit glasfaserverstärkter Nylonzwischensohle), - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnisse mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit einem Schnürverschluss versehen, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der zwischen Einleg- und Zwischensohle eingelegten Schuhplattenmutter (Metallplatte mit Bohrungen) zur Anbringung einer Schuhplatte (Pedalhaken) zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal

DEF/4585/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-03

Sportschuhe (lt. Antrag "SPD-System Sandale", s. Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) Kautschuk (mit eingearbeitetem Nylonsohlenkern), - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstofferzeugnisse mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit drei Klettverschlüssen versehen, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der zwischen Einleg- und Zwischensohle eingefügten Schuhplattenmutter (Metallplatte mit Bohrungen) zur Anbringung einer Schuhplatte (Pedalhaken) zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal

DEF/1949/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-05-02

Sportschuhe, lt. Antrag "Herren Radschuh Art. 997 A", siehe Foto, - mit Laufsohlen (lt. Antrag) aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend), Leder und Spinnstoff, - mit Verstärkungsteilen aus Spinnstoff, - mit einem Schnürsenkelverschluss und einem Klettbandverschluss über dem Spann, - zur Verwendung als Radsportschuh vorgesehen aufgrund -- der steifen, nicht biegsamen Laufsohle, -- der in der Laufsohle (nach Entfernung eines 3,5 x 6,5 cm großen Bereichs der Laufsohle sichtbaren) eingelassenen Vorrichtung aus Metall mit vier Gewindebohrungen zum Anschrauben einer Pedalplatte zum Festklemmen des Schuhs an das Fahrradpedal.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Zu Unterposition 6402 1900 Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu diesem Kapitel gilt nur für Schuhe, die für die Ausübung einer konkreten Sportart bestimmt sind und deren in der Unterpositions-Anmerkung genannte abnehmbare oder dauerhaft befestigte Vorrichtungen die Verwendung für alle anderen Zwecke, insbesondere das Gehen auf asphaltiertem Straßenbelag, durch Höhe, Steife oder mangelnde Rutschfestigkeit etc. der Vorrichtungen erschweren1).

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.19?

Die Zolltarifnummer 6402.19 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.19?

Der Drittlandszollsatz für 6402.19 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.19?

6402.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.19 im Zolltarif eingeordnet?

6402.19 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.19 erfasst, zum Beispiel DEF/4583/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.19?

HS-Unterposition 6402.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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