Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6403.91.13.10: Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6403.91.13.10 steht für Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6403.91.13.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6403.91.13.10
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6403.91.13andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
  5. 6403.91.13.10Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.91.13.10

HS-Code6403.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6403.91.138 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6403.91.13.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2020-00936Erteilt von FRGültig bis 2023-06-30

Chaussures à lacets non reconnaissables comme étant pour hommes ou pour femmes, couvrant la cheville mais pas le mollet, à dessus en cuir et semelle extérieure en caoutchouc, d'une semelle intérieure supérieure à 24 cm.

AT2008/000017Erteilt von ATGültig bis 2012-06-30

Schuh - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt und zum Schnüren, - mit einem Oberteil aus aufgenähten Lederteilen (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Verstärkungs- und Zubehörteilen aus Leder und Spinnstoff (eine höhere Festigkeit verleihend), - mit einer mehrlagigen, leicht profilierten Laufsohle aus Kunststoff, nicht gespritzt, dämpfende Komponenten und Polymere niederer Dichte enthaltend, - Länge der Innensohle mehr als 24 cm, - CIF – Preis 7,5 € oder mehr, - nicht als Männer- oder Damenschuh erkennbar, - für Sportzwecke.

DE16790/10-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-30

Trainingsschuhähnliche Schuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil ist ein Stück aus Leder als Verstärkungsteil aufgesetzt, - seitlich mit Nieten verziert, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen, - mit einem cif-Preis je Paar von (lt. Antrag) mehr als 7,50 Euro "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 9111 genannt, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, nach Spezialtechniken hergestellt"

AT2009/000540Erteilt von ATGültig bis 2012-06-30

Schuh - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt und zum Schnüren, - mit einem Oberteil aus auf das Futter aufgenähten Raulederteilen , - mit einer mehrlagigen, leicht profilierten Laufsohle aus Kautschuk, nicht gespritzt, Polymere niederer Dichte enthaltend, - Länge der Innensohle mehr als 24 cm, - CIF – Preis 7,5 € oder mehr, - nicht als Männer- oder Damenschuh erkennbar, - für Sportzwecke (kein Sportschuh).

GB115725875Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

A UNISEX TRAINING BOOT COVERING THE ANKLE. UPPERS OF LEATHER AND PLASTIC WHERE THE LEATHER PREDOMINATES. TECHNICAL FEATURE IN THE FORM OF AN EVA MIDSOLE. CIF PRICE EXCEEDS 9 EUROS.LACE-UPS. IN-SOLE LENGTH IS 24CMS. OUTER SOLE IS MADE OF RUBBER/PLASTIC WITH A HEAVY TREAD.

DE5161/10-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-30

Trainingsschuhähnliche Schuhe (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kautschuk und Leder als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen, - mit einem cif-Preis je Paar von (lt. ergänzenden Angaben) mehr als 7,50 Euro "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 9111 genannt, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, nach Spezialtechniken hergestellt"

DEF/2487/07-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-30

Trainingsschuhähnliche Schuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; Hauptsohle nicht aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus (lt. Antrag) Leder, - mit Verstärkungsteilen aus Spinnstoff, - mit Schnürsenkelverschluss (5 Ösenpaare), - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar (lt. Antrag) von mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen.

DEF/3044/07-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-30

Trainingsschuhähnliche Schuhe (lt. Antrag: "Artikel-Nr.: 2-71-70-1212-0; Fremd Artikel Nr.: NE-7005", siehe Foto), - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus (lt. Antrag) Leder, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Leder als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss (sechs Ösenpaare) und einem Klettverschluss versehen, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar (lt. Antrag) von mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.91.13.10?

Die Zolltarifnummer 6403.91.13.10 umfasst Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.91.13.10?

Der Drittlandszollsatz für 6403.91.13.10 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6403.91.13.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.91.13.10?

6403.91.13.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6403.91.13.10 im Zolltarif eingeordnet?

6403.91.13.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640391 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend > 64039113 andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.91.13.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.91.13.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2020-00936. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.91.13.10?

TARIC-Code 6403.91.13.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.