Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.91: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.91 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe, den Knöchel bedeckend. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

6402.91 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6402.91
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.91Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe, den Knöchel bedeckend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.91

HS-Code6402.916 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE9380/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-22

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Freizeitschuhe", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend), Leder und Spinnstoff, - auf das Oberteil ist hinten ein Stück aus Kunststoff als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss mit abstehenden Haken, - den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den Unterpositionen 6402 12 bis 6402 20 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE19303/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-10

Motorradstiefel (lt. Antrag: "Motorradstiefel, Art. 8400", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Stellradverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den Unterpositionen 6402 12 bis 6402 20 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE18289/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-10-09

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Stiefel, WORKES BIS (Ref.944696)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil ist ein Hinterriemen aus Kunststoff als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - den Knöchel bedeckend, - mit einem ca. 6 cm hohen Absatz "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den Unterpositionen 6402 12 bis 6402 20 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE18292/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-10-09

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Stiefel, ALYSON (Ref.944748)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Zierriegel mit Schnallenverschluss, - den Knöchel bedeckend, - mit einem ca. 2 cm hohen Absatz "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den Unterpositionen 6402 12 bis 6402 20 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE18288/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-10-09

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Stiefel, AGATHE (Ref.944745)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - u. a. mit Zierriemen aus Kunststoff ausgestattet, - den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den Unterpositionen 6402 12 bis 6402 20 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE18293/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-10-09

Stiefel (lt. Antrag: "Schuhe, RUBY (Ref.944720)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkel- und Klettverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Position 6401 und in den Unterpositionen 6402 12 bis 6402 20 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE8684/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-08-04

Freizeitstiefel (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Angaben) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Reißverschluss, - den Knöchel bedeckend

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 1990 bzw. 6402 9190 KN eingereiht wurden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.91?

Die Zolltarifnummer 6402.91 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe, den Knöchel bedeckend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.91?

Für 6402.91 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.91?

6402.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.91 im Zolltarif eingeordnet?

6402.91 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.91 erfasst, zum Beispiel DE9380/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.91?

HS-Unterposition 6402.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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