Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.99.93: Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.99.93 steht für Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.99.93 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6402.99.93
Drittlandszoll
16,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.99andere Schuhe, andere
  4. 6402.99.93Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.99.93

HS-Code6402.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.99.938 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ROBTI2025/005004Erteilt von ROGültig bis 2028-08-05

Conform descrierii puse la dispozitie de solicitant si imaginilor publicate in baza de date, produsul reprezinta incălțăminte de protecție denumita sandale de protectie, cu fete din microfibra, cu bombeu de protectie din fibra de sticla si lamela antiperforatie, nemetalica. Incaltamintea este captusita la interior cu tricot caserat cu material spongios. Talpa exterioara este confectionata din poliuretan dubla densitate, injectata direct pe fete. Incaltamintea nu acopera glezna, cu talpile interioare de o lungime de minimum 24 cm (numai pentru masurile specificate de solicitant care indeplinesc aceasta conditie), iar sistemul de inchidere este cu velcro. Incaltamintea nu poate fi identificata a fi pentru barbati sau pentru femei. Produsul este destinat utilizarii in: logistică, uz general.

ROBTI2025/004995Erteilt von ROGültig bis 2028-07-31

Conform descrierii solicitantului si imaginilor publicate in baza de date, produsul reprezinta pantofi de protectie cu fete din microfibra impermeabilizata, cu bombeu de protectie si lamela antiperforatie nemetalice. Pantofii nu acoperă glezna si nu pot fi identificati a fi pentru barbati sau pentru femei. Talpa exterioara este confectionata din poliuretan dubla densitate, injectat direct pe fete, are o lungime de minimum 24 cm (numai pentru masurile specificate de solicitant care indeplinesc aceasta conditie), iar sistemul de inchidere este siret elastic. Icaltamintea este proiectata astfel incat sa respecte prevederile Regulamentului (UE) 2016/425 si cerintele esentiale de securitate si sanatate corespunzatoare domeniului de utilizare preconizat.

FRBTIFR-BTI-2024-05777Erteilt von FRGültig bis 2027-10-08

Chaussure à lacets, de type basket, ne couvrant pas la cheville, non reconnaissable comme étant pour homme ou pour femme, dont le dessus est composé de 71,3% de matière plastique (polyuréthane) et de 28,7% de matière textile (polyester). La semelle extérieure est en caoutchouc synthétique (polybutadiène-co-styrène), avec des sculptures antidérapantes. La longueur de la semelle intérieure est égale ou supérieure à 24 cm. Cette chaussure est conçue en vue de la pratique du tennis.

DEBTI29868/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-25

Halbschuhe, sog. Sportschuh / Laufschuh Ghost Max 2 Leather, Art. 120432, Größe W 8,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6403) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Leder aufgesetzt, - seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einem Reflektor ausgestattet, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,7 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"

DEBTI29860/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-25

Halbschuhe, sog. Sportschuh / Laufschuh Ghost Max 2 Leather, Art. 110443, Größe M 9, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6403) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Leder aufgesetzt, - seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einem Reflektor ausgestattet, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27,5 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"

FRBTIFR-BTI-2023-05470Erteilt von FRGültig bis 2026-11-26

Paire de chaussures de sécurité, non reconnaissables comme étant pour hommes ou pour femmes, ne couvrant ni la cheville ni le mollet, et dont la semelle extérieure et le dessus sont en matière plastique (polyuréthane). Cette chaussure comporte à l’avant une coquille de protection en matière plastique composite. La longueur de la semelle intérieure est égale ou supérieure à 24 cm.

DEBTI27276/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-20

Halbschuhe, sog. Straßenschuhe, Größe 45, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Schnürsenkelverschluss, - im Bereich der Ferse, der Lasche und seitlich mit Firmenlogos verziert, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 29,5 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innen- sohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"

DEBTI12887/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-21

Halbschuhe, sog. Straßenschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend, damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoff aufgesetzt, - über dem Spann mit einer elastischen Kordel mit festehendem Kordelstopper, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24,6 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innen- sohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.99.93?

Die Zolltarifnummer 6402.99.93 umfasst Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.99.93?

Der Drittlandszollsatz für 6402.99.93 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.99.93?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.99.93?

6402.99.93 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.99.93 im Zolltarif eingeordnet?

6402.99.93 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640299 andere Schuhe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.99.93?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.99.93 erfasst, zum Beispiel ROBTI2025/005004. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.99.93?

KN-Code 6402.99.93 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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