Zolltarifnummer 6403.59.39.00.0: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6403.59.39.00.0 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, für Frauen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6403.59.39.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6403.59.39.00.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6403.59andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder, andere
- 6403.59.39für Frauen
- 6403.59.39.00.0Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, für Frauen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.59.39.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Freizeitsandalen (lt. Antrag: "LS9004", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - seitlich mit Schnallenverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von weniger als 3 cm, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen (u. a. schlanker Schnitt) "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 5931 genannt, für Frauen"
Zehenstegsandalen (lt. Antrag: "LS9003", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - seitlich mit Schnallenverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von weniger als 3 cm, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen (u. a. schlanker Schnitt) "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 5931 genannt, für Frauen"
Freizeitsandalen (lt. Antrag: "LS9001", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - seitlich mit Schnallenverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von weniger als 3 cm, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen (u. a. schlanker Schnitt) "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 5931 genannt, für Frauen"
Zehenstegsandalen (lt. Antrag: "LS9002", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von weniger als 3 cm, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen (u. a. schlanker Schnitt) "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 5931 genannt, für Frauen"
Zehenstegsandalen (lt. Antrag: "Zehenstegsandalen für Frauen", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, an mehreren Stellen (zwischen erster und zweiter Zehe sowie auf der linken und rechten Schuhseite) mit der Sohle verbunden, - mit Schnürriemenbändern aus Leder, die um den Unterschenkel geschlungen und zusammengebunden werden, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Höhe des Absatzes und der Sohle von weniger als 3 cm, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen (u. a. schlanker Schnitt)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6403 5911 bis 6403 5939: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.59.39.00.0?
Die Zolltarifnummer 6403.59.39.00.0 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, für Frauen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.59.39.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6403.59.39.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6403.59.39.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640359. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.59.39.00.0?
6403.59.39.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6403.59.39.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6403.59.39.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640359 andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder, andere > 64035939 für Frauen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.59.39.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.59.39.00.0 erfasst, zum Beispiel DE24327/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.59.39.00.0?
Warennummer 6403.59.39.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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