Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6403.91.18.10: Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6403.91.18.10 steht für Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6403.91.18.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6403.91.18.10
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6403.91.18andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen
  5. 6403.91.18.10Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.91.18.10

HS-Code6403.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6403.91.188 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6403.91.18.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

GB117066781Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

A SKATEBOARDING SHOE FOR WOMEN WITH LEATHER AND TEXTILE UPPERS WHERE THE LEATHER PREDOMINATES. WITH A RUBBER OUTER SOLE. WITH SPECIAL TECHNOLOGY IN THE FORM OF AN EVA MIDSOLE DESIGNED TO ABSORB IMPACT. WITH LACE UPS. INSOLE LENGTH MORE THAN 24CMS. CIF PRICE MORE THAN EURO 7.5 PER PAIR. WITH TRADE LOGO ON THE SIDES OF THE SHOE.

GB117066977Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

A SKATEBOARDING SHOE FOR WOMEN WITH LEATHER AND TEXTILE UPPERS WHERE THE LEATHER PREDOMINATES. WITH A RUBBER OUTER SOLE. WITH SPECIAL TECHNOLOGY IN THE FORM OF AN EVA MIDSOLE DESIGNED TO ABSORB IMPACT. WITH LACE UPS. INSOLE LENGTH MORE THAN 24CMS. CIF PRICE MORE THAN EURO 7.5 PER PAIR. WITH TRADE LOGO ON THE SIDES OF THE SHOE.

GB117798434Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

A LADIES SKATEBOARDING BOOT COVERING THE ANKLE. WITH UPPERS OF LEATHER. LACE UP. THE SOLE IS OF SYNTHETIC MATERIAL AND CONTAINS SPECIAL TECHNOLOGY IN THE FORM OF A SHOCK ABSORBING PAD WHICH IS DESIGNED TO ABSORB IMPACT. CIF PRICE ABOVE 7.5 EUROS. THE BOOT HAS A LOGO ON THE SIDE OF THE BOOT AND ON THE TONGUE AND HEEL.

GB116428875Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

WOMENS TRAINING BOOT. COVERING THE ANKLE BUT NO PART OF THE CALF. WITH UPPERS OF LEATHER AND PLASTIC WHERE THE LEATHER PREDOMINATES. WITH SPECIAL TECHNOLOGY IN THE FORM OF A GAS PAD IN THE HEEL TO ABSORB IMPACT OF VERTICAL OR LATERAL MOVEMENT. WITH OUTER SOLE OF RUBBER. WITH LACE FASTENING AND A VELCRO STRAP FASTENING AT THE ANKLE. CIF PRICE EXCEEDING EURO 7.5

GB116303022Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

WOMENS TRAINING SHOE COVERING THE ANKLE. WITH UPPERS OF LEATHER AND TEXTILE WHERE THE LEATHER PREDOMINATES. WITH SPECIAL TECHNOLOGY IN THE FORM OF EVA MID-SOLE TO ABSORB IMPACT OF VERTICAL AND LATERAL MOVEMENTS. WITH OUTER SOLE OF RUBBER. WITH LACE-UP FASTENING AND VELCRO STRAP FASTENING. WITH CIF PRICE PER PAIR OF NOT LESS THAN EURO 9.

NLRTD-2010-003051Erteilt von NLGültig bis 2012-06-30

Een damesschoen voor sportieve bezigheden met een buitenzool van kunststof of rubber en een bovendeel van leder met ondermeer de volgende kenmerken: - een binnenzoollengte van 24 cm of meer; - de enkel bedekkend; - voorzien van een vetersluiting; - een gepolsterde tong van textiel met aan de bovenzijde het logo; - een gepolsterde instap; - voorzien van een antislip buitenzool; - op diverse plaatsen staat de merknaam en/of het logo afgebeeld; - voorzien van een uitneembare binnenzool; - voorzien van een middenzool van polymeren met een lage dichtheid; - een CIF-prijs van -volgens opgave- € 7,50 of meer.

ITIT-2006-0099V-131100Erteilt von ITGültig bis 2012-06-30

CALZATURA SPORTIVA CHE RICOPRE LA CAVIGLIA, DI COLORE NERO, CON RINFORZI DI MATERIA PLASTICA E CON SCRITTE ROSA, FIORI E CUORI STAMPATI SULLA PARTE SCAMOSCIATA. L'ARTICOLO, CON SUOLA INTERNA DI LUNGHEZZA SUPERIORE A 24 CM, PRESENTA UNA CHIUSURA A LACCI E UNA LAMPO LATERALE ESTERNA.

GB116303120Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

WOMENS TRAINING SHOE. COVERING THE ANKLE BUT NO PART OF THE CALF. WITH UPPERS OF LEATHER AND TEXTILE WHERE THE LEATHER PREDOMINATES. WITH SPECIAL TECHNOLOGY IN THE FORM OF EVA MID-SOLE TO ABSORB IMPACT OF VERTICAL AND LATERAL MOVEMENTS. WITH OUTER SOLE OF RUBBER. WITH LACE-UP FASTENING AND VELCRO STRAP FASTENING AT THE ANKLE. WITH CIF PRICE PER PAIR OF NOT LESS THAN EURO 7.5

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.91.18.10?

Die Zolltarifnummer 6403.91.18.10 umfasst Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.91.18.10?

Der Drittlandszollsatz für 6403.91.18.10 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6403.91.18.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.91.18.10?

6403.91.18.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6403.91.18.10 im Zolltarif eingeordnet?

6403.91.18.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640391 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend > 64039118 andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.91.18.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.91.18.10 erfasst, zum Beispiel GB117066781. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.91.18.10?

TARIC-Code 6403.91.18.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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