Zolltarifnummer 6402.99: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6402.99 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
6402.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6402.99
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Freizeitsandalen (lt. Antrag: "Trekkingsandale", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; nicht mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Klettverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in Pos. 6401 und in den UPos. 6402 12 bis 6402 91 genannt"
Badeschuhe (lt. Antrag: "Warrior Riot Thong Sandal - red - US size 9,0 - Duschsandale", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; nicht mit der Sohle gezapft; in der Art eines zusammengenähten Streifens, an drei Punkten (zwischen erster und zweiter Zehe sowie auf der linken und rechten Schuhseite) mit der Sohle verbunden) aus Kunststoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - ohne Verschluss, - den Knöchel nicht bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Pos. 6401 und in den UPos. 6402 12 bis 6402 91 genannt "
Badeschuhe (lt. Antrag: "Burn Slide Sandal BS-black-US size 9.0 - Flip Flops", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem, bandagenartigem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; nicht mit der Sohle gezapft) aus Kunststoff, - ohne Verschluss, - den Knöchel nicht bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Pos. 6401 und in den UPos. 6402 12 bis 6402 91 genannt "
Halbschuhe (lt. Antrag: "Schuhe für In-und Outdoor", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Schnürsenkelverschluss, - an der Einschlupföffnung mit einer Randeinfassung aus Kunststoff, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - nicht den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in der Pos. 6401 und in den UPos. 6402 12 bis 6402 20 genannt, nicht den Knöchel bedeckend"
Halbschuhe (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - nicht den Knöchel bedeckend
Halbschuhe (lt. Antrag: "Damenslipper Kroko", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Angaben) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil ist an der Einschlupföffnung ein Stück aus Kunststoff als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit Schnallenverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Komfortsandalen Riviera 2er Set", siehe Fotos) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; offener Fersenbereich) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Klett- und Schnallenverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von mehr als 3 cm, - für den Einzelverkauf sind zwei Paare gemeinsam in einem Pappkarton aufgemacht
Halbschuhe (lt. Antrag: "Damenslipper Kroko", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Angaben) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil ist an der Einschlupföffnung ein Stück aus Kunststoff als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit Schnallenverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939: Unter „Blatt“ ist das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils zu verstehen. Zu Unterposition 6402 99 31: Für die Zwecke dieser Unterposition ist es unerheblich, ob sich der Absatz von der Sohle abgrenzen lässt oder ob der Absatz einen von der Sohle nicht abgrenzbaren Teil bildet (z. B. Keilsohle, Plateausohle). Aus nachstehenden Abbildungen ist ersichtlich, wie zu messen ist: A ist der Punkt, wo das Oberteil beginnt B > 3 cm 1) Anm. des BMF: Mit diesem Satz soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Schuhe mit sog. Multinockensohlen keine Sportschuhe sind.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …
Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 6402.99.05mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
- 6402.99.10mit Oberteil aus Kautschuk
- 6402.99.31mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
- 6402.99.39andere
- 6402.99.50Pantoffeln und andere Hausschuhe
- 6402.99.91weniger als 24 cm
- 6402.99.93Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
- 6402.99.96für Männer
- 6402.99.98für Frauen
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.99?
Die Zolltarifnummer 6402.99 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.99?
Für 6402.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 6402.99?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.99?
6402.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6402.99 im Zolltarif eingeordnet?
6402.99 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.99?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.99 erfasst, zum Beispiel DE9522/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.99?
HS-Unterposition 6402.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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