Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6403.91.13.90: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6403.91.13.90 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6403.91.13.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6403.91.13.90
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6403.91.13andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
  5. 6403.91.13.90Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.91.13.90

HS-Code6403.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6403.91.138 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6403.91.13.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-03468Erteilt von FRGültig bis 2029-08-24

Paire de chaussures hautes, de type chaussures de sécurité, non reconnaissables comme étant pour hommes ou pour femmes, constituées d'une tige en cuir nubuk hydrofuge et d'une semelle extérieure caoutchouc nitrile, couvrant la cheville mais pas le mollet, dotées à l'avant d'un embout de protection en matière composite mais pas en métal, et d'une semelle intérieure supérieure à 24cm. La chaussure est équipée d'une doublure en matière textile et d'une fermeture à lacet. L'article se décline en plusieurs tailles (37 à 47), conditionné dans un emballage en carton.

DEBTI19555/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-17

Stiefel, Größe 40, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kautschuk, Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen, - mit Schnürsenkelverschluss, mit abstehenden Haken und Ösen aus unedlem Metall und teilweise mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27 , 8 cm, - seitlich, im Bereich der Ferse und auf der Lasche mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (HS) 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9113 10 genannte"

DEBTI20083/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-30

Stiefel, Größe 43, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - an der Innenseite mit einem Reißverschluss; am oberen Ende zusätzlich mit einem Klettverschluss, - im unteren Schaftbereich sowie in der Nähe des oberen Randes jeweils mit einem Riemen mit Schnallenverschluss versehen, - mit Nieten verziert, - im Bereich der Wade hinten mit einer Anziehhilfe, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28 , 2 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (HS) 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9113 10 genannte"

FRBTIFR-BTI-2026-03704Erteilt von FRGültig bis 2029-07-21

Chaussures de protection, dites chaussures de sécurité, non reconnaissables comme étant pour hommes ou femmes, couvrant la cheville mais pas le mollet, dont le dessus est majoritairement en cuir (Cuir Pull Up) et dont la semelle extérieure est en matière plastique (Polyuréthane thermoplastique). La semelle intérieure est supérieure à 24 cm. La chaussure comprend une coque de protection en matière composite à l’avant du pied, une semelle intercalaire anti-perforation en textile et une doublure en maille 3D micro-aérée . La chaussure est munie d’une fermeture à lacets. Ce RTC ne reprend que le modèle référencé Chaussure haute 9STH3700 tailles 37 à 48.

FRBTIFR-BTI-2026-00683Erteilt von FRGültig bis 2029-07-21

Paire de chaussures de loisir, non reconnaissables comme étant pour hommes ou pour femmes, couvrant la cheville mais pas le mollet, avec des semelles intérieures d'une longueur de 24 cm ou plus. La semelle extérieure en caoutchouc, et le dessus est en cuir naturel. Cet article existe en plusieurs modèles (présence ou non de lacets sur le dessus) et en différentes couleurs.

DEBTI17569/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Stiefel, Größe 44, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Laufsohlen aus Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, -- mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, -- im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, -- vorn mit Schnürsenkelverschluss, seitlich mit Reiß- und Klettverschluss, -- ohne Metallschutz in der Vorderkappe, -- den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, -- mit einer Länge der Innensohle von ca. 29 , 5 cm - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (HS) 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9113 10 genannte"

DEBTI17566/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-16

Stiefel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag, - - mit Laufsohlen aus Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, - - seitlich und im Bereich der Lasche mit Firmenlogos versehen, - - mit Schnürsenkelverschluss, seitlich mit Reiß- und Klettverschluss, - - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - - mit einer Länge der Innensohle von 24 cm oder mehr, - - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (HS) 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9113 10 genannte"

FRBTIFR-BTI-2026-00006Erteilt von FRGültig bis 2029-07-14

Paire de chaussures de loisir, de type chaussures de randonnée, non reconnaissables comme étant pour hommes ou pour femmes, à semelle intérieure d’une longueur supérieure à 24 cm, et couvrant la cheville, mais pas le mollet. La tige est en cuir naturel majoritaire, et en matière textile. La semelle extérieure est en caoutchouc. Cette chaussure de couleur osier est dotée d’une fermeture à lacets. La chaussure est dépourvue de structures spécifiques soutenant les changements de direction, et dépourvue de parties rembourrées autour du talon et de la cheville permettant d’assurer la stabilité du pied et de l’équilibre lors de la course, de sauts, de changements de direction et d’arrêts brusques Pointures : 37 à 46.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.91.13.90?

Die Zolltarifnummer 6403.91.13.90 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.91.13.90?

Der Drittlandszollsatz für 6403.91.13.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6403.91.13.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.91.13.90?

6403.91.13.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6403.91.13.90 im Zolltarif eingeordnet?

6403.91.13.90 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640391 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend > 64039113 andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.91.13.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.91.13.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03468. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.91.13.90?

TARIC-Code 6403.91.13.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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