Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.19.00.00.0: Sportschuhe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.19.00.00.0 steht für Sportschuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.19.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6402.19.00.00.0
Drittlandszoll
16,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.19andere
  4. 6402.19.00.00.0Sportschuhe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.19.00.00.0

HS-Code6402.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6402.19.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6402.19.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30360/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-08

Fußballschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, mit Stollen versehen, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - das Oberteil ist mit Kunststoff verstärkt, - mit einer Schnürvorrichtung, zusätzlich über dem Spann und im Bereich des Knöchels elastisch verengt, - seitlich, auf dem Spann und im Bereich der Ferse mit einem Firmenlogo versehen. "Schuhe (Sportschuhe), andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Unterposition (HS) 6402 12 genannte"

DEBTI6332/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-20

Fußballschuhe, Größe 31, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, mit Stollen versehen, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenseite aus Kunststoff), - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - mit einem Schnürsenkelverschluss. "Schuhe (Sportschuhe), andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Unterposition (HS) 6402 12 genannte"

DEBTI53918/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-11

Fußballschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, mit Stollen versehen, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - das Oberteil ist mit Kunststoff verstärkt, - seitlich sowie im Bereich der Ferse und des Spanns mit Firmenlogos versehen, - mit einer Schnürvorrichtung, zusätzlich über dem Spann und im Bereich des Knöchels elastisch verengt. "Schuhe (Sportschuhe), andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Unterposition (HS) 6402 12 genannte"

DEBTI2492/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-26

Fußballschuhe, Größe 35,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, mit Stollen versehen, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - das Oberteil ist mit Kunststoff verstärkt, zusätzlich mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff versehen, - mit einem Schriftzug und mit Firmenlogos versehen, - über dem Spann und im Bereich des Knöchels elastisch verengt. "Schuhe (Sportschuhe), andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Unterposition 6402 12 genannte"

DEBTI2273/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-26

Fußballschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, mit Stollen versehen, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenseite aus Kunststoff), - das Oberteil ist mit Kunststoff verstärkt, - mit einem Schriftzug und Firmenlogos versehen, - mit Schnürsenkelverschluss. "Schuhe (Sportschuhe), andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Unterposition 6402 12 genannte"

DEBTI2133/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-26

Fußballschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, mit Stollen versehen, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - im Bereich des Vorderfußes und der Ferse mit Firmenlogos versehen, - mit einer Schnürvorrichtung, zusätzlich über dem Spann und im Bereich des Knöchels elastisch verengt. "Schuhe (Sportschuhe), andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Unterposition 6402 12 genannte"

DEBTI2292/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-26

Fußballschuhe, Größe 35,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, mit Stollen versehen, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - das Oberteil ist mit Kunststoff verstärkt, - mit einem Schriftzug und mit Firmenlogos versehen, - mit einer Schnürvorrichtung, zusätzlich über dem Spann und im Bereich des Knöchels elastisch verengt. "Schuhe (Sportschuhe), andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Unterposition 6402 12 genannte"

DEBTI2288/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-23

Fußballschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, mit Stollen versehen, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - im Bereich des Vorderfußes und der Ferse mit Firmenlogos versehen, - mit einer Schnürvorrichtung, zusätzlich über dem Spann und im Bereich des Knöchels elastisch verengt. "Schuhe (Sportschuhe), andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Unterposition 6402 12 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Zu Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 1900: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64. Zu Unterposition 6402 1900 Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu diesem Kapitel gilt nur für Schuhe, die für die Ausübung einer konkreten Sportart bestimmt sind und deren in der Unterpositions-Anmerkung genannte abnehmbare oder dauerhaft befestigte Vorrichtungen die Verwendung für alle anderen Zwecke, insbesondere das Gehen auf asphaltiertem Straßenbelag, durch Höhe, Steife oder mangelnde Rutschfestigkeit etc. der Vorrichtungen erschweren1).

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.19.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6402.19.00.00.0 umfasst Sportschuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.19.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6402.19.00.00.0 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.19.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.19.00.00.0?

6402.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6402.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640219 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.19.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30360/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.19.00.00.0?

Warennummer 6402.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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