Zolltarifnummer 6403.99.91.10: Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6403.99.91.10 steht für Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6403.99.91.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6403.99.91.10
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6403.99andere Schuhe, andere
- 6403.99.91andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm
- 6403.99.91.10Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.99.91.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Chaussure de sport ne couvrant pas la cheville, pour enfants, non reconnaissable comme étant pour filles ou pour garçons, dont le dessus majoritairement en cuir comporte des renforts et dont la matière de la semelle extérieure est en caoutchouc et antidérapante. L’article possède des semelles intérieures d’une longueur inférieure à 24 cm. Le dessus de la chaussure comprend des renforts, une fermeture à lacets avec 8 œillets de chaque coté, des parties rembourrées autour du talon et de la cheville permettant d’assurer la stabilité du pied et de l’équilibre lors de la course, de sauts, de changements de direction et d’arrêts brusques. La semelle extérieure antidérapante présente une structure spécifique qui soutient les changements de direction, et des reliefs antidérapants remontant sur les côtés. La semelle intérieure est moulée. L’article, dont la forme, la coupe, l’aspect et les matériaux indiquent qu’il s’agit d’une chaussure de sport, est destiné à la pratique du skateboard. Elles existent en différents coloris.
CALZATURA DA BAMBINO, CHE NON RICOPRE LA CAVIGLIA, CON CHIUSURA COSTITUITA DA UNA STRISCIA DI PELLE MUNITA DI VELCRO, CON TOMAIA IN PELLE NATURALE, CON INSERTI IN PELLE SCAMOSCIATA DI COLORE CONTRASTANTE E CON SUOLA ESTERNA IN GOMMA SINTETICA. SULLA STRISCIA DI CHIUSURA SONO CUCITE DELLE APPLICAZIONI CON SCOPO DECORATIVO. ESTERNAMENTE SULLA SUOLA ALL'ALTEZZA DEL TALLONE E SULLA STRISCIA DI CHIUSURA E' IMPRESSO IL NOME DELLA DITTA. LA SUOLA INTERNA E' DI LUNGHEZZA INFERIORE A 24 CM.
Trainingsschuhe (lt. Antrag: "Trainingsschuh für Kinder; Art. 436/6 Gr. 33", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Stellradverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar (lt. Antrag) von mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 9950 genannt, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, nach Spezialtechniken hergestellt"
Trainingsschuhähnliche Schuhe (lt. Antrag: "Mädchen-Trainingsschuh Art. 224/8 Größe 33", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Klettverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar (lt. Antrag) von mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 9950 genannt, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, nach Spezialtechniken hergestellt"
Trainingsschuhe (lt. Antrag: "Kindersportschuh", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einem Schnürsenkelverschluss mit festsitzendem Kordelstopper, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar (lt. ergänzenden Angaben) von mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 9950 genannt, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, nach Spezialtechniken hergestellt"
Trainingsschuhe (lt. Antrag: "Trainingsschuh für Mädchen; Art. 207/6 Gr. 33", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar (lt. Antrag) von mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 9950 genannt, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, nach Spezialtechniken hergestellt"
CALZATURA DA BAMBINO, CHE NON RICOPRE LA CAVIGLIA, CON TOMAIA IN PELLE NATURALE E INSERTI SEMPRE IN PELLE NATURALE DEL MEDESIMO COLORE. LA CALZATURA SI CHIUDE MEDIANTE DUE STRISCE DI PELLE MUNITE DI VELCRO. SULLA SUOLA, ALL’ALTEZZA DEL TALLONE, E LATERALMENTE, SULLA TOMAIA, E’ STAMPATO IL NOME DELLA DITTA DI UN COLORE CONTRASTANTE. LA CALZATURA HA SUOLA IN GOMMA SINTETICA E, NELLA PARTE A CONTATTO CON IL SUOLO, SONO PRESENTI DEI DISEGNI ANTISCIVOLO E IL NOME DELLA DITTA. LA SUOLA INTERNA E’ DI LUNGHEZZA INFERIORE A 24 CM.
Schuh - den Knöchel nicht bedeckend, - mit Klettverschluß und geschlossenem Blatt versehen, - mit einem Obermaterial aus aufgenähten Lederteilen (den größten Teil der Oberfläche bildend) und Verstärkungsteilen aus Leder und Spinnstoff (eine höhere Festigkeit verleihend), - mit einer mehrlagigen, profilierten Laufsohle aus Kautschuk, nicht gespritzt und Werkstoffe aus Polymeren niederer Dichte und dämpfende Elemente enthaltend, - Länge der Innensohle weniger als 24 cm, - CIF – Preis 7,5 Euro oder mehr, - für Sportzwecke (kein Sportschuh).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.99.91.10?
Die Zolltarifnummer 6403.99.91.10 umfasst Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.99.91.10?
Der Drittlandszollsatz für 6403.99.91.10 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6403.99.91.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.99.91.10?
6403.99.91.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6403.99.91.10 im Zolltarif eingeordnet?
6403.99.91.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640399 andere Schuhe, andere > 64039991 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.99.91.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.99.91.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2022-06151. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.99.91.10?
TARIC-Code 6403.99.91.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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