Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6403.91: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere Schuhe, den Knöchel bedeckend

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6403.91 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere Schuhe, den Knöchel bedeckend. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

6403.91 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6403.91
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.91Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere Schuhe, den Knöchel bedeckend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.91

HS-Code6403.916 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

GB122748477Erteilt von GBGültig bis 2019-04-03

A WOMEN'S WALKING BOOT WITH A LEATHER UPPER AND PLASTIC SOLE. COVERING THE ANKLE. WITH LACE-UP FASTENING OVER A TONGUE. INSOLE EXCEEDING 24 CM IN LENGTH. BLACK AND BROWN IN COLOUR WITH RED DETAILING.

DE2711/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-02-25

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Herrenschuh", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Randeinfassungen aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 12 bis 6403 59 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE2715/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-02-25

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Herrenschuh", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Randeinfassungen aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 12 bis 6403 59 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE18228/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-10-09

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Stiefel, Anaelle (ref 944753)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannt, den Knöchel bedeckend"

DE6246/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-04-21

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Artikel 981055 Motorradstiefel", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Angaben) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Klett- und Reißverschluss, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - mit aufgesetztem Zehenschleifer, - den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannt"

DEF/1645/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-16

Motorradstiefel (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit sog. Bügelverschlüssen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel bedeckend

DEF/2092/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-16

Stiefel; lt. Antrag: Blackhawk Warrior Wear, Tactical Response Boot, Art.-Nr. 83BT01BK - siehe Abbildung, - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag); ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Verstärkungsteilen aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel bedeckend

DEF/2094/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-16

Stiefel; lt. Antrag: Blackhawk Warrior Wear, Desert Ops Boot, Art.-Nr. 83BT02CT/DE - siehe Abbildung, - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag); ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Verstärkungsteilen aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel bedeckend

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.91?

Die Zolltarifnummer 6403.91 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere Schuhe, den Knöchel bedeckend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.91?

Für 6403.91 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 6403.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.91?

6403.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6403.91 im Zolltarif eingeordnet?

6403.91 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.91 erfasst, zum Beispiel GB122748477. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.91?

HS-Unterposition 6403.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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