Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.91.10: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit einem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.91.10 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.91.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6402.91.10
Drittlandszoll
17 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6402.91.10Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.91.10

HS-Code6402.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.91.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ROBTI2025/004987Erteilt von ROGültig bis 2028-07-16

Conform descrierii solicitantului si imaginilor publicate in baza de date, produsul reprezinta incaltaminte de protectie tip bocanc cu bombeu de securitate metalic, rezistent la soc mecanic de 200 joule; cu fete din material plastic tip microfibra, hidrofobizata; cu captuseala textila; brant fabricat din EVA ( Etilen Acetat de Vinil); talpa din poliuretan cu dubla densitate, injectat direct pe fete; cu sistem de inchidere prin siret. Incaltamintea acopera glezna (inaltimea carambi de min. 125 mm). Produsul este destinat utilizarii in industria alimentara, industria farmaceutica, laboratoare. Produsul respecta standardul EN ISO 20345:2022.

ROBTI2022/003844Erteilt von ROGültig bis 2025-03-10

Conform descrierii solicitantului si imaginilor publicate in baza de date, cele doua variante de produse reprezinta perechi de bocanci de protectie cu fete din material plastic tip microfibra semipermeabila și cu bombeu de protectie din metal. Încaltamintea acopera glezna, la interior poate fi căptusita cu material textil sau cu blana sintetica, iar sistemul de inchidere este cu sireturi. Talpa exterioara este din poliuretan alb injectat direct pe fete. Produsele sunt destinate utilizarii in industriile alimentara si farmaceutica si respecta standardul EN ISO 20345, categoria S2, pentru incaltamintea de siguranta utilizata în scopuri generale.

ROBTI2018/003066Erteilt von ROGültig bis 2021-11-27

Conform descrierii puse la dispoziţie de solicitant şi a fotografiei publicate în baza de date, produsul reprezintă o pereche de bocanci de protecţie cu feţe din microfibră (conform EN ISO 20345, categoria S2). Acest standard internaţional specifică cerinţele de bază şi suplimentare (opţionale) pentru încălţămintea de siguranţă utilizată în scopuri generale. Include, de exemplu, riscuri mecanice, rezistenţa la alunecare, riscuri termice, comportament ergonomic. Sunt destinaţi utilizării în industriile alimentară şi farmaceutică. Bocancii sunt prevăzuţi cu bombeu metalic. La interior, pot fi căptuşiţi cu material textil sau cu blană sintetică. Sistemul de închidere este cu şireturi. Talpa exterioară este confecţionată din poliuretan alb injectat direct pe feţe.

DEBTI20323/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-29

Sticherheitsstiefel (lt. Antrag: "Sicherheitsschuhe Trivero", in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage) lt. Antrag: -- mit Laufsohlen aus Kautschuk, -- mit Oberteil aus Kunststoff (den größten Teil der Außenfläche bildend), Leder und Spinnstoff, -- mit Schnürsenkelverschluss, -- mit einem Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe"

DE9907/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-11

Sicherheitsstiefel (lt. Antrag: "A3-Art. 9355640 - e.s. S3 Sicherheitsschuhe Kajam", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend), Kautschuk (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kautschuk) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - den Knöchel bedeckend, - mit Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den UPos. 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe"

DE12851/15-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-10

Sicherheitsstiefel (lt. Antrag: "9357xxx - Sicherheitsschuh Tarazet", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kautschuk (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kautschuk), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - den Knöchel bedeckend, - mit Metallschutz in der Vorderkappe "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den UPos. 6402 1210 bis 6402 2000 genannt, den Knöchel bedeckend, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe"

DE10618/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-05-24

Sicherheitsstiefel (lt. Antrag: "Sicherheitsschuh Kajam, Art. Nr. 9355xxx", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - mit aufgesetzten Verstärkungsteilen aus Kunststoff im Knöchelbereich, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - den Knöchel bedeckend, - mit Metallschutz in der Vorderkappe "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den UPos. 6402 1210 bis 6402 2000 genannt, den Knöchel bedeckend, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe"

RO2011/000819Erteilt von ROGültig bis 2017-07-20

Bocanc de protecţie cu bombeu metalic. Produsul reprezintă un articol de încălţăminte care acoperă glezna dar nu genunchiul, cu feţe din microfibră şi căptuşeală textilă. Talpa produsului este din poliuretan dublă densitate injectată direct pe feţe.Tocul este turnat împreună cu talpa şi are o înălţime de 3,5 cm. Produsul este destinat atât femeilor cât şi bărbaţilor şi este destinat în industria alimentară şi farmaceutică.Microfibra reprezintă un material semipermeabil, antibacterian, cu caracteristici superioare pielii şi este compusă din 24% poliuretan şi 46% poliamidă.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 1990 bzw. 6402 9190 KN eingereiht wurden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.91.10?

Die Zolltarifnummer 6402.91.10 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.91.10?

Der Drittlandszollsatz für 6402.91.10 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.91.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.91.10?

6402.91.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.91.10 im Zolltarif eingeordnet?

6402.91.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640291 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.91.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.91.10 erfasst, zum Beispiel ROBTI2025/004987. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.91.10?

KN-Code 6402.91.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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