Zolltarifnummer 6403.91.11: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6403.91.11 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6403.91.11 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6403.91.11
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6403.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
- 6403.91.11Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.91.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stiefel, sog. Straßenschuhe, Größe 24, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Klettverschlüssen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 15,4 m, - auf dem Klettverschluss mit einem Firmenlogo verziert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Stiefel, sog. Straßenschuhe, Größe 21, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, - mit Klettverschlüssen, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 13,3 cm, - auf dem Klettverschluss mit einem Firmenlogo verziert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 21, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Spinnstoff aufgesetzt, - über dem Spann mit Klettverschlüssen, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 14 cm, - mit einer kontrastfarbenen Ziernaht sowie einem Firmenlogo auf dem Klettverschluss. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Stiefel, sog. Straßenschuhe für Kinder, Größe 21, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder und Spinnstoff aufgesetzt, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - im Bereich der Ferse mit einem eingeprägten Firmenlogo verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 13,7 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Stiefel, sog. Straßenschuhe für Kinder, Größe 19, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder und Spinnstoff aufgesetzt, - über dem Spann mit einer elastischen Kordel mit Kordelstopper sowie seitlich mit einem Reißverschluss mit Klettsicherung ausgestattet, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - über die komplette Seite des Schuhes mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert, - mit einem an der Einschlupföffnung hinausragenden Plüschgewirke gefüttert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 13 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Stiefel, sog. Straßenschuhe für Kinder, Größe 19, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - auf dem unteren Klettverschluss mit einem Firmenlogo aus unedlem Metall verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 12,5 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"
Stiefel, Größe 36, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - im Bereich der Ferse, der Lasche und seitlich mit Firmenlogos versehen, - im Vorderfußbereich mit kleinen, punktförmigen Aussparungen sowie seitlich mit runden Lüftungs- öffnungen versehen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 23,5 cm (somit keine Ware der Unterposition 6403 9118). "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm."
Stiefel, Größe 29, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend; damit kene Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Verzierungen, - mit einer Anziehhilfe, - mit Schnürsenkelverschluss, - gefüttert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 18,1 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm."
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.91.11?
Die Zolltarifnummer 6403.91.11 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.91.11?
Der Drittlandszollsatz für 6403.91.11 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6403.91.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.91.11?
6403.91.11 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6403.91.11 im Zolltarif eingeordnet?
6403.91.11 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640391 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.91.11?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.91.11 erfasst, zum Beispiel DEBTI38509/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.91.11?
KN-Code 6403.91.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.