Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6403.99.91: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, andere, mit einer Länge der Innensohle…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6403.99.91 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6403.99.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6403.99.91
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.99andere Schuhe, andere
  4. 6403.99.91Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.99.91

HS-Code6403.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6403.99.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38503/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-08

Halbschuhe, sog. Straßenschuhe für Kinder, Größe 25, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - seitlich mit einem aufgenähten Firmenlogo sowie auf den unteren Klettverschluss mit einem Firmen- logo aus unedlem Metall verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend; damit keine Ware der Unterposition 6403 9111, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 16,8 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI18014/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-18

Halbschuhe, sog. Straßenschuh, Größe 26, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Klettverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 17,4 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI7871/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-02

Halbschuhe, Größe 36, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - im Bereich der Ferse, der Lasche und seitlich mit Firmenlogos versehen, - seilich und im Vorderfußbereich mit kleinen, punktförmigen Aussparungen ausgestattet, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 23,5 cm (somit keine Ware der Unterposition 6403 9998). "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI7876/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-02

Halbschuhe, Größe 36, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (geschlossenes Blatt; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - im Bereich der Ferse, der Lasche und seitlich mit Firmenlogos versehen, - im Vorderfußbereich mit kleinen, punktförmigen Aussparungen ausgestattet, - mit durch den Schnürsenkel gezogenen Emblemen aus unedlem Metall (Schriftzug und zwei stilisierte Gliederketten) verziert sowie seitlich mit einer Verzierung in Form einer Kette mit Anhänger, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 23,5 cm (somit keine Ware der Unterposition 6403 9998). "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI7835/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-02

Halbschuhe, Größe 36, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - im Bereich der Ferse, der Lasche und seitlich mit Firmenlogos versehen, - im Vorderfußbereich mit kleinen, punktförmigen Aussparungen ausgestattet, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 23,5 cm (somit keine Ware der Unterposition 6403 9998). "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI2896/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-02

Stiefel, sog. Kinderschuhe, Größe 27, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - im Bereich der Lasche und der Ferse mit Firmenlogos verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 17,3 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 59 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 9105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

CZBTI47/080148/2020-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2023-09-23

Dle deklarovaných údajů a předloženého vzorku se jedná o dámskou šněrovací obuv. Obuv nepokrývá kotník. Materiál: podešev – kaučuk, svršek – kombinace usně a syntetického materiálu, přičemž useň tvoří největší část svršku obuvi. Délka stélky: menší než 24 cm. Barva: bílá.

CZBTI38/055493/2020-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2023-08-13

Dle poskytnutých údajů a předloženého vzorku se jedná o dětskou volnočasovou obuv nepokrývající kotník, se zapínáním na suchý zip. Svršek obuvi je zhotoven z usně, podšívka je z textilního materiálu, zevní podešev je zhotovena z kaučuku. Délka stélky: 10 - 16 cm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.99.91?

Die Zolltarifnummer 6403.99.91 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.99.91?

Der Drittlandszollsatz für 6403.99.91 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6403.99.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.99.91?

6403.99.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6403.99.91 im Zolltarif eingeordnet?

6403.99.91 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640399 andere Schuhe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.99.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.99.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI38503/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.99.91?

KN-Code 6403.99.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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