Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.99.39.00: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.99.39.00 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.99.39.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6402.99.39.00
Drittlandszoll
16,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.99andere Schuhe, andere
  4. 6402.99.39andere
  5. 6402.99.39.00Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.99.39.00

HS-Code6402.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.99.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6402.99.39.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28946/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Sandalen, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf dem Spann mit einem Firmenlogo versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 1 , 9 cm, - im Bereich des Spanns mit einem Gewirke gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9931 genannte"

DEBTI22520/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Sandalen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Kunststoff (den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - über der Ferse mit einem elastischen Riemen, - auf dem Vorderfuß und im Bereich des Spanns großflächig mit aufgeklebten Borten aus Spinnstoffen und Strasssteinen verziert, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2 , 1 cm. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9931 genannte"

DEBTI22525/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Sandalen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen (zwei gummielastische Bänder über dem Spann), - auf dem Steg mit Lochmuster und Strasssteinen verziert, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2 , 6 cm. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9931 genannte"

DEBTI22564/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Sandalen, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - über dem Spann mit zwei Schnallenverschlüssen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2 , 4 cm. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9931 genannte"

NLBTI2026-0025Erteilt von NLGültig bis 2029-05-25

Een paar teenslippers met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld om met warm weer te dragen; - bedoeld om de voetzool te beschermen; - zowel het bovendeel als de zool zijn vervaardigd van kunststof van ethyleen vinyl acetaat (EVA); - geheel vervaardigd uit kunststof door middel van een spuitgietproces, niet voorzien van pluggen in de zool; - licht in gewicht; - materiaal vormt zich naar de voet; - antislip; - waterbestendig.

DEBTI9137/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-16

Sandalen, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus zwei sich kreuzenden Bändern aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Ziernähten versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2 , 1 cm. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9931 genannte"

DEBTI1815/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Sandalen, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf dem Spann und der Innensohle mit Firmenlogos versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2 cm. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9931 genannte"

DEBTI1810/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Sandalen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus augenscheinlich künstlichem Pelzwerk aufgesetzt, - auf dem Spann und der Innensohle mit Firmenlogos versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2 cm. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9931 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Zu Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939: Unter „Blatt“ ist das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils zu verstehen.

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.99.39.00?

Die Zolltarifnummer 6402.99.39.00 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.99.39.00?

Der Drittlandszollsatz für 6402.99.39.00 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.99.39.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.99.39.00?

6402.99.39.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.99.39.00 im Zolltarif eingeordnet?

6402.99.39.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640299 andere Schuhe, andere > 64029939 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.99.39.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.99.39.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI28946/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.99.39.00?

TARIC-Code 6402.99.39.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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