Zolltarifnummer 6402.99.98.00.0: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere, mit…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6402.99.98.00.0 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere, mit Oberteil aus Kunststoff, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6402.99.98.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6402.99.98.00.0
- Drittlandszoll
- 16,8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
- 6402.99andere Schuhe, andere
- 6402.99.98für Frauen
- 6402.99.98.00.0Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere, mit Oberteil aus Kunststoff, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.99.98.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 16,8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, teilweise mit Ösen aus unedlem Metall, - seitlich mit einem aufgedruckten Stadtmotiv mit Palmen, auf der Ferse u. a. mit dem Aufdruck "Miami" verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24 , 2 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Frauen"
Halbschuhe, Gr. 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - mit einem Klettverschluss und einem elastischen Band über dem Spann, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Frauen"
Halbschuhe, Gr. 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, - mit zwei Klettverschlüssen über dem Spann, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24 , 1 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Frauen"
Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - mit einem Schnürsenkelverschluss und seitlich entlang des Schnürverschlusses mit einem Reißverschluss, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24 , 5 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Frauen"
Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - mit einem Schnürsenkelverschluss und seitlich entlang des Schnürverschlusses mit einem Reißverschluss, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24 , 7 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Frauen"
Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6403), Leder und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder und Spinnstoff aufgesetzt, - im Bereich der Lasche und der Ferse mit Firmenlogos versehen, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24,3 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9991 genannte, für Frauen"
Halbschuhe, Größe 38,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6403), Leder und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss und Kordelstopper, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe ausgestattet, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,5 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9991 genannte, für Frauen"
Halbschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - im Bereich der Lasche und der Ferse mit Firmenlogos versehen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28,7 cm, - als Frauenschuhe erkennbar (somit keine Ware der Unterposition 6402 9993). "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9991 genannte, für Frauen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …
Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.99.98.00.0?
Die Zolltarifnummer 6402.99.98.00.0 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere, mit Oberteil aus Kunststoff, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.99.98.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6402.99.98.00.0 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6402.99.98.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.99.98.00.0?
6402.99.98.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6402.99.98.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6402.99.98.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640299 andere Schuhe, andere > 64029998 für Frauen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.99.98.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.99.98.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1704/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.99.98.00.0?
Warennummer 6402.99.98.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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