Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.99.31.00: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Absatz und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.99.31.00 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.99.31.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6402.99.31.00
Drittlandszoll
16,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.99andere Schuhe, andere
  4. 6402.99.31mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
  5. 6402.99.31.00Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.99.31.00

HS-Code6402.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.99.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6402.99.31.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4201/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-16

Sandalen, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoffen (u. a. Randeinfassungen) aufgesetzt, - mit Klettverschlüssen, - auf dem oberen Klettverschlussriegel über dem Spann mit einem Firmenlogo versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3 , 6 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

DEBTI4207/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Sandalen, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoffen (u. a. Randeinfassungen) aufgesetzt, - mit Klettverschlüssen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3 ,8 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

DEBTI4208/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Sandalen, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoffen (u. a. Randeinfassungen) aufgesetzt, - mit Klettverschlüssen, - seitlich mit einem Firmenlogo versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 4 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

DEBTI50560/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Pumps , Größe 4 1/2, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; großflächig mit dreieckigen Ausstanzungen versehen) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 4 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

DEBTI49968/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Sandalen, Größe 38/39, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus geschäumtem, strukturiertem Kunststoff (Strickoptik), - auf der Innensohle mit einem Firmenlogo versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3 , 2 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

DEBTI48091/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Sandalen, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - seitlich mit einem Firmenlogo versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3 , 2 cm, somit keine Ware der Unter- position (KN) 6402 9939. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

DEBTI35127/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Sandalen mit Absatz, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - seitlich mit Schnallenverschluss, - über dem Spann mit einem ovalen Zierelement mit reliefartigem Firmenlogo aus augenschein- lich unedlem Metall, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 7,5 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

DEBTI35112/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Freizeitschuhe, Größe 33, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt, seitlich mit Aussparungen) aus Kunststoff (Schaum- kunststoff; Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, damit keine Ware der Position 6404), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoff aufgesetzt, - über dem Spann mit einem Klettverschluss und einer durch Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen geführten elastischen Kordel, - im Bereich der Lasche und der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich und auf der Klettverschlusslasche mit Firmenlogos versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3,2 cm. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Zu Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939: Unter „Blatt“ ist das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils zu verstehen. Zu Unterposition 6402 99 31: Für die Zwecke dieser Unterposition ist es unerheblich, ob sich der Absatz von der Sohle abgrenzen lässt oder ob der Absatz einen von der Sohle nicht abgrenzbaren Teil bildet (z. B. Keilsohle, Plateausohle). Aus nachstehenden Abbildungen ist ersichtlich, wie zu messen ist: A ist der Punkt, wo das Oberteil beginnt B > 3 cm 1) Anm. des BMF: Mit diesem Satz soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Schuhe mit sog. Multinockensohlen keine Sportschuhe sind.

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.99.31.00?

Die Zolltarifnummer 6402.99.31.00 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.99.31.00?

Der Drittlandszollsatz für 6402.99.31.00 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.99.31.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.99.31.00?

6402.99.31.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.99.31.00 im Zolltarif eingeordnet?

6402.99.31.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640299 andere Schuhe, andere > 64029931 mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.99.31.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.99.31.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4201/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.99.31.00?

TARIC-Code 6402.99.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.