Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.99.96: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, für Männer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.99.96 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, für Männer. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.99.96 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6402.99.96
Drittlandszoll
16,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.99andere Schuhe, andere
  4. 6402.99.96Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, für Männer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.99.96

HS-Code6402.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.99.968 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI47/079400/2025-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2028-08-20

Dle poskytnutých údajů a předloženého vzorku se jedná o pánskou nízkou turistickou obuv. Materiál: podešev – kaučuk; svršek – kombinace plastu (syntetická useň/napodobenina usně) a textilního materiálu, přičemž plast tvoří největší část svršku obuvi. Délka stélky: 25 – 33 cm.

ITBTIIT922104-2024-BTI0334Erteilt von ITGültig bis 2027-10-24

Calzatura da uomo che non ricopre la caviglia, con tomaia esterna di materiale plastico, suola interna di lunghezza superiore a 24 cm, suola esterna in materia plastica, con presenza di rilievi antiscivolo, e sistema di chiusura a lacci tradizionali. Dal calcolo delle parti che compongono la tomaia, è risultato che questa è costituita prevalentemente da un materiale multistrato, il cui strato esterno, visibile ad occhio nudo, è in materiale plastico, quello intermedio in materiale tessile, quello interno in cuoio rigenerato.

DEBTI39482/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-19

Halbschuhe, sog. Straßenschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (aus Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - auf der Lasche mit einem Firmenlogo verziert, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe ausgestattet, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27,5 cm, - als Männerschuhe erkennbar, damit keine Ware der Unterposition 6402 9993. „Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer“

DEBTI34850/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-17

Halbschuhe, sog. Straßenschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (aus Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - mit Schnürsenkelverschluss, - auf der Lasche mit einem Firmenlogo versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe ausgestattet, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28,6 cm, - als Männerschuhe erkennbar. „Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer“

DEBTI29762/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-13

Halbschuhe, sog. Straßenschuhe für Männer, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (aus Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 29 cm, - als Männerschuhe erkennbar. „Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer“

DEBTI26693/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-30

Halbschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, teilweise mit abstehenden Ösen, - nicht den Knöchel bedeckend, damit keine Ware der Unterposition 6402 9190, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - seitlich und im Bereich der Ferse mit Logos versehen, - im Bereich der Ferse und der Lasche mit Anziehhilfen, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28 cm, - als Männerschuhe erkennbar. „Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer“

DEBTI11982/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-04

Halbschuhe, sog. Straßenschuhe für Männer, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss sowie seitlich mit Reißverschluss ausgestattet, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - im Bereich der Ferse und der Lasche mit einer Anziehhilfe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27,3 cm, - seitlich mit einem Schriftzug verziert, - als Männerschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer"

DEBTI2949/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-19

Halbschuhe, sog. Straßenschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - seitlich mit einem Firmenlogo versehen, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 29,9 cm, - als Männerschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.99.96?

Die Zolltarifnummer 6402.99.96 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, für Männer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.99.96?

Der Drittlandszollsatz für 6402.99.96 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.99.96?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.99.96?

6402.99.96 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.99.96 im Zolltarif eingeordnet?

6402.99.96 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640299 andere Schuhe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.99.96?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.99.96 erfasst, zum Beispiel CZBTI47/079400/2025-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.99.96?

KN-Code 6402.99.96 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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